Studium der Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main

Grundstudium

Die Rechtsgeschichte ist integraler Bestandteil des juristischen Grundstudiums in Frankfurt am Main. Das Institut für Rechts-geschichte bietet in diesem Rahmen jedes Semester wiederkehrende Einfüh-rungsvorlesungen sowie eine Vielzahl an Seminaren an. Die Leistungsnachweise der Zwischenprüfung können in Form von Hausarbeit und Klausur oder Seminarteilnahme erbracht werden.

Schwerpunktbereich

Die Rechtsgeschichte kann neben oder zusammen mit der Rechtsphilosophie im Rahmen des Schwerpunkt-bereichs 03 "Grundlagen des Rechts" studiert werden. Hierfür besteht ein breites Angebot an Seminaren und Kolloquien, aus welchen sich auch das Thema für die wis-senschaftliche Hausarbeit (Abschlussarbeit) ergeben kann.

Nebenfachstudium

Studierende der Rechts-wissenschaft als Nebenfach mit Kernfach "Grundlagen des Rechts" müssen in diesem Rahmen auch die Rechtsgeschichte studieren. Eine Vertiefung im weiteren Studienverlauf in Form von Kolloquien und Seminaren zur Rechtsgeschichte ist möglich.