Fehltage im PJ

Insgesamt werden Fehlzeiten bis zu insgesamt 30 Ausbildungstagen angerechnet, davon dürfen maximal 20 Fehltage innerhalb eines Tertials anfallen. Diese dienen zum Ausgleich von Krankheit, Urlaub, Trauerfällen usw.

Für geplante Fehlzeiten müssen Sie keine Anträge ausfüllen, allerdings sollten Sie Ihre Station im Voraus bzw. frühestmöglich informieren.

Wenn Sie länger als 20 Ausbildungstage ernsthaft erkrankt sind, setzen Sie sich bitte mit dem Hessischen Landesprüfungsamt in Verbindung. Unter Vorlage entsprechender Nachweise besteht die Möglichkeit das Praktische Jahr zu unterbrechen. Voraussetzung hierfür ist, dass ein anerkennungsfähiger Teil (mindestens ein ganzes Tertial) bereits abgeleistet wurde. Ansonsten muss das Praktische Jahr zu einem anderen Termin erneut begonnen werden. Dies erfolgt zwingend in Absprache mit dem Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege. Die erneute Einteilung in das Praktische Jahr erfolgt über das Dekanat.