Meteorologie B.Sc.

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Prüfungsamt Meteorologie / Umweltwissenschaften

Frageliste zu Prüfungen und zur Studienordnung Bachelor Meteorologie

Hinweis: Alle im Folgenden genannten §§ beziehen sich auf die Studienordnung von 2013!

Die Frageliste lässt sich auch als PDF einsehen.


Allgemeines

F: Welche Studienordnung gilt für mich?

A: für Studierende des Bachelor Meteorologie gibt es aktuell drei gültige Studienordnungen:

  1. Die Studienordnung von 2013 ist gültig für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2014/15 ihr Studium aufnehmen. Außerdem für aktuell Studierende, die in die neue Studienordnung gewechselt sind.
  2. Die Studienordnung von 2011 ist gültig für alle Studierenden, die seit dem Wintersemester 2011/12 ihr Studium aufgenommen haben. Außerdem für Studierende, die vor dem WS 11/12 ihr Studium aufgenommen haben und in die neue Studienordnung gewechselt sind.
  3. Die Studienordnung von 2008 ist gültig für Studierende, die vor dem Wintersemester 2011/12 ihr Studium aufgenommen haben und nicht in die neue Studienordnung 2011 gewechselt sind.

Für Studierende anderer Studiengänge, die Module des Bereichs Meteorologie besuchen, gelten die jeweils gültigen Studienordnungen ihres Hauptfachs, falls in der Modulbeschreibung keine Ausnahme vermerkt ist. Ist eine Ausnahme explizit ausgewiesen, kann es zu Abweichungen in der Anzahl der Versuche, Freiversuchsregelung etc. gegenüber Ihrer Hauptfach-Ordnung kommen (siehe dann StO Meteorologie).

-> § 34, Absatz 2

F: Welcher Prüfungsausschuss ist für mich zuständig?

A: Für jeden Studiengang gibt es einen eigenen Prüfungsausschuss, der dafür sorgt, dass die jeweilige Studienordnung eingehalten wird. Auch für Studierende des BSc Meteorologie gibt es einen eigenen Prüfungsausschuss. Dieser hat sieben Mitglieder:

  • Je zwei Mitglieder der Gruppe der Professorinnen und Professoren der Fachbereich Geowissenschaften/Geographie und  Physik,
  • eine wissenschaftliche Mitarbeiterin/Mitarbeiter aus dem Fachbereich Geowissenschaften/Geographie oder Physik
  • zwei Studierende des Studiengangs

->  § 19

F: Welches Prüfungsamt ist für mich zuständig?

A: Das jeweils für das Hauptfach zuständige Prüfungsamt. Für den BSc Meteorologie ist es das Prüfungsamt Geozentrum, Zimmer 3.109, Altenhöferallee 1, 60438 Frankfurt/Main Telefon: 069–798 40267. Mail: geopruefungsamt@uni-frankfurt.de

F: Wann finden die Prüfungen statt?

A: In der Regel finden die schriftlichen Prüfungen nach Ende der Vorlesungszeit statt. Prüfungsperiode im Wintersemester: eine Woche nach Ende der Vorlesungszeit bis zum Semesterende. Prüfungsperiode im Sommersemester in zwei Phasen:

  1. beginnt eine Woche nach Ende der Vorlesungszeit und dauert drei Wochen
  2. letzte zwei Wochen des Semesters.

Über die exakten Prüfungstermine gibt es vom Prüfungsamt einen Aushang (am Schwarzen Brett und im Internet) ca. 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn

-> § 23, Absätze 4 und 5

F: Eigentlich will ich mir mit dem Studium des BSc Meteorologie Zeit lassen. Was passiert eigentlich, wenn ich nach einem Jahr noch an keiner Prüfung teilgenommen habe?

A: Wenn in den ersten beiden Semestern noch keine 26 CP erworben wurden, muss die / der Studierende zu einer verpflichtenden Studienberatung eingeladen werden. Nach dem Beratungsgespräch wird im Prüfungsausschuss über evtl. weitere Fristen beraten und die weitere Vorgehensweise beschlossen. Wenn die geforderten Auflagen in den beschlossenen Fristen nicht erfüllt werden, kann dies dann kurzfristig zur Zwangsexmatrikulation führen.

-> § 16, Absatz 1 (in der StO von 2008 ist §14 weniger streng formuliert)


Modulprüfungen

F: Muss ich mich zur Prüfung anmelden?

A: Ja, grundsätzlich. Dies dient auch dazu, dass die Prüfer im Vorfeld abgleichen können, ob die Teilnehmer zugelassen sind. Die Anmeldung erfolgt schriftlich per Formular beim Prüfungsamt, beim Prüfer direkt oder online über die elektronische Studien- und Prüfungsverwaltung.

-> § 23, Absatz 1

F: Muss ich mich von der Prüfung abmelden, wenn ich doch nicht teilnehme?

A: Ja, unbedingt. Wenn der oder die Studierende ohne triftigen Grund zum Prüfungstermin einfach nicht erscheint, wird die Prüfung als „nicht ausreichend“ (5,0) gewertet. Abmeldungen erfolgen ebenfalls schriftlich im Prüfungsamt, direkt beim Prüfer oder online innerhalb der vorgegebenen Frist (bis einen Tag vor der Prüfung).

-> § 24, Absatz 1

F: Wie oft kann ich eine Prüfung wiederholen?

A: Nicht bestandene Modulprüfungen können zweimal wiederholt werden. Unter Einbeziehung des Freiversuchs (bei gegebener Voraussetzung) sogar dreimal. Bestandene Modulprüfungen können einmal (zur Notenverbesserung) wiederholt werden. Dies ist im gesamten Studium bei maximal 2 Modulen möglich.

-> § 34, Absatz 2 und § 35, Absatz 1, 2

F:  Wann ist eine Prüfung ein „Freiversuch“?

A: Sie haben einen Freiversuch, wenn die Prüfung erstmals und spätestens in dem im Studienplan angegebenen Semester stattgefunden hat. In der Regel ist dies die erste Prüfung nach dem Ende der Lehrveranstaltung. Wird dieser Versuch nicht bestanden, gilt er als nicht unternommen.

->§ 35, Absatz 1

F: Muss ich am ersten Klausurtermin teilnehmen, um zur Nachklausur zugelassen zu werden?

A: Nein.

F: Muss ich mich zur Klausur anmelden, wenn ich erst den darauf folgenden Termin wahrnehmen kann?

A: Sie melden sich nur zu dem Termin an, an dem Sie mitschreiben möchten.

F: Muss man sich zur Wiederholung nochmals anmelden?

A: Ja, unbedingt! Da es keine explizite Nachklausuren gibt, müssen sich alle Teilnehmer jeweils neu zu jeder Prüfung anmelden.

F: Wenn ich durch eine Modulprüfung falle– wie funktioniert das mit der Wiederholung?

A: Die Fristen lassen eine Prüfung pro Semester zu. Die erste Wiederholungsprüfung muss innerhalb von 15 Monaten erfolgen, die zweite Wiederholung spätestens in der nächsten Prüfungsperiode.

-> § 34, Absatz 5

F: Ist es rechtens, dass es keine explizite Nachklausur gibt, sondern nur je Semester eine?

A: Es ist nicht vorgeschrieben, dass es pro Semester auch eine Nachklausur gibt.

F: Ist es zulässig, absichtlich durchzufallen?

A: Formell ja – die Dozenten sind in der Regel davon allerdings nicht begeistert. Grundsätzlich sollten Sie eine Prüfung nur dann in Angriff nehmen, wenn Sie entsprechend vorbereitet sind.

F: Wann findet eine mündliche Prüfung statt?

A: Mündliche Prüfungen können von dem Prüfer/der Prüferin durchgeführt werden, wenn die Modulbeschreibung die mündliche Prüfung vorsieht oder als Wahlmöglichkeit bietet. Dabei kann die mündliche Prüfung als Ersatz für die schriftliche Prüfung als eigenständiger Prüfungsversuch gezählt werden. Bei nicht bestandenen schriftlichen Prüfungen kann im Einvernehmen mit dem Studierenden vom Prüfer/der Prüferin außerdem eine mündliche Ergänzungsprüfung vereinbart werden. Diese gilt nicht als Wiederholung der Prüfung und bei Bestehen wird die Note 4,0 gegeben.

-> § 29, Absatz 9

F: Ich habe vergessen, mich anzumelden – was kann ich tun?

A: Sie können die Anmeldung vor der Prüfung direkt beim Prüfer/der Prüferin nachholen, sofern dieser/diese dem zustimmt.


Studienleistungen / Zulassung

F: Nach welcher Zeit verfällt meine Klausurzulassung? Bzw. wann muss ich die Studienleistungen erneut erbringen?

A: Einmal erworbene Studienleistungen gelten unbegrenzt.

F: Wie viele Versuche habe ich, um Studienleistungen zu erlangen?

A: Nicht bestandene Studienleistungen können beliebig oft wiederholt werden.

 -> §14, Absatz 8

F: Wie melde ich mich korrekt zur Prüfung an?

A: Für Studierende des BSc Meteorologie gilt: Die Anmeldung zu Pflichtmodulen des BSc Meteorologie kann sowohl schriftlich per Formblatt als auch online erfolgen. Wahlpflichtmodule können nur per Formblatt schriftlich im Prüfungsamt oder beim Prüfer direkt angemeldet werden. Studierende anderer Studiengänge melden sich in der Regel bei ihrem Heimatprüfungsamt an, welches die Anmeldung an den Prüfer weitergibt.In manchen Veranstaltungen ist auch eine Anmeldung direkt beim Prüfer möglich, wenn dies vorher so vereinbart wurde.


Nebenfächer (Hauptfach: BSc Meteorologie)

F: Ich möchte ein Nebenfachmodul wählen, das nicht in Anhang 3 der Studienordnung aufgeführt ist. Was muss ich tun?

A: Bitte erkundigen Sie sich zuerst im Prüfungsamt, ob das gewünschte Nebenfach/Nebenfachmodul bereits von einem anderen Studierenden beantragt wurde. Wenn ja, genügt ein kurzer Antrag an den Prüfungsausschussvorsitzenden mit Angabe des/der gewünschten Modul(s)e mit CP / Studiengang. Wenn nein, geben Sie zusätzlich zum schriftlichen Antrag eine Modulbeschreibung der gewünschten Module/ des gewünschten Moduls sowie eine Genehmigung des für den Fachbereich zuständigen Studiendekans (außer FB11) ab. Da das Genehmigungsverfahren u.U. länger dauert, sollte der Antrag frühzeitig, möglichst ein Semester vor Belegung des Moduls gestellt werden.

F: Ich möchte Module des Nebenfachs BWL oder VWL des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften belegen. Auf was muss ich dabei achten?

A: In Anlage 3 der SO BSc Meteorologie sind die Module und Modulkombinationen des Nebenfachs BWL und VWL aufgeführt, die nur in dieser Form belegt werden dürfen. Bitte beachten Sie dabei unbedingt, dass die Anmelde- und Rücktrittsfristen des FB 2 Wirtschaftswissenschaften gelten, die meist weit vor den üblichen Fristen liegen. Außerdem sind deren Regelungen und Vorschriften bei Krankheit zu beachten. Die Anmeldung und der Rücktritt selbst werden in Ihrem zuständigen Prüfungsamt Geozentrum mit Hilfe des Anmeldeformulars vorgenommen!


Erklärungen 

Studienleistungen

i.d.R. „messbare“ Leistungen, wie z.B. Punkte in Übungen, Hausarbeiten, Studienarbeiten, Protokollen, seltener Anwesenheit, teilweise auch Kombinationen

Modulprüfung (Modulabschlussprüfung)

Die Prüfung am Ende eines Moduls (das ggf. aus mehreren Teilmodulen besteht) für die es dann die schlussendlichen Kreditpunkte gibt.

Teilmodulprüfungen

Prüfungen, die ein Modul nicht endgültig abschließen. Ggf. werden mehrere Teilmodulprüfungen zusammengerechnet und als eine Modulprüfung gewertet; dann würde die abschließende Modulprüfung wegfallen. Der Modus wird von den Modulverantwortlichen festgelegt.