Bewerbung

An der Universität Frankfurt gehören die Masterstudiengänge Arzneimittelforschung zu denjenigen, die uniintern zulassungsbeschränkt sind. Es stehen pro Semester und Studiengang ca. 5 Plätze zur Verfügung.

Neueinschreibungen sind zum Winter- und zum Sommersemester möglich.

Die Bewerbung hat spätestens bis zum 01.07. bzw. zum 15.01. über das zentrale Online-Bewerbungsportal für Master-Studiengänge (UniAssist) der Universität zu erfolgen.

 

Master Arzneimittelforschung – 2-semestrig für Studierende mit Abschluss 2. Staatsexamen Pharmazie

(AMF (2 Sem für Pharma))

Voraussetzungen:

Zum Masterstudiengang kann nur zugelassen werden, wer

  • a) den zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (2. Staatsexamen Pharmazie) bestanden hat und das Zeugnis vorliegt oder
  • b) einen Nachweis über einen mindestens gleichwertigen ausländischen Abschlusses in Pharmazie mit dem Ziel, den Apothekerberuf auszuüben, mit einer Regelstudienzeit von mindestens 8 Semestern.
    Bewerber mit einem ausländischen Abschluss müssen vor der Bewerbung unbedingt mit der Studienfachberatung Kontakt aufnehmen!

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Gleichwertigkeit der Studienabschlüsse.

Vorläufige Zulassung:

  • Liegt bei der Bewerbung um einen Masterstudienplatz das Abschlusszeugnis über den zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (2. Staatsexamen Pharmazie) noch nicht vor, kann eine vorläufige Zulassung zum Masterstudiengang AMF (2 Sem für Pharma) beantragt werden. Dazu muss von der zuständigen Stelle der bisherigen Hochschule bescheinigt werden, dass mindestens 80 % der für die Zulassung zum zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (2. Staatsexamen Pharmazie) erforderlichen Leistungsnachweise („Scheine“) erbracht sind. Ferner muss eine vorläufige Durchschnittsnote enthalten sein. Formular
    Die vorläufige Durchschnittsnote errechnet sich als Durchschnittsnote aus den 4 besten Noten der Leistungsnachweise („Scheine“) aus den Stoffgebieten E–I des Hauptstudiums, wobei mit den 4 ausgewählten Leistungsnachweisen mindestens 3 verschiedene Stoffgebiete abgedeckt sein müssen.
  • Das Zeugnis des 2. Staatsexamens muss bei erfolgreicher Immatrikulation bis zum Ende des ersten Semesters nachgereicht werden, andernfalls erlischt die Zulassung und die Immatrikulation ist zurückzunehmen. Über die vorläufige Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss.

Bewerbungsmodalitäten:

  • Zeugnis über den zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (2. Staatsexamen Pharmazie)
  • Falls Ihr Abschlusszeugnis über den zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (2. Staatsexamen in Pharmazie) noch nicht vorliegt: Formular
  • Falls Sie Ihren ersten, grundständigen Hochschulabschluss nicht an einer deutschen Hochschule erworben haben zusätzlich:
    Nachweis von Deutschkenntnissen.
    Nehmen Sie vor Ihrer Bewerbung unbedingt Kontakt mit der Studienfachberatung auf!

Auswahlverfahren:

Die Auswahl erfolgt aufgrund der Note bzw. der vorläufigen Durchschnittsnote des vorangegangen Abschlusses (51 %) und des Ergebnisses eines Auswahlgesprächs (49 %).
Übersteigt die Zahl der StudienbewerberInnen die dreifache Zahl der in der Auswahlsatzung ausgewiesenen, zu vergebenden Studienplätze, wird eine Rangfolge nach der Note bzw. vorläufigen Note des vorangegangenen Abschlusses gebildet. Zum Auswahlgespräch eingeladen werden die nach dieser Rangliste besten StudienbewerberInnen.

Auswahlgespräch:
Im Auswahlgespräch wird den BewerberInnen Gelegenheit gegeben, ihre Motivation und Eignung für das gewählte Studium mündlich darzulegen und zu begründen.
Termin siehe oben rechts.
Die Einladung erfolgt schriftlich 10 Tage vor dem Auswahlgespräch.
Bitte beachten Sie:
Es können keine Ausweichtermine angeboten werden.
Nichterscheinen zum Auswahlgespräch wird mit der schlechtesten Note (5) bewertet.


Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Mehr Informationen zum Studiengang finden Sie weiter oben unter Studium.