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Die Neuordnung des Prozesses am Hofgericht Rottweil

 

Ulrike Schillinger
Freiburg im Breisgau

Das kaiserliche Hofgericht zu Rottweil ist für den Landstrich Schwaben eines der wichtigsten Gerichte des Mittelalters.

Als reichsunmittelbares Gericht unterstand es direkt dem König und genoss aufgrund der Schwäche des Reichshofgerichts eine besondere Stellung. Es verfügte über einen weit über das Gebiet des heutigen Baden-Württembergs hinausgehenden Sprengel. In erster Instanz konkurrierte das Hofgericht mit anderen Land-, Territorial- und Stadtgerichten in Schwaben und Franken. In Teilen Schwabens diente es zweitweise auch als Appellationsgericht in streitigen Sachen.

Die meisten Abhandlungen über das Rottweiler Hofgericht konzentrieren sich auf die Blütezeit des Hofgerichts (ca. 1360 bis 1495) und setzen sich mit seinem Aufbau, seiner sachlichen und örtlichen Zuständigkeit, dem Gerichtspersonal und der alten Hofgerichtsordnung auseinander.

Dieses Dissertationsprojekt soll die weitgehend unbehandelte Neue Hofgerichtsordnung von 1572 untersuchen. Inwieweit wurde sie von der Reichskammergerichtsordnung von 1555 beeinflusst? Wurde auf die Alte Hofgerichtsordnung (ca. 1435) zurückgegriffen? Enthält die Neue Hofgerichtsordnung eigenständige Regelungen?

Einen weiteren Schwerpunkt soll – auf der Grundlage des ausgewerteten Archivmaterials – die Darstellung der Geschehnisse bzw. Verhältnisse vor wie auch nach der Errichtung der neuen Hofgerichtsordnung bilden.

 

Betreuer
Prof. Dr. Bernd Kannowski, Freiburg im Breisgau.

 

geändert am 13. Februar 2012  E-Mail: Webmastergrotkamp@jur.uni-frankfurt.de

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Druckversion: 13. Februar 2012, 10:55
http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb01/imprs/kollegiat/schillinger.html