FAQ Schulpraktische Studien & Praxissemester (Pilotprojekt)

Anmeldung PS

  • Das Pilotprojekt endet im Wintersemester 2024/25, eine Anmeldung ist nicht mehr möglich. Im Falle eines Nichtbestehens des Praxissemesters werden die Studierenden automatisch in den nächsten Durchgang eingeteilt. Eine erneute Anmeldung ist dann nicht notwendig.

Anmeldung SPS

  • Wann und wo muss ich mich anmelden?

    Die Anmeldung findet i.d.R. in der zweiten Woche der Vorlesungszeit statt, es handelt sich um eine reine Online-Anmeldung, d.h. ein persönliches Erscheinen ist nicht mehr erforderlich. Die Anmeldung erfolgt nicht über das QIS-System, sondern über einen gesonderten Link auf unserer Homepage. Mit dem HRZ-Login kann auf die Anmeldeseite zugegriffen werden.

    Die Anmeldung zum ersten Modul wird allen Lehrämtern direkt im ersten Semester empfohlen (Voraussetzung: Orientierungspraktikum).

    Für die Anmeldung zum zweiten Modul müssen L1er und L2er mindestens im dritten, L5er mindestens im vierten Fachsemester sein.

    Alle weiteren Informationen sind auf unserer Homepage zu finden.

Anrechnung praxisbezogener Tätigkeiten

  • Kann ich mir meine schulpraktische Tätigkeit für die SPS anrechnen lassen?
    Alle Informationen und der genaue Ablauf sind unserem Flyer zu entnehmen.

  • Kann ich mir meine schulpraktische Tätigkeit für das Praxissemester anrechnen lassen?

    Anrechnungen schulpraktischer Tätigkeiten für das Praxissemester sind nicht möglich.

Assistant Teacher

  • Kann ich mir die Schulassistenz im Ausland für SPS anrechnen?

    Für die Anrechnung von Schulassistenzen im Ausland ist die Arbeitsstelle International Teacher Education zuständig. Interessierte werden gebeten, sich mit Herrn Hänssig in Verbindung zu setzen.

Attest

  • Wann muss ich ein Attest vorlegen?
    Am ersten Krankheitstag müssen Schule und Praktikumsbeauftragten über das Fehlen sofort per E-Mail und/oder telefonisch informiert werden. Mit dem dritten Krankheitstag muss ein ärztliches Attest den Schulen und Praktikumsbeauftragten vorgelegt werden. Eine Vorlage dafür finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass auch entschuldigte Abwesenheit (inkl. Attest) Fehlzeit bedeutet, die nachgeholt werden muss.

Ausland

  • Was muss ich beachten, wenn ich mein SPS/Praxissemester im Ausland absolvieren möchte?
    Für Auslandspraktika ist die Arbeitsstelle International Teacher Education zuständig. Interessierte werden gebeten, sich mit Herrn Hänssig in Verbindung zu setzen.

Betriebspraktikum

  • Wer ist für das Betriebspraktikum zuständig?
    Für Informationen und die Beratung zum Betriebspraktikum ist die Hessische Lehrkräfteakademie zuständig.

BW-A

  • Wann muss ich BW-A absolvieren?
    Das bestandene Modul BW-A ist Zulassungsvoraussetzung für das Praxissemester. Allen Studierenden wird empfohlen, BW-A direkt im ersten Semester zu belegen.

Credit Points/Kreditpunkte (CP)

  • Wie wiele CreditPoints haben die Schulpraktika?
    Für das Modul Schulpraktische Studien werden insgesamt 14 Credit Points (CP) vergeben. Für das Praxissemester werden 30 CP vergeben.

Eigener Unterricht

  • Darf ich im Praktikum eigenen Unterricht durchführen?
    Eigenverantwortlicher Unterricht darf im Praktikum nicht gehalten werden, sondern nur in Anwesenheit einer Lehrkraft. Neben den Hospitationen führen die Studierenden auch angeleitete Unterrichtsversuche durch.

Einteilung in die Begleitveranstaltung

  • Gibt es im Rahmen des Praxissemesters Begleitveranstaltungen der Universität?
    Im PS besuchen die Studierenden zwei Begleitveranstaltungen, eine in den Bildungswissenschaften und eine in der Fachdidaktik eines der studierten Fächer. Die Begleitveranstaltungen finden während des PS immer mittwochs statt, die Veranstaltungen der Bildungswissenschaften am Vormittag, die der Fachdidaktik am Nachmittag. Die Einteilung erfolgt über das Büro für SPS. Die Zuweisung ist verbindlich. Die Studierenden dürfen sich die Seminargruppe nicht selbst aussuchen. Die Einteilung wird auf der Homepage veröffentlicht.

Einteilung in die Vorbereitungsveranstaltung (VbV)

  • Kann ich mir selbst eine Vorbereitungsveranstaltung aussuchen?
    Nein. Die Einteilung wird vom Büro für Schulpraktische Studien durchgeführt. Bei einem fachdidaktischen Praktikum kann eine Präferenz für ein Fach angeben werden. Es gibt jedoch keinen Anspruch auf Einteilung in ein bestimmtes Fach.

Einteilung in die Vorbereitungsveranstaltung (VbV)

  • Wie und wo erfahre ich, in welche VbV ich eingeteilt bin?
    Die Einteilung in die VbV wird für das Sommersemester i.d.R. am 15. März und für das Wintersemester i.d.R. am 15. August auf der Homepage veröffentlicht, der Zugriff erfolgt über den HRZ-Account.

Fachwechsel

  • Was passiert, wenn ich nach dem Praxissemester ein Fach wechseln möchte?
    Bei der Meldung zur Ersten Staatsprüfung muss das Praxissemester in einem der Fächer absolviert sein, für die der Abschluss angestrebt wird. Wird nach dem Praxissemester eines der Fächer gewechselt, bleibt das PS bestehen. Werden beide Fächer gewechselt, muss das PS wiederholt werden. Fachwechsel während des Praxissemesters können für die Einteilung nicht berücksichtigt werden.

Fehlzeiten

  • Darf ich während des Praxissemesters/der SPS fehlen?

    Es besteht Präsenzpflicht an allen Schultagen (Ausnahme im Praxissemester: Mittwoch = Seminartag in der Uni). Die Schulleitung kann Studierende bei Vorlage eines triftigen Grundes wie zum Beispiel einer universitären Prüfung bis zu insgesamt zwei Tage beurlauben, wenn sichergestellt ist, dass die Mindeststundenzahl erreicht wird.
    Bei längerer Abwesenheit entscheiden die Schule und der oder die Praktikumsbeauftrage gemeinsam, ob das Praktikum zu ergänzen oder ob es zu wiederholen ist.

FIT-L

  • Was ist FIT-L und muss ich das Programm durchführen?
    FIT-L ist ein Selbst- und Fremdeinschätzungsbogen über die Leistungen und Erfahrungen im Schulpraktikum. In SPS ist die Durchführung des FIT-L-Bogens freiwillig. Bei gewünschter Teilnahme muss man sich an den Praktikumsbeauftragten wenden. Im Praxissemester ist die Teilnahme obligatorisch. Die Codes für das Programm werden ca. im letzten Drittel an die Studierenden per E-Mail verschickt. Nach der Einarbeitung werden die Praktikumsbeauftragten über die Studierenden dazu eingeladen. Weiterführende Informationen zu FIT-L sind dem Legevideo auf Youtube zu entnehmen und den Handreichungen zum Praxissemester.

Frühjahrspraktikum

  • Wie sind die Zyklen für das Frühjahrspraktikum-SPS?
    Zeitlicher Ablauf beim Frühjahrspraktikum: Anmeldung im Sommersemester, Vorbereitungsveranstaltung im Wintersemester, Schulpraktikum in der vorlesungsfreien Zeit im Frühjahr, Nachbereitungsveranstaltung im Sommersemester

Herbstpraktikum

  • Wie sind die Zyklen für das Herbstpraktikum-SPS?
    Zeitlicher Ablauf beim Herbstpraktikum: Anmeldung im Wintersemester, Vorbereitungsveranstaltung im Sommersemester, Schulpraktikum in der vorlesungsfreien Zeit im Herbst, Nachbereitungsveranstaltung im Wintersemester.

Hospitationen

  • In welchen Klassen muss ich hospitieren?
    Im Schulpraktikum hospitiert man in den studierten Fächern und den Klassenstufen, die dem Studiengang entsprechen. L3-Studierende hospitieren bspw. auch in der Oberstufe.

Informationen PS

  • Wo finde ich Informationen zum Praxissemester?
    Alle Informationen zum Ablauf des Praxissemesters sind der Handreichung zum Praxissemester und der Ordnung zu entnehmen.

Infektionsschutz

  • Was muss ich bei Infektionen beachten?
    Hier ist das Merkblatt zum Infektionsschutz zu beachten. Alle Beteiligten müssen darüber unmittelbar informiert werden.

Krankheit während des Schulpraktikums

  • Was muss ich beachten, wenn ich während des Praktikums gesundheitlich bedingt nicht in die Schule gehen kann?

    Studierende müssen am Morgen des ersten Krankheitstages die Schule (Anruf im Sekretariat) und den zuständigen Praktikumsbeauftragten (E-Mail/Anruf) benachrichtigen. Fehlzeiten aufgrund von Krankheit müssen ab dem dritten Tag mit ärztlicher Krankmeldung belegt werden. Die betreuende Lehrkraft und die*der Praktikumsbeauftragte entscheiden gemeinsam, inwieweit das Praktikum zu ergänzen oder ob es zu wiederholen ist. Im Falle einer Krankmeldung nutzen die Studierenden hier als Download zur Verfügung stehenden Vordruck der ABL.


    Sind Sie an einer meldepflichtigen Krankheit erkrankt, müssen Sie dies sofort ebenfalls allen Beteiligten melden (Siehe Merkblatt zum Infektionsschutz).

Lehrveranstaltung

  • Darf ich während des Praxissemesters andere Lehrveranstaltungen besuchen?
    Es wird nicht empfohlen, Lehrveranstaltungen während des Praxissemesters zu besuchen, da im Praktikum die Priorität in der Präsenzpflicht an der Schule liegt. Eine regelmäßige Teilnahme an Lehrveranstaltung ist kaum umsetzbar, da sie nicht mit den Anforderungen an der Schule kollidieren darf.

Masernschutzgesetz

  • Ende des Jahres 2019 wurde durch den Bundestag und Bundesrat das Masernschutzgesetz beschlossen. Das zum 01. März 2020 in Kraft getretene Gesetz ändert für Schulen relevante Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). So wird u.a. geregelt, dass Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 IfSG, also Schulen und Kindertageseinrichtungen, tätig sind, den Nachweis der altersgerechten nach STIKO-empfohlenen Masernimpfungen erbringen müssen. Das bedeutet, dass alle PraktikantInnen den Masernimpfschutz den Schulen bei Prüfung nachweisen müssen, ansonsten ist ein Schulpraktikum nicht möglich. Sollten Studierende nicht gegen Masern geimpft sein, muss die Impfung sofort nachgeholt werden. Besteht eine Immunität, muss diese ärztlich nachgewiesen werden. Die Prüfpflicht obliegt den Einrichtungen, d.h. den Schulen. Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor Praktikumsbeginn Ihren Masernimpfschutz. Mehr Informationen zum Masernschutzgesetz erhalten Sie auf den Seiten des Hessischen Kultusministeriums: https://kultusministerium.hessen.de/masernschutz

Mentor*innen

  • Habe ich an der Schule eine Ansprechperson?
    Während des Praktikums werden Sie i.d.R. von einer oder mehreren Lehrkräften betreut, bei denen Sie hospitieren und mit denen Sie die eigenen Unterrichtsversuche planen und anschließend reflektieren. Sobald Sie erfahren, an welcher Schule Sie eingeteilt sind, stellen Sie sich bei Ihrer Schule vor. Ihr*e Mentor*in wird Ihnen von der Schule benannt.

Modulabschlussprüfung

  • Welche Prüfung muss ich im Schulpraktikum erbringen?
    Die Modulprüfung der SPS und des Praxissemesters ist der Praktikumsbericht im Umfang von 18-25 Seiten. Formale und inhaltliche Kriterien geben die Praktikumsbeauftragten vor.

Modulschein

  • Von wem erhalte ich den Modulschein?
    Der Modulschein zu den Modulen der Schulpraktischen Studien bzw. zum Praxissemester wird Ihnen von Ihrem*Ihrer Praktikumsbeauftragten ausgehändigt.

Nachbereitungsveranstaltung

  • Wann finden die Nachbereitungsveranstaltungen statt?
    Der Termin und der Ort der Nachbereitungsveranstaltung wird Ihnen von Ihrer bzw. Ihrem Praktikumsbeauftragten mitgeteilt.

Nachklausuren

  • Kann ich mich für Prüfungen in der Universität vom Praktikum freistellen lassen?
    Ja, eine Beurlaubung durch die Schulleitung ist bei Vorlage eines triftigen Grundes an zwei Tagen möglich, wenn sichergestellt ist, dass die Mindeststundenzahl erreicht wird. Bei darüberhinausgehenden Beurlaubungen müssen die Fehlzeiten nachgeholt werden.

Nichtbestehen PS

Wann habe ich das Praxissemester nicht bestanden?

Die Praxisphase gilt als nicht bestanden und muss wiederholt werden, wenn

    • die Anforderungen an die Begleitveranstaltungen in BW und/oder FD nicht erfüllt wurden.
    • die Anforderungen an die schulische Tätigkeit nicht erfüllt wurden.
    • Das Studienportfolio nicht oder nicht vollständig geführt wurde.

Die Modulabschlussprüfung gilt als nicht bestanden und muss wiederholt werden, wenn

    • der Praktikumsbericht nicht bzw. nicht rechtzeitig abgegeben wurde.
    • der Praktikumsbericht  mit „nicht ausreichend“ (weniger als 05 Punkte) im Sinne des § 19 Abs. 1 SPoL bewertet wurde. Dies gilt auch in Fällen von Täuschungsversuchen (Plagiat).

  • Wie oft kann ich das Praxissemester wiederholen?
    Die Praxisphase kann im Falle eines Nichtbestehens einmal wiederholt werden, der Praktikumsbericht ist zweimal wiederholbar.

Nichtbestehen SPS

  • Wann habe ich das Modul Schulpraktische Studien nicht bestanden?
    Ein Modul der SPS gilt als nicht bestanden und muss wiederholt werden, wenn der TN in Vor- oder Nachbereitungsveranstaltung nicht erteilt wurde, der LN im Schulpraktikum nicht erteilt wurde oder der Praktikumsbericht nicht bestanden wurde.

  • Wie oft kann ich das Modul wiederholen?
    Jedes Modul kann einmal wiederholt werden. Nach dem zweiten Nichtbestehen kann das Lehramtsstudium nicht fortgesetzt werden. Ein nichtbestandenes Modul muss immer vollständig wiederholt werden, die Anrechnung bestandener Modulteile ist nicht möglich.

Ordnung für Schulpraktische Studien (SPSO)

Ordnung für das Praxissemester (PSO)

Orientierungspraktikum

  • Wann muss ich das O-Praktikum durchführen bzw. wann muss ich es vorweisen können?

    Die Bescheinigung über das abgeleistete Orientierungspraktikum ist Voraussetzung für die Anmeldung zum ersten Modul der SPS. Für Informationen und die Beratung zum Orientierungspraktikum ist die Studienberatung der ABL zuständig.  

    Für Studierende, die das Praxissemester absolvieren, entfällt das Orientierungspraktikum.

Praktikum/Praxissemester außerhalb Hessens

  • Kann ich meine SPS/mein Praxissemester auch außerhalb Hessens oder im Ausland durchführen?
    • Ja, eines der beiden Module der SPS kann in einem anderen Bundesland durchgeführt werden. Regelungen und Ablauf sind auf unserem Flyer zu finden. Ein außerhessisches Praxissemester ist nur in begründeten Ausnahmefällen und bei bestehendem Angebot möglich. Bei Fragen wenden Sie sich an praxissemester@em.uni-frankfurt.de
    • Studierende, die sich für ein Schulpraktikum oder Praxissemester im Ausland interessieren, können sich auf den Seiten der International Teacher Education informieren.

    • Ein Modul muss immer grundständig an der Goethe-Universität durchgeführt werden.

Praktikumsbericht

  • Welche Prüfung muss ich im Schulpraktikum erbringen?
    Der Praktikumsbericht ist die Modulabschlussprüfung der Schulpraktischen Studien und des Praxissemesters.

  • Was muss inhaltlich in den Bericht?
    Kriterien für die Abfassung des Praktikumsberichts geben die Praktikumsbeauftragten vor.

  • Welchen Umfang soll der Bericht haben?
    Der Praktikumsbericht soll einen Umfang von 18 bis 25 Seiten haben.

  • Wann muss ich den Bericht abgeben?

    In den SPS legen die Praktikumsbeauftragten den Abgabetermin fest. Späteste Abgabe ist das Semesterende der Nachbereitungsveranstaltung.

    Im Praxissemester muss der Bericht bis zwei Wochen nach Ende des Praxissemesters abgegeben werden.

Präsenzzeit PS

  • Wann muss ich im Praxissemester an die Schule?
    Im Praxissemester beträgt die Präsenzpflicht 300 Zeitstunden. Es besteht Präsenzpflicht an allen Schultagen (Ausnahme: Mittwoch = Seminartag).

Präsenzzeit SPS

  • Wann muss ich im SPS-Praktikum an die Schule?
    Die Präsenzzeit während des Schulpraktikums beträgt 100 Zeitstunden. Es besteht Präsenzpflicht an allen Schultagen während des fünfwöchigen Praktikums.

Praxissemester

  • Wer muss ein Praxissemester im Rahmen des Pilotprojekts absolvieren?
    Alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2014/15 bis zum Sommersemester 2023 an der Goethe-Universität neu in den Studiengang L3 eingeschrieben haben, absolvieren das Pilotprojekt-Praxissemester. Studierende, die sich ab dem Wintersemester 2023/24 in den Studiengang einschreiben, absolvieren die neuen Praxisphasen, bestehend aus einem Grundpraktikum und einem neuen Praxissemestermodell.

Prüfungsbescheinigung SPS

  • Wie wird das Bestehen des Schulpraktikums an der Schule dokumentiert?
    Mit der Anlage zur Prüfungsbescheinigung bescheinigt die Schule, dass alle Anforderungen während des Schulpraktikums erfüllt wurden. Das Formular wird den Studierenden durch die Praktikumsbeauftragten vor Antritt des Praktikums ausgehändigt.

Reflexionsgespräch

  • Was ist ein Reflexionsgespräch und wer führt es durch?
    Auf der Basis des Selbst- und Fremdeinschätzungsinstruments Fit-L führt eine*r der Praktikumsbeauftragten, der bzw. die auch das Studienportfolio einsieht und auf Vollständigkeit prüft (Würdigungsbeitrag und ausgedruckter Fit-L-Bogen liegen vor), ein abschließendes Beratungs- und Reflexionsgespräch im Umfang von 30-45 Minuten.

Reisekosten

  • Kann ich mir die Reisekosten für die Anreise zur Schule erstatten lassen?
    Alle Schulen befinden sich im Gebiet des RMV und sind daher mit dem Semesterticket zu erreichen. Eine Reisekostenerstattung für Studierende gibt es nicht.

Rücktritt PS

Kann ich vom Praxissemester zurücktreten?

Ein Rücktritt von der Anmeldung zum PS ist nur aus triftigem Grund möglich. Der Rücktritt muss vor Beginn des Praxissemesters dem Büro für Schulpraktische Studien schriftlich erklärt werden. Ein triftiger Grund liegt z.B. vor bei

    • Hochschulwechsel (bestätigt durch Exmatrikulationsbescheinigung)
    • Abbruch des Studiums (bestätigt durch Exmatrikulationsbescheinigung bzw. Studienbescheinigung des neuen Studiengangs)
    • längerer Krankheit (bestätigt durch ein ärztliches Attest)

Rücktritt SPS

  • Kann ich vom Praktikum zurücktreten?
    Ein Rücktritt ohne triftigen Grund ist bis zwei Wochen vor Beginn der Vorbereitungsveranstaltung möglich. Wird der Rücktritt nicht vor Ablauf der Frist erklärt bzw. der Grund für einen späteren Rücktritt nicht als triftig anerkannt, gilt das Modul als nicht bestanden.

Schulassistenz im Ausland/ Assistant Teacher

  • Kann ich mir die Schulassistenz im Ausland für SPS anrechnen?
    Eines der beiden Module der Schulpraktischen Studien, i.d.R. das zweite fachdidaktische Modul, kann durch die Anrechnung einer Schulassistenzzeit ersetzt werden. Verantwortlich ist die Arbeitsstelle International Teacher Education.

Schuleinteilung

  • Kann ich mir selbst eine Schule suchen?

    Die Schuleinteilung wird vom Büro für Schulpraktische Studien vorgenommen. Alle Schulen befinden sich im Einzugsgebiet der Goethe-Universität. Eine eigenständige Schulsuche in Hessen ist nicht möglich. Der bei der Anmeldung angegebene Schulaufsichtsbereich ist lediglich ein Wunsch, es gibt keinen Anspruch auf Einteilung in einen bestimmten SAB oder an eine bestimmte Schule.

    Die Einteilung wird auf der Homepage veröffentlicht und in den SPS im Laufe der Vorbereitungsveranstaltung durch den*die Praktikumsbeauftrage*n bekannt gegeben.

Schulpraktische Studien

  • Was sind Schulpraktische Studien?  
    Die Schulpraktischen Studien sind ein zentraler und obligatorischer Bestandteil der Lehramtsstudiengänge L1, L2 und L5 (sowie L3 bei Einschreibung vor WS 2014/15). Im Laufe ihres Studiums absolvieren Studierende dieser Lehrämter zwei von der Universität organisierte und betreute Schulpraktika. Diese Schulpraktika sind jeweils eingebettet in eine einsemestrige Vor- und Nachbereitungsveranstaltung.

  • Wer muss die SPS machen?
    Alle Lehramtsstudierenden der Studiengänge L1, L2 und L5 (sowie L3 bei Einschreibung vor WS 2014/15) müssen während ihres Studiums zwei Module Schulpraktische Studien absolvieren.

Semesterzuweisung

  • Wann und wie erfahre ich, in welchem Semester ich mein PS absolviere?
    Die Zuweisung, ob das Praxissemester im dritten oder vierten Semester durchgeführt wird, wird im Laufe des zweiten Semesters (Anmeldesemester) auf der Homepage des Büros für SPS veröffentlicht. Dabei kommen, anders als teilweise in den fachspezifischen Anhängen der Fächer angegeben, abhängig vom allgemeinen Fächerangebot und Kapazitäten grundsätzlich beide Semester infrage.

Studienportfolio

  • Was ist ein Studienportfolio?

    Die Studierenden im Praxissemester führen ein Studienportfolio, in dem die Anforderungen und erbrachten Leistungen gesammelt und dokumentiert werden.

    Dem Studienportfolio liegt der Würdigungsbeitrag der Schule bei, auf dem die aktive und regelmäßige Teilnahme in der Schule bestätigt wird. Dem Studienportfolio liegt ferner das Formular zur regelmäßigen und aktiven Teilnahme an den Begleitseminaren bei. Teil des Studienportfolios ist der Ausdruck des FIT-L-Bogens (Reflexionsbogen). Diese dient als Grundlage für das abschließende Reflexionsgespräch.

Tauschmöglichkeit Einteilung

  • Kann ich mein Begleitseminar/meine Vorbereitungsveranstaltung bzw. die mir zugeteilte Schule tauschen, wenn ich einen Tauschpartner gefunden habe?

    Nein, die Einteilung in die Veranstaltungen und Schulen ist für alle Praxisformen (SPS und PS) verbindlich.

Unfallversicherung

  • Bin ich während des Praktikums versichert?
    Ja, während des Schulpraktikums besteht Unfallversicherungsschutz durch den Schulträger.

Unterrichtsversuche

  • Wie viele eigene Unterrichtsversuche muss ich durchführen?
    In den SPS müssen mindestens 8 Unterrichtsversuche durchgeführt werden (Schwerpunkt 2: 5-8). Im Praxissemester werden 16 Unterrichtsversuche, aufgeteilt auf beide studierten Fächer, durchgeführt.

Verlässliche Schule

  • Kann ich meine Tätigkeit im Rahmen von VSS (ehemals Unterrichtsgarantie plus) für die SPS anrechnen lassen?
    Nein, Tätigkeiten im Rahmen von VSS sind nicht anrechenbar.

Wechsel des Lehramts

  • Ich habe mein Lehramt gewechselt, werden mir die SPS aus meinem früheren Studium anerkannt?
    Bei der Meldung zur Ersten Staatsprüfung muss mindestens eines der beiden Module SPS in der Schulform absolviert sein, für die das Staatsexamen angestrebt wird. Die genauen Regelungen zur Anrechenbarkeit nach Lehramtswechsel sind der SPSO §19 zu entnehmen.

Würdigungsbeitrag

  • Was ist ein Würdigungsbeitrag?

    Der bzw. die schulische Betreuer*in bestätigt der Schulleitung die regelmäßige und aktive Teilnahme der Studierenden an der Schule in Form des Würdigungsbeitrags.

    Dieser wird in der letzten Praxissemesterwoche ausgefüllt und bei erfolgreichem Absolvieren im Studienportfolio abgeheftet.

Zeitfenster

  • Wann finden die Veranstaltungen in den SPS statt?
    Für die Vor- und Nachbereitungsveranstaltungen der SPS gibt es feste Zeitfenster: dienstags und mittwochs jeweils 8-10 Uhr und freitags 12-14 Uhr und 14-16 Uhr. Diese Zeiträume sind freizuhalten (aus organisatorischen Gründen kann es zu Abweichungen von diesen Zeitfenstern kommen).

Zulassung PS

  • PS Welche Voraussetzungen muss ich für die Zulassung zum Praxissemester erfüllen?
    Zugangsvoraussetzung ist das Modul BW-A. Dieses muss vor Antritt des PS bestanden sein. Sollte BW-A zu Beginn des Praxissemesters nicht bestanden sein, muss in jedem Fall Rücksprache mit dem Büro für Schulpraktische Studien gehalten werden.

Zulassung SPS

  • Welche Voraussetzungen muss ich für die Zulassung zu den SPS erfüllen?
    Für die Anmeldung zum ersten Modul muss die Bescheinigung über das abgeleistete Orientierungspraktikum vorliegen. Für die Anmeldung zum zweiten Modul müssen L1er und L2er mindestens im dritten, L5er mindesten im vierten Fachsemester sein.