Sexualisierte Belästigung oder Gewalt

Die Goethe-Universität hat in ihrem Leitbild die Wertschätzung von Offenheit und Vielfalt als Grundlage ihres Denkens und Handelns verankert. Sie möchte eine Hochschulkultur schaffen, in der Respekt und Wertschätzung das Miteinander von Studierenden, Mitarbeitenden und allen Angehörigen der Universität prägen. Mit Entschiedenheit wendet sich die Goethe-Universität gegen jede Form sexualisierter Diskriminierung und Übergriffe.

Betroffene oder Zeug*innen von sexualisierter Belästigung oder Übergriffen bittet und ermutigt die Universität, Vorfälle zu melden und Unterstützung und Beratung in Anspruch zu nehmen.

Die im Folgenden aufgeführten Beratungsangebote sind vertraulich und auf Wunsch anonym.


+++ Bei akuter Bedrohung wählen Sie den Notruf 110 +++


Beratungsangebot

Die folgenden Ansprechpersonen beraten Betroffene in Fällen sexualisierter Diskriminierung und Gewalt und helfen bei der Vermittlung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten.
Weiterhin unterstützen sie die Universität bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Die Beratung ist vertraulich und kann auf Wunsch auch anonym erfolgen

  • Beratung für Mitarbeitende
    Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte
    Annemarie Eifler 
    Tel: +49 69 798-18123
    E-Mail: annemarie.eifler@em.uni-frankfurt.de
    Campus Westend, IKB-Gebäude, Raum 1410
  • Beratung für Studierende
    Antidiskriminierungsstelle
    Jana Arnold
    Tel: +49 69 798-18134
    E-Mail: j.arnold@em.uni-frankfurt.de / antidiskriminierungsstelle@uni-frankfurt.de
    Campus Westend, IKB-Gebäude, Raum 113

  • Gleichstellungsbeauftragte der Fachbereiche
    In einigen Fachbereichen bieten die jeweiligen Gleichstellungsbeauftragten bzw. –rätinnen eine erste und niedrigschwellige Anlaufstelle und Beratung für Betroffene. Die aktuelle Liste der Gleichstellungsbeauftragten und -rätinnen finden Sie hier.

Weitere Angebote an der Goethe-Universität

Für Studierende:

Für Beschäftigte:

Weitere Informationen und Beratungsangebote finden Sie auf den Seiten des Gelichstellungsbüros sowie auf der Website der Kampagne „laut*stark gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt“


Was ist sexualisierte Diskriminierung oder Gewalt?

Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt beschreibt jede Form von (persönlich empfundener) Grenzüberschreitung. Angefangen bei strafrechtlich nicht relevanten Handlungen, wie z. B. sexistische Sprache oder ungewollte Berührungen, bis hin zu strafrechtlich relevanten Grenzverletzungen, wie beispielsweise Stalking oder sexualisierte Übergriffe.

Unter sexualisierter Gewalt werden alle sexualisierten Handlungen zusammengefasst, die gegen den Willen einer Person geschehen. Das beginnt bei unerwünschten „Anmachen“, Belästigungen und Beleidigungen und endet bei allen Formen tätlicher Gewalt. Dabei geht es um verschiedene Formen sexualisierter Gewalt, bei denen es sich nicht ausschließlich um physische Grenzverletzungen auch verbale Äußerungen zählen dazu.

Sexualisierte Belästigung meint nicht …

  • gegenseitiges sexuelles Interesse.
  • Sympathie oder sexuelle Anziehung, die auf Gegenseitigkeit beruht.
  • den Flirt oder die Liebesbeziehung, die unter beidseitigem Einverständnis eingegangen wird.
  • ein freundschaftliches, vertrautes Arbeitsklima oder zufällige Berührungen.

Sexualisierte Belästigung ist …

  • ein sexuell diskriminierendes und entwürdigendes Verhalten, das nicht auf Erwiderung ausgerichtet ist.
  • immer ein Ausdruck von Gewalt und Verletzung der Intimsphäre.
  • Gewalt auf struktureller, psychischer und physischer Ebene.

Die rechtliche Grundlage für das Vorgehen gegen sexualisierte Belästigung am Arbeitsplatz ist im AGG (Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz) geregelt.

Konkret verboten sind...

  • unerwünschte sexuelle Handlungen wie bedrängende körperliche Nähe,
  • die Aufforderung zu unerwünschten sexualisierten Handlungen wie „Setz dich auf meinen Schoß!“,
  • sexuell bestimmte körperliche Berührungen, dazu zählen auch (scheinbar zufällige) Berührungen
  • Bemerkungen sexuellen Inhalts wie zum Beispiel obszöne Witze oder sexuelle Anspielungen,
  • unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen, wie pornographische Magazine auf dem Schreibtisch oder Nacktfotos an den Wänden.

Was können Sie tun, wenn Sie in Räumen der Universität belästigt werden/wurden?

  • Gefühl des Unbehagens ernstnehmen
  • Keine Schuldgefühle!
  • Machen Sie sich nicht verantwortlich für das Fehlverhalten Anderer
  • Nicht ignorieren!
  • Sagen Sie Nein, wenn Sie sich belästigt fühlen.
  • Dokumentieren!
  • Notieren Sie den Vorfall mit Datum, Namen, Ort und möglichen Zeugen
  • Melden Sie den Vorfall
  • Wenden Sie sich an eine Person Ihres Vertrauens an der Hochschule

Quelle: Gleichstellungsbüro der Goethe-Universität