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Nov 4 2015
15:50

Frankfurter Stadtgespräch des Exzellenzclusters „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ am 10. November 2015 im Historischen Museum

Was ist Recht bei TTIP?

FRANKFURT. Das geplante Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschafts-abkommen (TTIP) gehört hierzulande zu den umstrittensten politischen Projekten der Gegenwart. Noch vor wenigen Wochen demonstrierten in Berlin rund 150.000 Menschen gegen die Realisierung des Abkommens. Die Verhandlungen zwischen den USA und der Europäischen Union, die Bundespräsident Norbert Lammert unlängst als zu wenig transparent kritisierte, laufen seit fast zweieinhalb Jahren. Das Vorhaben, mit dem der weltweit größte Wirtschaftsraum entstünde, hat neben ökonomischen vor allem auch rechtliche Implikationen. Insbesondere diese stehen im Mittelpunkt des 18. Frankfurter Stadtgesprächs des Exzellenzclusters „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ zum Thema

„Im Namen des Marktes? –

TTIP, seine Schiedsgerichte und die Selbstfesselung staatlicher Politik“

am: Dienstag, dem 10. November 2015, um 19.00 Uhr

Ort: Historisches Museum, Fahrtor 2 (Römerberg), 60311 Frankfurt

Auch bei der jüngsten Auflage des Stadtgesprächs ist die interessierte Öffentlichkeit bei freiem Eintritt herzlich willkommen. Als Gast des Exzellenzclusters nimmt Prof. R. Alexander Lorz an der Podiumsdiskussion teil. Er ist Kultusminister des Landes Hessen und Professor für Öffentliches Recht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Sein Gesprächspartner von Seiten des Clusters ist Prof. Armin von Bogdandy, Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg. Die Moderation hat Rebecca Caroline Schmidt, Juristin und Geschäftsführerin des geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschungsverbundes mit Sitz an der Goethe-Universität. Kooperationspartner der Veranstaltung ist das Kulturamt der Stadt Frankfurt am Main.

Die Befürworter von TTIP argumentieren mit Wirtschaftswachstum, finanziellen Vorteilen auch für den Durchschnittshaushalt und sichereren Arbeitsplätzen. Zudem könne die Globalisierung aktiv gestaltet werden. Kritiker hingegen sprechen von falschen Zahlen, halten die Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum für marginal und sagen, dass größere Märkte zu mehr Konzentration des Reichtums in den Händen  immer weniger Konzerne und Anleger führten. Vor allem aber stehe zu befürchten, dass nach dem Inkrafttreten des Abkommens nationale rechtliche Regulierungen als vertragswidrige Beschränkungen des freien Handels gelten könnten -  wie beispielsweise auch die öffentliche Subventionierung von Kultur- und Bildungseinrichtungen. Damit würde die Politik rechtliche Gestaltungspielräume zugunsten eines unbeschränkten Wettbewerbs auf dem globalen Markt verlieren.

Besondere Aufmerksamkeit hat zudem die Absicht der Verhandlungsparteien erregt, künftige Handelskonflikte im Rahmen des Abkommens nicht durch ein staatliches Gericht, sondern durch private Schiedsgerichte schlichten zu lassen. Damit werde nicht nur die politische Gesetzgebung eingeschränkt, sondern auch die öffentliche Gewalt der Justiz zugunsten privater, marktadäquater Streitschlichtung, die wiederum in die politische Gesetzgebung des Nationalstaates eingreifen könne. Zu den Fragen, die damit aufgeworfen werden, gehören: Von wem und in wessen Namen wird in Zeiten von TTIP Recht geschaffen und angewendet? Welche Legitimationsprobleme ergeben sich daraus? Und welcher Handlungsspielraum bliebe im Rahmen dieses Abkommens überhaupt noch der Politik?

Alexander Lorz war im Kabinett von Ministerpräsident Koch Staatssekretär im hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Im Jahr 2012 wurde er im Staatssekretär im hessischen Kultusministerium. Seit 2014 ist er Hessischer Kultusminister. Lorz habilitierte sich an der Universität Mannheim, wo ihm die Lehrbefugnis für Öffentliches Recht einschließlich Völker- und Europarecht sowie Rechtsphilosophie verliehen wurde. Im Jahr 2000 erhielt er einen Lehrstuhl als ordentlicher Professor für deutsches und ausländisches öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

Armin von Bogdandy ist Partner Investigator des Exzellenzclusters „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ und Professor für öffentliches Recht an der Goethe-Universität. Der Direktor am Heidelberger Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht war u.a. Mitglied des Wissenschaftsrats und Mitglied des Wissenschaftlichen Komitees der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte. Seit 2010 ist er Senior Emile Noël Fellow der Global Law School der New York University. Im Jahr 2014 bekam er den Gottfried Wilhelm Leibniz Preis der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Und im Jahr 2015 wurde er vom Präsidenten des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte für besondere Verdienste um die Menschenrechte in Lateinamerika ausgezeichnet.

Kontakt: Exzellenzcluster „Die Herausbildung normativer Ordnungen“: Rebecca Caroline Schmidt (Geschäftsführerin), Tel.: 069/798-31401, rebecca.schmidt@normativeorders.net; Bernd Frye (Pressereferent), Tel.: 069/798-31411, bernd.frye@normativeorders.net; www.normativeorders.net/de/