Famulaturen
Famulaturen werden während der vorlesungs- und unterrichtsfreien Zeiten nach bestandenem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (vormals Physikum) bis zum Zweiten Staatsexamen absolviert. Anerkannt werden sie vom HLfGP. Sollten Sie Fragen zur Anerkennung haben, die nicht unter den hier aufgeführten Punkten behandelt werden, wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen des HLfGP.