Prüfungshinweise

Important note

The Master's degree program in Biochemistry is currently in the official approval process.
The approval of the Senate and the Executive Board of Goethe University will take place in June 2024.
Until then, all information on the Master's program and the examination regulations (PO2024) are provisional.

Wichtiges zu den Bachelor-Prüfungen

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Bitte beachten Sie, dass es verschiedene Prüfungsordnungen gibt und entsprechend unterschiedliche Regelungen gelten.

  • Studierende, die Ihr Studium ab dem WS 2019/2020 begonnen haben, studieren nach der 2019er Ordnung (PO2019)
  • Studierende, die Ihr Studium VOR dem WS 2019/2020 begonnen haben, studieren nach der 2013er Ordnung (PO2013)

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PO2019

  • Zulassung zur Bachelor-Prüfung:
    Im 1. Semester erfolgt die Beantragung der Zulassung zur Bachelor-Prüfung (beinhaltet Modulabschluss- bzw. Modulteilprüfungen einschließlich der Bachelor-Arbeit.) beim Prüfungsamt. Der Antrag liegt im Prüfungsamt aus oder ist auf unserer Homepage zum Download vorhanden.
    Anmeldung:
    Nur wenn Sie zugelassen sind, können Sie sich für Modulabschluss- und Modulteilprüfungen bei der Prüferin oder dem Prüfer anmelden. Die Termine für die Modulabschluss- bzw. Modulteilprüfungen eines Semesters werden vom Prüfungsamt mit Angabe von Zeit, Ort und Name der Prüferin bzw. des Prüfers per Aushang oder elektronisch (siehe rechts oben) bekannt gegeben.
  • Mündliche Prüfungen:
    Für die Anmeldung zu jeder mündlichen Prüfung ist ein Prüfungstermin mit der Prüferin /dem Prüfer zu vereinbaren: Anmeldeformular. Nur wenn dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben vorliegt, dürfen Sie an der Prüfung teilnehmen. Dies gilt auch für die Wiederholung einer Prüfung!
    Bitte tragen dafür Sorge, dass das Formular nach bestandener Prüfung ans Prüfungamt gesendet wird.
  • Schriftliche Prüfungen / Klausuren:
    Bei schriftlichen Prüfungen erfolgt die Anmeldung automatisch mit Antritt zur Prüfung,
    AUßER bei Importmodulen!
    Hier gelten die Regelungen und Fristen des anbietenden Fachbereichs, die Sie im Modulhandbuch unter dem Punkt Organisatorisches finden. Online über QIS/LSF
    FAQ Prüfungsanmeldung QIS/LSF
  • Rücktritt:
    Die Anmeldung zu einer mündlichen Prüfung gilt als endgültig, wenn sie nicht spätestens zwei Werktage vor dem Prüfungstermin zurückgezogen wird. Vorher ist ein Rücktritt jederzeit möglich. Wird die Anmeldung nicht bis dahin zurück genommen, wird die versäumte Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.
    Gründe für ein Versäumnis (z. B. Krankheit) müssen unverzüglich schriftlich (ärztliches Attest) beim Prüfungsamt angezeigt werden.
  • Wiederholung:
    Nicht bestandene Modulabschluss- bzw. Modulteilprüfungen können zweimal wiederholt werden. Es wird empfohlen, dass die Studierende zum nächstmöglichen, regulären Termin die Wiederholung antreten.
  • Notenverbesserung:
    Bestandene Modulabschluss- bzw. Modulteilprüfungen (mit Ausnahme der Bachelorarbeit) können einmal der Notenverbesserung einmal wiederholt werden, wobei die bessere Leistung angerechnet wird. Die Wiederholung der Prüfung muss bis zum Ende des darauffolgenden Semesters erfolgen; findet im darauffolgenden Semester keine Prüfung statt, verlängert sich diese Frist um ein Semester. Die Freischussregelung darf höchstens dreimal in Anspruch genommen werden. Die Anmeldung für eine Wiederholung zur Notenverbesserung muss über das Prüfungsamt erfolgen.
  • Befristung der Prüfung:
    Die Bachelorprüfung muss innerhalb von 9 Fachsemestern, zzgl. Auslands- und Urlaubssemestern abgeschlossen sein.
  • Wahlpflichtfach:
    Im Wahlpflichtbereich müssen insgesamt 7 CP erworben werden. Es können Module oder Lehrveranstaltungen von anderen Lehreinheiten und Fachbereichen  Goethe-Universität zugelassen und absolviert werden. Für die Zulassung ist rechtzeitig, vor Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung, eine Modulbeschreibung im Prüfungsamt einzureichen.
    Alternativ kann das Modul Praktikum im In- oder Ausland (7 CP) absolviert werden.
  • Bachelorarbeit:
    Für die Zulassung zur Bachelorarbeit ist der Nachweis von mindestens 130 CP erforderlich. Der Arbeitsbeginn wird dokumentiert, das Abgabedatum schriftlich mitgeteilt und die Bearbeitungsdauer beträgt max. neun Wochen. Antrag

    Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses entscheidet über die Zulassung zur Bachelorarbeit. Die Bachelorarbeit kann von Professoren oder Professorinnen, Juniorprofessoren oder Juniorprofessorinnen sowie wissenschaftlichen Mitgliedern und Lehrbeauftragten betreut werden. Die Betreuung/Begutachtung kann auch von entsprechenden Mitgliedern externer Institute übernommen werden. Externe Bachelorarbeiten müssen beantragt werden. Bei externen Arbeiten muss der/die Zweitgutachter*In dem Studiengang Biochemie kommen. Der/Die Zweitgutachter*In wird über das Prüfungsamt zugeteilt.

    Für die Betreuung gelten die folgenden Regeln:
    • Zugelassen sind alle Hochschullehrer*Innen bzw. Arbeitskreise aus den Fachbereichen 14, 15 und 13. Sollte der Arbeitskreis nicht zum Studiengang Biochemie gehören, muss das zweite Gutachten von einem Hochschullehrer*Innen der Biochemie kommen.
    • Externe Bachelorarbeiten können von Hochschullehrer*Innen betreut werden, die in die curriculare Lehre des Studiengangs Biochemie involviert sind. Das zweite Gutachten muss in diesen Fällen von einem/r Hochschullehr*In der Biochemie kommen. Der Prüfungsausschuss entscheidet jeweils über die Zulassung.
    Nähere Infos zu den zugelassenen Arbeitskreisen
  • Zum Modul der Bachelorarbeit gehört das Modul „Bachelorarbeitspräsentation im Arbeitsgruppenkolloquium“. Das umfasst die regelmäßige Teilnahme am Seminar der Gruppe, in der die Bachelorarbeit angefertigt wird. Die Ergebnisse der Bachelorarbeit müssen in einem Vortrag in diesem Rahmen präsentiert werden und der Vortrag wird bewertet (ohne Note nur bestanden“ oder „nicht bestanden“, da es sich um eine Studienleistung handelt) und dem Prüfungsamt nachgewiesen. Diese Studienleistung ist ohne Begrenzung wiederholbar, da Studienleistung.
    Bei externen Arbeiten sollte der fachbereichsinterne Betreuer zu dem Vortrag eingeladen werden. Der Bearbeitungsumfang der Bachelorarbeit beträgt 12 CP. Die Zeit von der Themenstellung bis zur Abgabe der Bachelorarbeit beträgt neun Wochen.

  • Teil der Bachelorarbeit muss eine Eidesstattlichen Erklärung sein.
    Abgabe: Fristgerecht im ODER per Post (Poststempel) ans Prüfungsamt drei schriftlichen (gebundenen) Exemplaren und in digitaler Form (pdf per Mail an pruefungsamtfb14@uni-frankfurt.de) einzureichen, in deutscher oder englischer Sprache. Wird die Arbeit in englischer Sprache verfasst, ist eine deutsche Zusammenfassung erforderlich.

Wichtiges zu den Bachelor-Prüfungen PO2013

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Die Anleitung dazu finden Sie unter QUIS/LSF unter dem Menüpunkt „Meine Funktionen“ und da unter „Allgemeine Verwaltung" „Adresse ändern“.

  • Zulassung zur Bachelor-Prüfung:
    Im 1. Semester erfolgt die Beantragung der Zulassung zur Bachelor-Prüfung (beinhaltet Modulabschluss- bzw. Modulteilprüfungen einschließlich der Bachelor-Arbeit.) beim Prüfungsamt. Der Antrag liegt im Prüfungsamt aus oder ist auf unserer Homepage zum Download vorhanden. Nur wenn Sie zugelassen sind, können Sie sich für die Modulabschluss- und Modulteilprüfungen bei der Prüferin oder dem Prüfer anmelden.
  • Für die Anmeldung zur  Prüfung müssen Sie sich spätestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin im Sekretariat der Prüferin / des Prüfers mit dem Anmeldeformular  oder - soweit möglich online über QIS - für die jeweilige Prüfung anmelden. Nur wenn dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben vorliegt oder Sie sich fristgerecht online angemeldet haben, dürfen Sie an der Prüfung teilnehmen. Dies gilt auch für die Wiederholung einer Prüfung! Die Anmeldeformulare finden Sie im Downloadbereich.
  • Soweit möglich, erfolgt eine Online-Prüfungsanmeldung über QIS:
    Dort kommen Sie über „Studien- und Prüfungsorganisation / Prüfungsverwaltung / Prüfungsan- und -abmeldung“ auf die Startseite, in der Sie sich dann mit Ihrem HRZ Login einloggen können. Für jede Anmeldung ist Ihre TAN-Liste erforderlich. Nähere Informationen unter : http://www.uni-frankfurt.de/org/ltg/admin/lsf/info_stud_pos.pdf
  • Die Meldung gilt als endgültig, wenn sie nicht spätestens drei Werktag vor dem Prüfungstermin zurückgezogen wird. Wird die Anmeldung nicht bis dahin zurückgenommen, wird die versäumte Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.
  • Rücktritt:
    Gründe für einen Rücktritt oder ein Versäumnis (z. B. Krankheit) müssen unverzüglich schriftlich (ärztliches Attest) beim Prüfungsamt angezeigt werden.
  • Wiederholung:
    Nicht bestandene Modulabschluss- bzw. Modulteilprüfungen können wiederholt werden. Haben Sie Ihr Studium vor dem Wintersemester 2012/2013 begonnen, so können sie dreimal wiederholt werden, alle Studienanfänger ab dem Wintersemester 2012/2013 können die Prüfung zweimal wiederholen.Die letztmögliche Wiederholung von Modulprüfungen muss bis zum Ende des dritten auf den ersten Versuch folgende Semester erfolgt sein.
  • Freischussregelung:
    Bestandene Modulabschluss- bzw. Modulteilprüfungen können zum Zwecke der Notenverbesserung einmal wiederholt werden, wobei die bessere Leistung angerechnet wird. Die Wiederholung muss bis zum Ende des darauf folgenden Semesters erfolgen. Die Freischussregelung darf höchstens dreimal in Anspruch genommen werden.
  • Befristung der Prüfung:
    Die Bachelorprüfung muss innerhalb von 9 Fachsemestern, zzgl. Auslands- und Urlaubssemestern abgeschlossen sein.
  • Wahlpflichtfach:
    Es können zwei Module (im Umfang von insgesamt 7 CP) aus dem Wahlpflichtangebot und aus dem Lehrangebot anderer Fachbereiche gewählt werden, wenn sie im Umfang und in den Anforderungen den nach der gültigen Prüfungsordnung zugelassenen Wahlpflichtmodulen vergleichbar sind.
  • Bachelorarbeit:
    Für die Zulassung zur Bachelorarbeit ist der Nachweis von mindestens 130 CP erforderlich. Der Arbeitsbeginn wird dokumentiert, das Abgabedatum schriftlich mitgeteilt und die Bearbeitungsdauer beträgt max. neun WochenAntrag

    Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses entscheidet über die Zulassung zur Bachelorarbeit. Die Bachelorarbeit kann von Professoren oder Professorinnen, Juniorprofessoren oder Juniorprofessorinnen sowie wissenschaftlichen Mitgliedern und Lehrbeauftragten betreut werden. Die Betreuung/Begutachtung kann auch von entsprechenden Mitgliedern externer Institute übernommen werden. Externe Bachelorarbeiten müssen beantragt werden. Bei externen Arbeiten muss der/die Zweitgutachter*In dem Studiengang Biochemie kommen. Der/Die Zweitgutachter*In wird über das Prüfungsamt zugeteilt.

    Für die Betreuung gelten die folgenden Regeln:
    • Zugelassen sind alle Hochschullehrer*Innen bzw. Arbeitskreise aus den Fachbereichen 14, 15 und 13. Sollte der Arbeitskreis nicht zum Studiengang Biochemie gehören, muss das zweite Gutachten von einem Hochschullehrer*Innen der Biochemie kommen.
    • Externe Bachelorarbeiten können von Hochschullehrer*Innen betreut werden, die in die curriculare Lehre des Studiengangs Biochemie involviert sind. Das zweite Gutachten muss in diesen Fällen von einem/r Hochschullehr*In der Biochemie kommen. Der Prüfungsausschuss entscheidet jeweils über die Zulassung.
    • Nähere Infos zu den zugelassenen Arbeitskreisen
  • Zum Modul der Bachelorarbeit gehört das Modul „Bachelorarbeitspräsentation im Arbeitsgruppenkolloquium“. Das umfasst die regelmäßige Teilnahme am Seminar der Gruppe, in der die Bachelorarbeit angefertigt wird. Die Ergebnisse der Bachelorarbeit müssen in einem Vortrag in diesem Rahmen präsentiert werden und der Vortrag wird bewertet (ohne Note nur bestanden“ oder „nicht bestanden“, da es sich um eine Studienleistung handelt) und dem Prüfungsamt nachgewiesen. Diese Studienleistung ist ohne Begrenzung wiederholbar, da Studienleistung.
    Bei externen Arbeiten sollte der fachbereichsinterne Betreuer zu dem Vortrag eingeladen werden. Der Bearbeitungsumfang der Bachelorarbeit beträgt 12 CP. Die Zeit von der Themenstellung bis zur Abgabe der Bachelorarbeit beträgt neun Wochen.

  • Teil der Bachelorarbeit muss eine Eidesstattlichen Erklärung sein.
    Abgabe: Fristgerecht im ODER per Post (Poststempel) ans Prüfungsamt drei schriftlichen (gebundenen) Exemplaren und in digitaler Form (pdf per Mail an pruefungsamtfb14@uni-frankfurt.de) einzureichen, in deutscher oder englischer Sprache. Wird die Arbeit in englischer Sprache verfasst, ist eine deutsche Zusammenfassung erforderlich.