Schwangerschaft während des Praktischen Jahres

Die Schwangerschaft ist dem entsprechenden PJ-Koordinator und der Station mitzuteilen.
Für schwangere Studentinnen gilt das Mutterschutzgesetz: es erfolgt ggf. eine Begehung des Arbeitsplatzes durch den Personalarzt. Nachtdienste, Assistenz im OP, Blutentnahmen, Aufenthalt auf Stationen mit laufenden Röntgengeräten, bzw. in Aufwachräumen mit Zytostatika behandelter Patienten etc. sind tabu.

Weitere Informationen zum Mutterschutzgesetz finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/mutterschutzgesetz/73762