Betriebliches Eingliederungsmanagement

Ziele des BEM sind die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit, die Prävention erneuter Arbeitsunfähigkeit, der Erhalt des Arbeitsplatzes und die Vermeidung von Berufs-/Dienstunfähigkeit.

Für wen ist BEM? 

  • Wenn Sie innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren.
  • Wenn gesundheitliche Probleme vorliegen, völlig unabhängig davon, ob diese arbeitsplatzbedingt sind oder außerhalb des Arbeitsumfeldes liegen, müssen Betroffene nicht abwarten, bis sie über die 6-Wochen-Grenze hinaus arbeitsunfähig erkrankt sind. Sie können sich auch gerne schon früher an das BEM wenden.
  • In einem vertraulichen Gespräch mit dem BEM-Beauftragten und ggf. weiteren Personen des Integrationsteam werden mit dem/r betroffenen MitarbeiterIndie Ursachen für die Erkrankung und deren Auswirkungen, die Möglichkeiten des weiteren Einsatzes sowie die Ziele und Vorstellungen der/s Mitarbeiterin/s erörtert. Gemeinsam werden daraufhin Lösungsansätze und Möglichkeiten des weiteren Vorgehens erarbeitet.