Arzneimittelforschung – 2-semestrig für Studierende mit Abschluss 2. Staatsexamen Pharmazie (Master of Science)

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Kurzbeschreibung
Zulassungsbedingungen
Bewerbung


Kurzbeschreibung

Inhalte und Schwerpunkte

Der forschungsorientierte Masterstudiengang Arzneimittelforschung – 2-semestrig für Studierende mit Abschluss 2. Staatsexamen Pharmazie [AMF (2 Sem für Pharma)] richtet sich an Pharmazeutinnen und Pharmazeuten, die den zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (2. Staatsexamen / Hochschulausbildung) abgeschlossen haben und vertiefte Einblicke in die pharmazeutische Forschung erlangen wollen. 

Der Masterstudiengang AMF (2 Sem für Pharma) baut hierbei auf den im Staatsexamensstudiengang erworbenen pharmazeutischen Kompetenzen auf. (Im Vergleich zum 4 semestrigen Studiengang AMF (4 Sem für BSc) können daher die ersten zwei Semester, die die notwendigen pharmazeutischen Kompetenzen vermitteln, entfallen.)

In den zwei Semestern des Studiengangs AMF (2 Sem für Pharma) werden im Rahmen zweier großer individueller Forschungspraktika (eines kann auch im Ausland oder der Industrie absolviert werden) und schließlich der Masterarbeit durch die Mitarbeit an aktuellen Forschungsthemen die Kompetenzen wissenschaftlichen Arbeitens erworben und gefestigt. Begleitet werden diese forschungsorientierten Module durch Lehrveranstaltungen, die die verschiedenen Bereiche der Arzneimittelforschung vertiefen, angefangen vom Wirkstoffdesign bis hin zu regulatorischen Anforderungen in der Arzneimittelentwicklung und der Qualitätskontrolle von Arzneimitteln. Im Rahmen des Studiengangs lernen die Studierenden die gesamte Wertschöpfungskette von Arzneimitteln kennen. 

Mit dem Blick aus unterschiedlichen Fachrichtungen und der hohen Interdisziplinarität werden die Absolventinnen und Absolventen zu einem Bindeglied einer optimalen Arzneimittelforschung, mit Betätigungsfeldern sowohl in Forschungseinrichtungen als auch der Industrie.

Ausführliche Beschreibung

Informationen des Fachbereichs
Ordnung

Abschluss

Master of Science Arzneimittelforschung – 2-semestrig für Studierende mit Abschluss 2. Staatsexamen Pharmazie

Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit beträgt zwei Semester.
Unterrichtssprache Deutsch
Studienbeginn

Der Studiengang kann zum Winter- und Sommersemester aufgenommen werden. 

Studienfachberatung

Ansprechpartner finden Sie hier

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Zulassungsbedingungen

Zugangsvoraussetzungen
  • Nachweis über den zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (2. Staatsexamen Pharmazie) oder

    einen Nachweis eines mindestens gleichwertigen ausländischen Abschlusses in Pharmazie mit dem Ziel, den Apothekerberuf auszuüben, mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern
    Bewerber mit einem ausländischen Abschluss müssen vor der Bewerbung unbedingt mit der Studienfachberatung Kontakt aufnehmen!
  • Bewerber, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, noch ihren Abschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen darüber hinaus ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.
Vorläufige Zulassung

Liegt bei der Bewerbung um einen Masterstudienplatz das Abschlusszeugnis über den zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (2. Staatsexamen Pharmazie) noch nicht vor, kann eine vorläufige Zulassung zum Masterstudiengang AMF (2 Sem für Pharma) beantragt werden. Dazu muss von der zuständigen Stelle der bisherigen Hochschule bescheinigt werden, dass mindestens 80 Prozent der für die Zulassung zum zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (2. Staatsexamen Pharmazie) erforderlichen Leistungsnachweise („Scheine“) erbracht sind. Ferner muss eine vorläufige Durchschnittsnote enthalten sein (Formular)
Die vorläufige Durchschnittsnote errechnet sich als Durchschnittsnote aus den vier besten Noten der Leistungsnachweise („Scheine“) aus den Stoffgebieten E–I des Hauptstudiums, wobei mit den vier ausgewählten Leistungsnachweisen mindestens drei verschiedene Stoffgebiete abgedeckt sein müssen. Das Zeugnis des 2. Staatsexamens muss bei erfolgreicher Immatrikulation bis zum Ende des ersten Semesters nachgereicht werden, andernfalls erlischt die Zulassung und die Immatrikulation ist zurückzunehmen. Über die vorläufige Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss.

Zulassungsmodus Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt.

Die Auswahl erfolgt aufgrund der Note bzw. der vorläufigen Durchschnittsnote des vorangegangen Abschlusses und des Ergebnisses eines Auswahlgesprächs. Hier finden Sie die Termine der Auswahlgespräche. Es können keine Ausweichtermine angeboten werden. Nichterscheinen zum Auswahlgespräch wird mit der schlechtesten Note (5) bewertet.
Übersteigt die Zahl der StudienbewerberInnen die dreifache Zahl der zu vergebenden Studienplätze, wird eine Rangfolge nach der Note bzw. vorläufigen Note des vorangegangenen Abschlusses gebildet. Zum Auswahlgespräch eingeladen werden die nach dieser Rangfolge besten StudienbewerberInnen.

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Bewerbung

Einzureichende Unterlagen
  • Falls Sie nicht bereits an der Goethe-Universität eingeschrieben sind:
    Kopie des Abiturzeugnisses
  • Zeugnis über den zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (2. Staatsexamen Pharmazie)
  • Falls Sie Ihren grundständigen Studiengang noch nicht abgeschlossen haben:
    Formular
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Falls Sie Ihren ersten, grundständigen Hochschulabschluss nicht an einer deutschen Hochschule erworben haben:

    Nehmen Sie vor Ihrer Bewerbung unbedingt Kontakt mit der Studienfachberatung auf!
    - Nachweis von Deutschkenntnissen. Nähere Informationen zu den erforderlichen Deutschkenntnissen finden Sie hier.
    - Für Bewerber*innen aus den Ländern Indien, Vietnam und Volksrepublik China: APS-Zertifikat (nur Original)

Bewerbungszeitraum

01.04. - 01.07. zum Wintersemester

15.11. - 15.01. zum Sommersemester

Bewerbungsadresse

Online-Bewerbungsportal für Masterstudiengänge

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