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Die Rezeption europäischen Verfassungsrechts in der Türkei

 

 

Metin Batkin
Frankfurt am Main

Dieses Dissertationsprojekt soll einen Beitrag zur Erforschung der Rezeptionsgeschichte des europäischen Verfassungsrechts leisten, genauer deren Rezeption in der Türkei untersuchen und eine Einordnung der türkischen Verfassungsentwicklung in den europäischen Kontext ermöglichen.

Mit der Gründung der türkischen Republik 1923 durch die nationale Bewegung unter Führung von Mustafa Kemal (später: Atatürk) begann eine Welle der Modernisierung und Säkularisierung von Staat und Gesellschaft, die, was Ausmaß und Geschwindigkeit betrifft, wohl ihresgleichen sucht. 

Für diese Umwälzungen in der Türkei als besonders entscheidend und wegweisend einzustufen sind dabei die Entwicklungen im Rahmen des Verfassungsrechts. Denn die politischen und gesellschaftlichen Reformen und die Rezeptionen in den anderen Rechtsbereichen (beispielhaft genannt seien hier die Rezeption des schweizerischen ZGB von 1907 samt OR von 1911, die Übernahme des italienischen Strafgesetzbuches von 1889 oder die Rezeption des deutschen StPO von 1877) können nur erfolgen und Sinn machen, wenn der entsprechende verfassungsrechtliche Boden gegeben ist. Daher kommt bei der Frage der „Europäisierung“, d. h. Modernisierung und Säkularisierung des türkischen Rechts durch Rezeption, dem Verfassungsrecht eine besondere Rolle zu. Nur wenn die Verfassung europäisiert, also in diesem Sinne modern und säkular ist, kann die Modernisierung der Gesellschaft gelingen.

Diese Dissertation soll versuchen, Antworten darauf zu geben, in welchem Umfang europäisches Verfassungsrecht in der Türkei rezipiert wurde, welche Normen, Prinzipien oder Rechtsgedanken aus welchen Ländern und Rechtskulturen übernommen wurden und was die Motive und Beweggründe waren.

Schwerpunkte sollen dabei die Prinzipien des Kemalismus als Grundlage der türkischen Verfassungen (Nationalismus, Laizismus, Republikanismus, Etatismus, Reformismus, Populismus) darstellen, sowie die Grundrechte als entscheidende Kriterien für das Verhältnis zwischen Bürger und Staat.

Durch die Beantwortung der Fragen erhält die Arbeit insbesondere auch einen vergleichenden Charakter, und zwar in zweifacher Hinsicht. Einerseits werden die türkischen Verfassungsentwicklungen untereinander verglichen, andererseits wird auch stets ein Vergleich mit dem entsprechenden Verfassungsrecht europäischer Länder vorgenommen, sodass zeitlich gesehen sowohl vertikale als auch horizontale Vergleichsschlüsse zum Zuge kommen.

 

 

 

 

 

geändert am 21. November 2011  E-Mail: Webmastergrotkamp@jur.uni-frankfurt.de

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Druckversion: 21. November 2011, 12:04
http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb01/imprs/kollegiat/batkin.html