Bachelorstudiengang

Prüfungsorganisation

Ausstellung von Leistungsscheinen

Im Verlaufe Ihres Studiums erbringen Sie zahlreiche Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie in Ihrem Konto im QIS/LSF einsehen können. Auf Wunsch können Modulscheine erstellt werden (z.B. für Austauschstudierende). Studierende laden die Scheinformulare von der Homepage des Prüfungsamtes für Geistes-, Kultur- und Sportwissenschaften herunter, füllen sie aus und legen sie ihrer Modulabschlussprüfung (Klausur, Hausarbeit, Portfolio) bei. Sie können dann wie bisher im Hiwizimmer abgeholt werden.

Damit diese Leistungen auch ordnungsgemäß verbucht werden können, müssen Sie folgende weitere Hinweise unbedingt beachten:

Erstmalige Anmeldung zur Bachelorprüfung (nur Hauptfächler)

Im Bachelor-Studiengang ist jede Leistung, die Sie erbringen, Teil der gesamten Bachelor-Prüfung. Diese beginnt für Sie bereits mit den Modulabschlussprüfungen im ersten Semester und endet im Regelfall mit der mündlichen Prüfung über Ihre schriftliche Abschlussarbeit.

Damit die erreichten Noten und ECTS-Punkte Ihnen gutgeschrieben werden können, müssen Sie vor der ersten Prüfung den Antrag auf Anmeldung zur Bachelorprüfung stellen. So eröffnen Sie gleichsam das „Konto“, auf das Ihre Leistungen verbucht werden.

Anmeldung und Rücktritt zu Prüfungen (für Haupt- und Nebenfächler)

Um eine Prüfung abzulegen, müssen Sie sich stets vorher innerhalb einer angegebenen Frist dazu anmelden. Dies erfolgt über das universitätseigene Verwaltungssystem QIS-LSF, zu dem Sie mit Ihrer Immatrikulationsbenachrichtigung auch Ihre persönlichen Zugangsdaten erhalten haben.

Beachten Sie in Verbindung mit Prüfungen folgende Angaben:

  • Prüfungsform. Für Prüfungsleistungen sind unterschiedliche Weisen denkbar, zum Beispiel Klausur, Hausarbeit oder mündliche Prüfung. Informieren Sie sich bei Ihrem Dozenten, was vorgegeben ist oder welche Möglichkeiten zur Auswahl stehen.
  • Anmeldefrist. Sie können sich innerhalb der Anmeldefrist online über das QIS-LSF anmelden. Außerhalb dieser Frist sind keine Anmeldungen möglich. Wenn Sie zu einer Prüfung nicht angemeldet sind, können Sie nicht daran teilnehmen.
  • Rücktrittsfrist. Nachdem Sie sich angemeldet haben, können Sie Ihre Anmeldung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes wieder zurückziehen. Dieser wird als Rücktrittsfrist bezeichnet. Wenn Sie nach Abschluss dieser Frist angemeldet sind, müssen Sie an der Prüfung teilnehmen. Fernbleiben von der Prüfung zieht für Sie negative Konsequenzen (z.B. „nicht bestanden“) einher.
  • Abgabetermin. Wenn die Prüfungsform eine Haus- oder Projektarbeit vorsieht, müssen Sie ihre Leistungsdokumente bis spätestens zu diesem Termin an dem mit ihrem Prüfer vereinbarten Ort abgegeben haben. Verspätete Abgaben resultieren in negativen Konsequenzen (z.B. „nicht bestanden“) für Sie.
  • Wiederholungstermin. Falls Sie einen Prüfungsversuch mit einer unzureichenden Bewertung absolviert haben, lautet Ihr Ergebnis „nicht bestanden“. Je nach Vorgaben der Prüfungsordnung müssen Sie dann an einer Wiederholungsprüfung teilnehmen.

Bei Fragen zur Prüfungsanmeldung wenden Sie sich an das zuständige Prüfungsamt, das Prüfungsamt für Geistes-, Kultur- und Sportwissenschaften.

Ein Leitfaden zur Benutzung der Anmeldefunktion im QIS-LSF wurde für Sie vom Hochschulrechenzentrum zusammengestellt.