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Das Familien- und Erbrecht des Sachsenspiegels und seine Bearbeitung in der Buch'schen Glosse
Gesine Güldemund Im Jahre 1305, etwa 80 Jahre nach Abfassung des Sachsenspiegels, immatrikuliert sich der aus dem Märkischen stammende Johann von Buch in Bologna, um dort das gelehrte Recht zu studieren. In die Heimat zurückgekehrt wendet er etwa zwanzig Jahre später die im gelehrten Recht entwickelte Technik des Glossierens auf den Sachsenspiegel an, den er fälschlich aber folgenreich für ein Privileg Karl des Großen hält. In der Annahme, der Sachsenspiegel sei somit in Kenntnis des römischen Rechts entstanden, geht er dabei von einer grundsätzlichen Vereinbarkeit der beiden Rechtsmaterien aus. Daher übernimmt er bei der Abfassung seiner Landrechtsglosse nicht nur die Technik des Glossierens aus dem gelehrten Recht. Er überträgt auch die lateinische Begrifflichkeit auf den Sachsenspiegel und bietet eine Fülle von Belegstellen aus den Quellen des gelehrten Rechts. Damit wird in der Buch´schen Glosse - wenn auch unbewusst - der Versuch unternommen, aus zwei gänzlich unterschiedlichen Rechtstraditionen entstammenden Regelungswerken ein einheitliches Ganzes zu formen. Gegenstand des Promotionsvorhabens soll es sein, diesen Vereinheitlichungsprozess für das Gebiet des Familien- und Erbrechts zu untersuchen. Diese beiden - eng miteinander verwobenen - Rechtsgebiete zeichnen sich dadurch aus, dass sie in besonderem Maße durch althergebrachte Vorstellungen der jeweiligen Bevölkerung geprägt sind. Gerade hier könnten sich also markante Unterschiede zwischen dem Sachsenspiegel und dem gelehrtem Recht ergeben. Für den gewählten Themenkomplex soll dabei herausgearbeitet werden, in welchem Umfang römisch-kanonisches Recht rezipiert und in welchem Umfang die Regelung des Sachsenspiegels beibehalten wird. Außerdem wird zu untersuchen sein, welcher Argumentationsmuster sich Johann von Buch bei der Begründung seines jeweiligen Standpunktes bedient. Einen weiteren Schwerpunkt könnte die Untersuchung der vielfältigen Allegationen bilden.
Betreuer: Prof. Dr. Bernd Kannowski, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
geändert am 21. November 2011 E-Mail: Webmastergrotkamp@jur.uni-frankfurt.de | | Zur Navigationshilfe |
Druckversion: 21. November 2011, 09:27
http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb01/imprs/kollegiat/gueldemund.html