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 Religion, „Aberglaube“ und Gender: Genealogien der Volksreligiosität und Gestaltungen der Frauen in der lateinamerikanischen Tribunalen der Inquisition im 18. Jahrhundert


María del Pilar Mejía Quiroga
Frankfurt am Main

Das zentrale Thema des Projekts ist die Darstellung der „Delikte des Aberglaubens“ bei Frauen durch eine Untersuchung der Gerichtsverfahren der Inquisition von Cartagena de Indias (Kolumbien) im 18 Jahrhundert.  Die lateinamerikanische Inquisition funktionierte anders als die Spanische Inquisition und hat sich in den Gerichten von Mexiko, Lima und Cartagena de Indias ungleich entwickelt. Obwohl das Ziel der Inquisition immer der Kampf gegen die Häresie war, versucht diese Forschung die Elastizität des Konzeptes von Aberglauben als Häresie zu zeigen. Die Zeugnisse von Frauen spielen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle, denn man betrachtete diese Zeugnisse geradezu als Paradigmen des „Aberglaubens“.

Mit der spanischen Kolonisation in Lateinamerika wurden die vorspanischen Formen der Religiosität als fremd und widerständig gegen die Missionierung und christliche Herrschaft betrachtet und in der Folge dämonisiert und satanisiert. Die Dämonisierung der lokalen Religionen war Teil der kolonialen Strategien der Eroberung, der Unterwerfung und Vernichtung der „anderen“ Amerikaner. Während der Kolonialzeit verstand man unter der Kategorie superstitio bzw. „Aberglaube“ alle solchen religiösen Verhältnisse, die als fremd und abweichend vom katholischen Glauben angesehen wurden. Die Analyse und Interpretation der Gerichtsverfahren der Inquisition versprechen im Ergebnis ein facettenreiches Bild weiblicher Lebenswelten im Spannungs­feld von Religion und „Aberglauben“ im spanischen Kolonialreich. Die Darstellung der „abergläubischen Praktiken“ der Mestizinnen ab dem 17. Jh. wurden immer mehr von der Inquisition akzeptiert. Zudem zeigen die Gerichtsverfahren sehr deutlich eine Zunahme der außergerichtlichen Kontrolle von Praktiken und Verfahren des „Aberglaubens“. Diese Entwicklung einer zunehmend säkularen Kontrolle der Superstition stellt einen konstitutiven Teil der „Populär-Kultur“ Lateinamerikas dar, in der die „Mestizinnen“ die Trägerinnen einer „Volksreligiosität“ waren. Jedoch stellt Volksreligiosität keinen festgefügten Kanon von Glaubensvorstellungen dar, sondern bezeichnet ein flexibles religiöses System, das von der jeweiligen Situation und Zusammensetzung der Gläubigen abhängt und von einer Vielzahl sozio-kultureller und ethnischer Gruppen wie Mestizen, Sklaven und Angehörigen mehrerer indigener Ethnien getragen wurde.

Die Diskurse der Inquisition initiierten eine künstliche Spaltung zwischen Volkskultur/Hochkultur, Zentrum/Peripherie und Volksreligiosität/offizieller Religion. Die Spannungen fanden sich nicht nur auf juristischer, politischer und ökonomischer Ebene, sondern auch in der Vorstellung und Interpretation des Anderen. Dieses Projekt ermöglicht die Diskussion über das Thema des „Unsichtbar-Machens“ von sozialen Akteuren unter den Klassifikations-Systemen der Inquisitionstribunale, die sich ab der kolonialen Periode verbreiteten und die direkt mit der Darstellung von „Volk“ verbunden war.

 

Betreuerin: Prof. Dr. Iris Gareis
Frankfurt am Main

 

geändert am 06. Dezember 2010  E-Mail: Webmastergrotkamp@jur.uni-frankfurt.de

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Druckversion: 06. Dezember 2010, 10:48
http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb01/imprs/kollegiat/Mejia.html