Schwerbehindertenvertretung

In welchen Fällen können Sie sich an die Schwerbehindertenvertretung wenden?

  • In Angelegenheiten, die die schwerbehinderten Beschäftigten als Einzelperson oder als Gruppe betreffen
  • Bei Problemen mit Vorgesetzten oder KollegInnenu.a. zur Gesprächsbegleitung
  • Bei Fragen zur behindertengerechten Arbeitsplatzausstattung
  • Zur Antragstellung zur Erlangung eines Grades der Behinderung (GdB)
  • Wiedereingliederungsmaßnahmen
  • Auch bei Einstellungsvorgängen, sofern sich schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen beworben haben.