Gesetzliche Feiertage

Für Studierende im Praktischen Jahr sind die gesetzlichen Feiertage arbeitsfrei und werden nicht als Fehltage gerechnet. Alle freien Tage darüber hinaus müssen in Absprache mit der Station festgelegt werden, sodass entsprechend der Regelung auf der Station meist Weihnachten oder/und Silvester frei ist/sind.