Studienplatztausch

Gemäß Präsidialbeschluss der Goethe-Universität ist ein Studienplatztausch an der Goethe-Universität nur dann möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • gleicher Studiengang
  • gleicher Studienabschluss
  • gleiches Fachsemester (auch beim Tausch zum 1. klinischen Semester)
  • keine Überschreitung der Regelstudienzeit

Eine Ausnahmeregelung für Härtefälle gibt es nicht.

Bei einem Tausch nach dem Physikum sind beim Studienplatztausch folgende Fristen einzuhalten: Der Antrag muss bis zum 8. April (für ein Sommersemester) bzw. bis zum 8. Oktober (für ein Wintersemester) gestellt werden.

Ein späterer Tausch (als zum ersten klinischen Semester nach dem ersten Staatsexamen) ist aufgrund der unterschiedlichen Curricula an den Hochschulen faktisch nicht möglich.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Den vollständig ausgefüllten und von beiden Tauschpartnern unterschriebenen Tauschantrag für ein höheres Fachsemester
  • Physikumszeugnis oder eine vorläufige Bescheinigung über das Bestehen
  • aktuelles Stammdatenblatt beider Tauschpartner