Rechtswissenschaft

Alternsforschung aus rechtswissenschaftlicher Perspektive

Alternsforschung aus rechtswissenschaftlicher Perspektive beschäftigt sich mit Gesetzgebung und Rechtsprechung, die Rechte und Pflichten an bestimmte - höhere - Altersstufen knüpfen oder doch faktisch im Alter besonders relevant werden. Das betrifft viele Bereiche des Rechts: das Zivilrecht (z.B. Betreuungsrecht), das Arbeitsrecht (z.B. Altersgrenzen), das Beamtenrecht (z.B. Ruhestand, Alterssicherung), das Sozialrecht (z.B. Grundsicherung im Alter, Altenhilfe), das Strafrecht (z.B. Betrug).

Zum Person-Umwelt Austausch

Der Person-Umwelt Austausch aus Sicht der Rechtswissenschaft beschäftigt sich mit rechtlichen Regelungen bei altersbedingten Einschränkungen der Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit. In Anlehnung an die UN-Behindertenrechtskonvention muss im Alter der Zugang zu gesundheitsfördernden Maßnahmen und gesellschaftlicher Teilhabe besonders gewährleistet werden. Körperliche und seelische Erkrankungen machen alternde Menschen zunehmend abhängig von ihrer Umwelt und damit schutzbedürftig bei Versorgungsmängeln, sei es in Institutionen (Altersheimen, Krankenhäusern) oder im Privathaushalten (allein oder nicht allein lebend). Ihre Grundrechte - Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit und Menschenwürde - müssen bestmöglich gesetzlich gesichert und institutionell verankert werden.

Die rechtswissenschaftliche Alternsforschung ist an folgenden Projekten beteiligt: