Tertial-Splitting

Nur eines der drei Tertiale darf gesplittet werden. Dabei wird die eine Hälfte (8 Wochen) an einem Frankfurter Lehrkrankenhaus und die andere Hälfte im gleichen Fach (8 Wochen) im Ausland absolviert. Die Reihenfolge obliegt Ihnen. Der Wechsel jedoch muss nach exakt 8 Wochen erfolgen.

Fehlzeiten dürfen in einem gesplitteten Tertial nicht anfallen, sonst wird es vom Hessischen Landesprüfungsamt nicht anerkannt. Sollte es doch zu Fehlzeiten kommen, setzen Sie sich unbedingt frühzeitig mit dem HLfGP in Verbindung. (Im Falle der Nichtanerkennung kann es zum Ableisten weiterer PJ-Zeiten im Inland kommen, das entscheidet aber nur das Landsprüfungsamt.)

In Absprache mit der/m für das Fach zuständigen PJ-Koordinator*in muss die Rotation im Inland an die Rotation im Ausland angepasst sein. Beispiel: PJ Chirurgie: im Ausland wird Unfallchirurgie belegt, dann muss in Frankfurt die Allgemeine Chirurgie belegt werden.

Anerkennung eines gesplitteten Tertials

Es werden folgende Bescheinigungen benötigt:
1. Tertialbescheinigung über die Ableistung der acht Wochen im Inland.
2. Statusbescheinigung aus dem Ausland.
3. Bescheinigung über Zeitraum und Art der Tätigkeit im Ausland.
4. Bestätigung über die ‚fachlich sinnvolle Ergänzung beider Ausbildungsabschnitte’ (je acht Wochen Ausland und Inland).
Die fachlich sinnvolle Ergänzung wird von dem PJ-Zuständigen des Frankfurter Lehrkrankenhauses schriftlich bestätigt. 
Die vier Bescheinigungen reichen Sie bitte direkt im HLfGP ein.