Ombudspersonen für wissenschaftliches Fehlverhalten

In Fällen von wissenschaftlichem Fehlverhalten bzw. einem Verstoß gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Arbeit (vgl. „Satzung der JWG-Universität zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“) stehen Ombudspersonen für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten, sowie eine ständige Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens zur Verfügung. 

In welchen Fällen können Sie sich an die Ombudspersonen wenden?

  • Bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten: sowohl wenn man jemanden bezichtigt, als auch als Berater, wenn man bezichtigt wird
  • Zur allgemeinen Beratung bei Fragen des wissenschaftlichen Fehlverhaltens

In welchen Fällen ist die Kommission zuständig?

  • Die Kommission ist nur zuständig bei (schon durch die Ombudspersonenüberprüftem oder ansonsten offensichtlichem) Fehlverhalten
  • Die Kommission berät nicht –sie urteilt