Masterbewerbung Empirische Sprachwissenschaft
Verfahren
Abschluss |
Master of Arts Empirische Sprachwissenschaft |
Regelstudienzeit | Die Regelstudienzeit bis zum Master-Abschluss beträgt 2 bzw. 4 Semester |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Studienbeginn | Der Studiengang kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden. |
Studienfachberatung |
Maria Kofer Campus Westend Rostocker Straße 2 Raum 4B.123 Telefon +49 (0)69 798 22877 Email: kofer@em.uni-frankfurt.de |
Zulassungsbedingungen
Zugangsvoraussetzungen | Erfolgreicher Abschluss des Bachelorstudiengangs Empirische Sprachwissenschaft mit dem entsprechenden Schwerpunkt oder ein vergleichbares Bachelorstudium. Über die Zulassung und die Vergleichbarkeit von Abschlüssen entscheidet der Prüfungsausschuss des FB 9 (Anmerkung: Abschlüsse, die weniger als 60 ECTP an einschlägigen linguistischen Veranstaltungen ausweisen, haben erfahrungsgemäß keine Aussicht auf eine erfolgreiche Zulassung). Studienbewerberinnen und -bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung und ausländischem grundständigen Abschluss müssen zudem ausreichende Deutschkenntnisse entsprechend der DSH-Ordnung nachweisen. |
Vorläufige Zulassung |
Eine vorläufige Zulassung ist unter Vorbehalt möglich, wenn mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen CP erreicht wurden und die Bachelorarbeit bereits abgeschlossen ist oder kurz vor dem Abschluss steht. Der Bachelorabschluss muss spätestens innerhalb der nächsten 6 Monate nachgewiesen werden. Erforderliche CP: für den 2-sem. M.A.: mind. 192 CP für den 4-sem. M.A.: mind. 144 CP |
Zulassungsmodus | Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt (kein NC). Bei vollständiger Erfüllung der Zulassungsbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung. (Ggf. können Sie unter Auflagen zugelassen werden.) |
Bewerbung
Einzureichende Unterlagen |
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Bewerbungsfrist | 01.06.-31.07. |
Bewerbungsadresse |
Johann Wolfgang Goethe-Universität Campus Westend - SKW Rostocker Straße 2 Bewerbungen in digitaler Form an kofer@em.uni-frankfurt.de |
Zulassungsentscheidung |
Sie werden circa Mitte August per Email über die Zulassungsentscheidung informiert. |
Gliederung des Studiengangs
Ob der 2- oder 4-semestrige Master studiert wird, hängt vom Umfang des Bachelorstudiums ab (6-sem. Bachelor => 4-sem. Master; 8-sem. Bachelor => 2-sem. Master). Im 2-semestrigen Masterstudiengang sind 60 CP und im viersemestrigen Masterstudiengang 120 CP zu erbringen. Der Masterstudiengang umfasst neben einem allgemeinen Pflichtbereich die folgenden Schwerpunkte, von denen einer bei der Bewerbung im Expose festzulegen ist:
A) Afrikanische Sprachwissenschaften
B) Indogermanische Sprachwissenschaft
C) Kaukasische Sprachwissenschaft
D) Phonetik und Phonologie
E) Vergleichende Sprachwissenschaft
F) Sprachen und Kulturen Südostasiens
G) Englische Sprachwissenschaft (ab WS22/23)
H) Baltische Sprachwissenschaft (ab WS22/23)
Die im Rahmen des Masterstudiengangs zu erwerbenden CP verteilen sich wie folgt:
2-semestriges Master-Programm | CP |
Allgemeiner Pflichtbereich | 12 |
Schwerpunkt-Module | 18 |
Mastermodul | 30 |
Gesamt | 60 |
4-semestriges Master-Programm | |
Allgemeiner Pflichtbereich | 30 |
Schwerpunkt-Module | 60 |
Mastermodul | 30 |
Gesamt | 120 |