Personalrat

Der Personalrat ist die Interessenvertretung der Beschäftigten der Universität, ausgenommen sind ProfessorInnenund studentische Hilfskräfte. Seine Aufgabe als Arbeitnehmervertretung ist es, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassend und kompetent zu beraten und zu vertreten und darauf zu achten, dass alle Beschäftigten gleich behandelt werden.

In welchen Fällen können Sie sich an den Personalrat wenden?

Mitarbeitende der Goethe-Universität können sich u.a. zur Beratung mit dem Personalrat in Verbindung setzen, wenn Sie zum Beispiel zu folgenden Themen Unterstützung benötigen:

  • Ansprechpartner bei Schwierigkeiten mit KollegInnenoder Vorgesetzten
  • Auskünfte und Beratung zu allen wichtigen Problemen und Regelungen in Zusammenhang mit der Beschäftigung (Arbeitsvertrag) an der Goethe-Universität.
  • Fragen zu Beurlaubung und Höhergruppierung
  • Erste Vermittlung bei Belastung durch Mobbing, Suchtprobleme, Umgang mit Krankheitsfolgen