Frequently Asked Questions (Immatrikulation vor WiSe 23/24)

Anrechnung

Anrechnung (international)

  • Wie kann ich mir Leistungen aus einem abgeschlossenen Lehramtsstudiengang aus dem Ausland anrechnen lassen?
    Um sich internationale Lehrerbildungsabschlüsse anrechnen zu lassen, wenden Sie sich an die Hessische Lehrkräfteakademie in Gießen: https://lehrkraefteakademie.hessen.de/ausbildung-von-lehrkraeften/internationale-lehramtsabschluesse
  • Was ist bei der Anerkennung von Leistungen aus einer Erasmus Auslandsmobilität zu Studienzwecken zu beachten? Lehramtsstudierende, die 1-2 Semester an einer Erasmus Partneruniversität studieren möchten, wenden sich bitte zur Abklärung und Abzeichnung des sog. Learning Agreement for Studies an ihren Erasmus Fachkoordinator. In diesem Dokument werden die ausländischen Kurse und ihre geplante Anerkennung an der Heimatuniversität eingetragen. Der Erasmus Fachkoordinator kann ggf. im Vorfeld vom jew. für Lehramtsstudierende zuständigen Studienfachberater eine vorbehaltliche Zustimmung zum Learning Agreement einholen. Über die endgültige Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen entscheidet jedoch die Hessischen Lehrkräfteakademie – Prüfungsstelle Frankfurt, wobei i.d.R. die Anerkennungsempfehlung des Fachbereichs aufgegriffen wird.

Aufnahmeprüfungen

Bescheinigungen

  • Wo kann ich meine Zwischenprüfung/Bescheinigung ordnungsgemäßes Studium/Bescheinigung zur Wahlfachprüfung beantragen?
    Die oben genannten Bescheinigungen beantragen Sie beim Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge (ZPL). 

Betriebspraktikum

  • Was ist das Betriebspraktikum?

    Zur Meldung zur ersten Staatsprüfung benötigen L1-, L2- und L5-Studierende eine Bescheinigung über ein absolviertes Betriebspraktikum (für L3-Studierende entfällt dieser Nachweis mit dem Praxissemester). Dieses muss mindestens acht Wochen und 320 Stunden umfassen und ist in einem außerpädagogischen Bereich zu absolvieren. Zudem schreiben Sie ein Portfolio über Ihre Arbeitsstelle und senden dieses mit Ihrer Bescheinigung an die Hessische Lehrkräfteakademie. Unter folgendem Link finden Sie die Unterlagen als auch die Adresse: https://lehrkraefteakademie.hessen.de/ausbildung-von-lehrkraeften/erste-staatspruefung/orientierungs-und-betriebspraktikum

Bewerbung

  • In welchem Zeitraum kann ich mich bewerben?
    Die Frist für zulassungsbeschränkte Studiengänge läuft vom 01.12.-15.01. zum Sommersemester und vom 01.06.-15.07. zum Wintersemester. Alle weiteren Infos finden auf den Seiten des Studium-Service-Centers: https://www.uni-frankfurt.de/94106308
  • Wie bewerbe ich mich auf ein höheres Fachsemester?

Sie müssen sich neben der Anrechnung auch um einen Studienplatz an der Goethe-Universität bewerben. Beachten Sie dabei, dass das Lehramtsstudium auch im höheren Semester zulassungsbeschränkt ist. Es werden nur Plätze nachbesetzt, falls welche im höheren Semester frei werden. Die Studienberatung rät dringend davon ab, einen Studiengang nur zu beginnen, um über diesen einen Quereinstieg in den Wunschstudiengang zu erreichen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein solcher Quereinstieg gelingt, ist durch die Zulassungsbeschränkungen in den höheren Fachsemestern äußerst gering geworden. Der einzige Weg, der sicher in den Wunschstudiengang führt (wenn die Qualifikation über die Note nicht geglückt ist), ist der Erwerb von Wartezeit. Detaillierte Informationen zu N.C. und Wartezeit erhalten Sie auf den Bewerbungsseiten unter Hinweise zu den Zulassungswerten. Wenn Sie allerdings durch die Qualifikation (sprich Abinote) wahrscheinlich einen Studienplatz erhalten würden, kann eine Bewerbung in das 1. Semester sinnvoll sein. Die Anrechnung können Sie dann trotzdem bei der Lehrkräfteakademie durchführen lassen, allerdings nicht im Nachhinein durch das Studierendensekretariat höher gestuft werden. Eine Bewerbung ins 1. Semester ist nicht möglich, wenn Sie bereits im gleichen Studiengang an einer anderen Universität eingeschrieben sind. 

  • Wie bewerbe ich mich auf ein Zweitstudium (mit abgeschlossenem Erststudium)?

Wenn Sie bereits ein abgeschlossenes Studium haben, gelten Sie als Zweitstudierende*r. Dabei sind nur 3% der Studienplätze vorgesehen und es gilt ein anderes Bewerbungsverfahren als im Erststudium. Hier finden Sie dazu weitere Hinweise. Wenn Sie sich auf das höhere Semester im Zweitstudium bewerben, gilt wie beim Erststudium auch, dass diese zulassungsbeschränkt sind und nur Plätze nachbesetzt werden, falls es Kapazitäten gibt.  Zudem ist beim Zweitstudium nur eine Bewerbung pro Semester möglich, Sie können sich nicht parallel in das höhere und das 1. Semester bewerben.

Bildungswissenschaften

Erste Staatsprüfung

      • Wie ist die Erste Staatsprüfung aufgebaut und wann und wie muss ich mich anmelden?
      • Wie läuft die Prüfersuche ab
      • Muss ich für die Erste Staatsprüfung eingeschrieben bleiben?

        Anworten auf diese Fragen finden Sie hier

Erweiterungsprüfung

  • Kann ich auch mehr Fächer studieren als in meinem Studiengang vorgesehen?
    Sie haben die Möglichkeit im Rahmen Ihres Studiums ein zusätzliches Fach zu studieren. Dies wird als „Erweiterungsfach“ bezeichnet. Theoretisch ist es auch möglich mehrere Erweiterungsfächer zu studieren. Zur Beantragung finden Sie weitere Infos hier: https://www.uni-frankfurt.de/94239445/Fachwechsel_und_Doppelstudium). Das Erweiterungsfach wird vollständig nach dem fachspezifischen Anhang studiert. Sie können dieses Fach dann frühestens ein halbes Jahr nach Ihrer ersten Staatsprüfung in den ersten Fächern abschließen. Die Anmeldung läuft äquivalent zur 1. Staatsprüfung über die Hessische Lehrkräfteakademie. Die Noten aus Ihrem Erweiterungsfach zählen nicht in Ihre Note der ersten Staatsprüfung.

Fachwechsel

  • Wie kann ich meine Fächer bzw. den Lehramtsstudiengang wechseln?

    Ihre Unterrichtsfächer bzw. Ihren Studiengang können Sie über das Online-Bewerbungsportal wechseln: https://www.uni-frankfurt.de/94239445/Fachwechsel_und_Doppelstudium 

    Bitte beachten Sie die Fristen und eventuelle Zulassungsbeschränkungen (s. Zulassung bzw. Aufnahmeprüfungen)

Orientierungspraktikum

  • Was ist das Orientierungspraktikum?

    Vor Beginn des Studiums sollten L1-, L2- und L5-Studierende ein Orientierungspraktikum in einer Einrichtung mit Kindern oder Jugendlichen absolviert haben. Dieses muss mindestens 4 Wochen und 120 Stunden umfassen. Die Bescheinigung über ein absolviertes Orientierungspraktikum benötigen Sie um sich für Ihr erstes Schulpraktikum anzumelden. Es wird empfohlen das Praktikum vor Studienbeginn zu absolvieren, es kann jedoch nachgeholt werden. Alle Informationen finden Sie hier

  • Kann ich mir praktische Tätigkeit als Orientierungspraktikum anrechnen lassen?

    Wenn Sie nach dem Abitur eine pädagogische Tätigkeit mit Kindern oder Jugendlichen für mindestens 4 Wochen und 120 Stunden ausgeübt haben, können Sie einen Anrechnungsantrag an lehramtsstube@uni-frankfurt.de senden.

    Weitere Informationen finden Sie hier.

Studienverlaufsplan

  • Muss ich mich an den Studienverlaufsplan halten oder können auch Module vorgezogen werden?
    Prinzipiell sind die Studienverlaufspläne sinnvolle Vorschläge, in welcher Reihenfolge Module studiert werden sollen. In einigen Fächern bietet es sich aufgrund des Angebots auch zwingend an, sich daran zu halten. Dennoch kann die Reihenfolge auch verändert werden, so lange alle Studienvoraussetzungen, die in den Modulbeschreibungen der fachspezifischen Anhänge genannt sind, eingehalten werden.

Stundenplan

  • Wie erstelle ich mir einen Stundenplan?
    Sie schauen sich zuerst die Studienordnungen Ihrer Fächer (fachspezifischen Anhänge) an und überlegen, welche Kurse Sie im kommenden Semester studieren wollen und gleichen dies dann mit dem Veranstaltungsangebot im QIS/LSF ab. Bei Überschneidungen und Unsicherheiten können Sie auch gerne in unsere Beratung kommen. Schauen Sie dazu auch die Videos und Infos auf dieser Seite an.

Zulassung

  • Welche Lehramtsstudiengänge und Fächer sind zulassungsbeschränkt?

    Alle Lehramtsstudiengänge sind durch einen NC (auch im höheren Semester, s.o.) beschränkt. Die Werte aus den vorherigen Semestern können dabei als Richtlinie gelten: https://www.uni-frankfurt.de/94238584/Rund_um_den_NC, der NC kann aber nie vorhergesagt werden.

    Für bestimmte Fächer gibt es zusätzliche Zulassungsbeschränkungen. Welche dies sind und wie sich diese zusammensetzen finden Sie unter: https://www.uni-frankfurt.de/61013619/Auswahlsatzung-II_3_AeS_2016-04-19.pdf

    Beachten Sie zudem, dass einige Fächer auch Aufnahmeprüfungen oder Sprachnachweise erfordern (s. Aufnahmeprüfungen)

Zusatzprüfung

  • Wie kann ich die Lehrbefähigung für ein zusätzliches Lehramt erwerben?

    Laut dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz ist für AbsolventInnen der 2. Staatsprüfung in L1, 2,3 oder 5 möglich eine Zusatzprüfung in den Lehrämter 1,2 oder 5 zu belegen. Für L3 wird keine Zusatzprüfung angeboten. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die Hessische Lehrkräfteakademie.