Informationen

Orientierungs- und Betriebspraktika:

Für die Studierenden im Praxissemester entfallen sowohl das Orientierungs- als auch das Betriebspraktikum.


Zulassungsvoraussetzung:

Die Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme am Praxissemester ist die bestandene Klausur in BW-A. Der Nachweis muss zu Beginn des Praxissemesters erbracht werden. Wir empfehlen Ihnen mit Nachdruck, das Modul bereits im ersten Semester zu belegen, um notfalls im zweiten Semester die Wiederholung antreten zu können. Liegt der Nachweis zu Beginn des Praxissemesters nicht vor, müssen Sie dieses dennoch unter Vorbehalt antreten.


Universitäts-E-Mail-Adresse:

Die E-Mail-Adresse, die Sie von der Goethe-Universität erhalten haben, ist unsere Kontaktadresse im Praxissemester. Wichtige Informationen wie die Mitteilung von Terminen, weiterführenden Hinweisen und Dokumenten werden automatisch an diese Adresse gesendet. Um bestmöglich von uns informiert zu werden, bitten wir Sie, Ihr Postfach regelmäßig einzusehen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es bei Weiterleitungen zu technischen Problemen kommen kann.


Anmeldung:

Es wird keine weitere Anmeldung zum Pilotprojekt mehr geben, da dieses nach dem Wintersemester 2024/25 endet!

 


Umgang mit kultureller und religiös-weltanschaulicher Diversität im Schulpraktikum

  • Die Akademie für Bildungsforschung und Lehrkräftebildung (ABL) ist eine säkulare Einrichtung, die sich der Wahrung einer kulturell- und religiös-weltanschaulichen Pluralität verpflichtet sieht. Dies umfasst nicht nur die Freiheit, einen Glauben zu haben und diesen auszuüben, sondern auch, keinen Glauben zu haben. Zu dieser Freiheit gehört auch die Verwendung religiöser Symbole und das Tragen religiös motivierter Bekleidung, solange die für den wissenschaftlichen Betrieb notwendige Feststellung der Identität nicht eingeschränkt wird, wie bspw. durch Vollverschleierung in Prüfungssituationen.
  • Die Freiheit aller Universitätsangehörigen ist zu respektieren und jede Form der Diskriminierung abzulehnen.
  • Die Verwendung religiöser Symbole und das Tragen religiös motivierter Bekleidung sind an den Praktikumsschulen erlaubt. Vgl. Erlass des Hessischen Kultusministeriums vom 8.2.2005 (AZ I.1 Va – 050.001.001 – 6 –) und folgende Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 2003 und 2015: 2 BvR 1436/02, 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10.
  • Das Verhalten der (angehenden) Lehrkräfte steht unter dem Neutralitätsgebot. Vgl. HSchG §86 Abs. 3, Satz 2: Insbesondere ist ein Verhalten unzulässig, das objektiv geeignet ist, das Vertrauen in die Neutralität ihrer Amtsführung zu beeinträchtigen oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Frieden in der Schule zu gefährden.
  • Die Ausübung aller Formen religiöser und nicht-religiöser Lebensweisen ist dann möglich, wenn es die Durchführung von Forschung und Lehre sowie die Teilnahme an Praktika nicht beeinträchtigt. D.h. religiöse oder nicht-religiöse Feiertage (außerhalb der gesetzlich festgelegten) und Bräuche befreien nicht von universitären Veranstaltungen und festgelegten Praktikumszeiträumen.

Kommunikation mit den Praktikumsschulen

  • Die ABL steht in der Kommunikation mit den Praktikumsschulen für ein respektvolles Miteinander hinsichtlich der kulturell- und religiös-weltanschaulichen Pluralität ein. Die ABL ist im Sinne der Fürsorgepflicht gegenüber den Lehramtsstudierenden bemüht, jeglichen Formen der Diskriminierung entgegen zu wirken.
  • Lehramtsstudierende haben bei der Anmeldung zu den Schulpraktika die Möglichkeit, dem Büro für Schulpraktische Studien unter Wahrung des Datenschutzes besondere Aspekte ihres privaten, kulturellen und religiösen Lebens mitzuteilen, die sie bei der Schuleinteilung berücksichtigt sehen und mit der Praktikumsschule vorab kommuniziert wissen möchten, um ihnen ggf. den Einstieg in das Praktikum zu erleichtern. Die Daten werden darüber hinaus nicht weiterverwendet und können auf Wunsch mit sofortiger Wirkung wieder gelöscht werden.

 

Beratung und Betreuung im Falle von Diskriminierung

  • Lehramtsstudierende, die Opfer von Diskriminierung geworden sind, können sich an die Beratungsstelle Diversität wenden:
    Martina Ripplinger, Campus Westend, SKW, Gebäudeteil C im 4. Stock, Tel: 069/798‑23293,  
    diversitaet-lehramt@em.uni-frankfurt.de
  • Auch das Büro für Schulpraktische Studien steht den Lehramtsstudierenden in Praxissituationen jederzeit beratend zur Verfügung:
    Campus Westend, SKW, Gebäudeteil C im 4. Stock, Tel: 069/798 28034, 
    sps@em.uni-frankfurt.depraxissemester@em.uni-frankfurt.de