|
|
SeiteninhaltRichtende Professoren und undisziplinierte Studenten.Die akademische Gerichtsbarkeit der Universität Jena, Freiburg und Marburg in der zweiten Hälfte des 18. JahrhundertsTübingen.
Den Zugang zur akademischen Lebenswelt im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit eröffnete der Eintrag in die universitären Matrikelbücher sowie das Schwören eines Eides auf die akademische Korporation. Fortan gehörte der Immatrikulierte zum Kreis der sogenannten Universitätsverwandten, er wurde mithin zum akademischen Bürger, was ihm bestimmte Sonderrechte garantierte, so etwa die Steuerfreiheit oder auch das Recht, sich unter die Universitätsgerichtsbarkeit zu stellen und somit von anderen lokalen Gerichten eximiert zu sein. Die akademische Gerichtsbarkeit, die zumeist vom Rektor und einem Professorengremium ausgeübt wurde, umfasste weitreichende Kompetenzen, doch trat sie am häufigsten als Disziplinargerichtsbarkeit gegenüber normabweichendem Verhalten von Studenten auf. Hauptsächlich in dieser Funktion wurde das akademische Gericht, das das universitäre Zusammenleben ordnete, Rechts- und Wertvorstellungen beschützte und deviantes Verhalten sanktionierte zu einem elementaren Bestandteil der akademischen Lebenswirklichkeit von Studenten und von den als Richter fungierenden Professoren. Im Rahmen des Dissertationsprojektes wird die akademische Gerichtsbarkeit erstmals als ein komplexes Bündel aus Institutionen, Normen, Funktionsweisen und Wertvorstellungen, dessen Ausgestaltung im Wesentlichen von den universitären Akteuren mit ihren sozialen und kulturellen Praktiken abhängig ist, verstanden und untersucht. Unter Anwendung eines konsequenten konfessionellen Vergleiches der Gerichtsbarkeiten der Universitäten Jena (lutherisch), Freiburg (katholisch) und Marburg (reformiert) werden nicht nur allgemeingültige Aussagen zu institutionen- und verfassungsgeschichtlichen sowie zu rechtsnormativen und rechtspraktischen Aspekten der akademischen Gerichtsbarkeit in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts getroffen, sondern gleichermaßen wird auch die Funktion und Bedeutung derselben in der universitären Alltags- und Lebenswelt angemessen bestimmt. Zu diesem Zweck werden die Protagonisten der akademischen Gerichtsbarkeit in den Mittelpunkt der Untersuchung gerückt, vor allem wird der frühneuzeitliche Professor – der bislang in der Forschung weitgehend ausgeblendet blieb – in Interaktion mit seinem ihm anvertrauten Schülerkreis fokussiert, wie er den Studenten als akademischer Richter, aber auch als Seelsorger, Lehrer und Erzieher, mithin auch als familiärer Vaterersatz in der Fremde des Studienortes gegenüberstand. Das besondere Interesse besteht hierbei darin, zum einen das Selbstverständnis der akademischen Richter zu erörtern und zum anderen Kenntnisse über die Rechts- und moralischen Wertvorstellungen der Professoren zu gewinnen, die sie beim Nachgehen ihrer sämtlichen Aufgaben – explizit aber als akademische Richter in ihren disziplinarischen Untersuchungen und Urteilen – transportierten. Darauf aufbauend werden auch konfessionsspezifische Gesichtspunkte der deutschen Universitätsgeschichte berührt, indem gefragt wird, ob sich im Vergleich der drei Universitäten jeweils eine spezifisch konfessionell determinierte Rechtsmoral erkennen lässt, die von den akademischen Richtern bei ihrer Urteilsfindung zugrunde gelegt und den Studenten auf diese Weise vermittelt wurde. Durch einen interdisziplinären Forschungsansatz, dem Perspektivenwechsel auf den frühneuzeitlichen Professor und mit der forschungsleitenden Frage nach dem akademischen Gericht als sittlich-moralischer Sozialisationsinstanz für heranwachsende Studenten wird eine grundlegende Neubewertung der Thematik der akademischen Gerichtsbarkeit angestrebt sowie ein innovativer Weg für die Sozial- und Kulturgeschichte der vormodernen Studenten, Professoren und deren Lebenswirklichkeit gewiesen. Betreuer: Prof. Dr. Matthias Asche, Tübingen
geändert am 06. Januar 2011 E-Mail: Webmastergrotkamp@jur.uni-frankfurt.de | | Zur Navigationshilfe |
Druckversion: 06. Januar 2011, 11:34
http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb01/imprs/kollegiat/veltjens.html