Beschaffungsordnung

Die Beschaffungsordnung der (BO) Goethe-Universität.

Sie gestaltet die der Goethe-Universität, als Stiftung des öffentlichen Rechts zugestandenen, vergaberechtlichen Freiräume aus und regelt, als Dienstanweisung, alle universitären Beschaffungsprozesse, unterhalb der sogenannten EU-Schwellenwerte.

Durch die Sicherstellung rechtskonformer, strukturierter, formalisierter, transparenter und dokumentierter Vergabeprozesse ermöglicht die Beschaffungsordnung:

  • eine sparsame und wirtschaftliche Mittelverwendung,

  • die Vermeidung von Compliance-Risiken,

  • eine möglichst kreative Ausgestaltung und professionelle IT-gestützte Unterstützung der Beschaffungsprozesse zur optimalen Nutzung der vergabe- und privatrechtlichen Handlungsspielräume der Stiftungsuniversität sowie

  • eine größtmögliche Verzahnung der Beschaffungsprozesse mit den nachgelagerten Rechnungsbearbeitungsprozessen.

     

In erster Linie jedoch versteht sich die Beschaffungsordnung (BO) als Hilfestellung für Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, zur rechtskonformen und wirtschaftlichen Ausgestaltung Ihrer täglichen Beschaffungsprozesse.


Beschaffungsordnung

Allgemeine Einkaufs- und Lieferbedingungen

Aufstellung interne Schwellenwerte

Die neuen internen Schwellenwerte ab 01.04.2023 finden Sie hier:

Für die Rückschau geht es hier zu den alten Schwellenwerten (gültig von 01.07.2017 bis 31.03.2023)

Angebotseinholung

Herstellererklärungen

Checklisten

Drittmittelgeber zur Anwendung der BO

Bestellschein