Schwerpunkt "Afrikanistik – soziale und historische Kontexte"

Der Schwerpunkt Afrikanistik – soziale und historische Kontexte richtet sich an Studierende, die bereits ein Bachelorstudium mit afrikalinguistischer Ausrichtung absolviert haben und sich – zum Beispiel im Hinblick auf eine Promotion – auf Afrikanistik spezialisieren möchten.

Neben dem Erwerb fundierter Sprachkenntnisse in einer afrikanischen Sprache (Fula, Hausa oder Swahili) wird in den Modulen „Sprache im Kontext“ sowie „Angeleitetes Literaturstudium“ afrikanistisches Fachwissen vertieft und erweitert. Das Modul „Forschung – Methoden und Praxis“ erlaubt den Studierenden, auf der Basis von im Bachelorstudium bereits erworbenen Kenntnissen afrikanistischer Feldforschung aus einer breiten Auswahl an Methodenveranstaltungen verschiedener Fächer diejenigen auszuwählen, die ihnen im Hinblick auf ihre Forschungsinteressen am zielführendsten erscheinen.

Im Modul „Freies Studium“ können – nach Beratungsgespräch – aus dem gesamten Angebot der Universität Veranstaltungen ausgewählt werden, die eine Profilschärfung je nach individueller Interessenlage erlauben. Das Modul MA-SGA-AF 5: „Praxis“ ermöglicht einerseits erste eigenständige Forschungstätigkeit, kann aber auch genutzt werden, um gezielt den Berufseinstieg vorzubereiten.

Die Modulübersicht gibt einen Überblick über den jeweiligen Studienaufbau.

HINWEIS: Wenn Sie keine oder geringe Erfahrung in der Afrikanistik und Linguistik haben, empfehlen wir den Schwerpunkt Afrikadiskurse - sprachkulturelle Kontexte.


Studienvoraussetzungen

Direkter Zugang

Die Zulassung zum Schwerpunkt 'Afrikanistik - historische und soziale Kontexte' kann über mehrere Wege erfolgen. Unter den folgenden Bedingungen erhalten Sie direkten Zugang ohne weitere Auflagen:

A: BA-Abschluss

Nachweis eines Bachelorabschlusses in Afrikanistik oder einem vergleichbaren linguistischen Studiengang jeweils mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern oder mindestens 180 Kreditpunkten (CP)

B: Sprachkenntnisse:

1. Englischkenntnisse

- mindestens auf dem Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachgewiesen durch:

  • Abiturzeugnis, Oberstufenzeugnisse oder anderen Nachweis über mindestens fünfjährigen Schulunterricht (ab Sekundarstufe 1) in Englisch, ODER
  • Nachweis über einen UNIcert-Abschluss der Stufe II, ODER
  • Nachweis über einen internet-basierten TOEFL-Test iBT, Score von mindestens 72, ODER
  • Nachweis über einen IELTS-Test, Score von mindestens 5.5 ODER
  • einen anderen vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannten Nachweis.

2. Kenntnisse afrikanischer Sprachen

  • Kenntnisse mindestens einer afrikanischen Sprache (Kenntnisstand, der dem Unterricht im Umfang von 16 SWS entspricht) UND
  • Kenntnisse einer weiteren afrikanischen oder außereuropäischen Sprache (Unterricht im Umfang von jeweils 8 SWS oder vergleichbarem Umfang). In begründeten Fällen kann der Zulassungsausschuss eine für Afrika relevante andere Sprache als zweite Sprache anerkennen (bspw. Französisch, Portugiesisch oder Arabisch).

Ausführliche Informationen zu allgemeinen Studienvoraussetzungen erhalten Sie auf der Webseite des PGKS