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Studiengänge und Qualifikationen

 

Master

Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen im Masterstudiengang Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie

Diese Informationen sind auf dem neuesten Stand. Sie finden Sie auch in der aktuell gültigen Studienordnung vom 01.02.2011, UniReport Satzungen und Ordnungen vom 03. März 2011, unter Abschnitt II, § 5, S.6

Abschnitt II: Studienorganisation

§ 5 Studienvoraussetzungen und Studienbeginn, sowie Studien- und Prüfungsaufbau; Kreditpunkte (CP)

 

(1) Das Studium im Masterstudiengang KAEE kann zum Wintersemester aufgenommen werden.

 

(2) Für die Aufnahme des Studiums im Masterstudiengang ist ein Abschluss in einem kultur- oder sozialwissenschaftlichen Bachelorstudiengang einer Hochschule oder ein vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannter akademischer Abschluss Voraussetzung. Bewerber und Bewerberinnen müssen Methodenkenntnisse der empirischen Sozialforschung im Diploma Supplement des Bachelorabschlusses und ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache nachweisen. Die Englischkenntnisse sind durch

a) Diploma Supplement oder

b) Abiturzeugnis oder

c) Oberstufenzeugnisse oder den Nachweis über mindestens fünfjährigen Schulunterricht in Englisch oder

d) Zertifikate über erfolgreich absolvierte Sprachkurse von deutschen und/oder ausländischen Universitäten, wobei mindestens 120 Stunden Unterricht nachzuweisen sind oder

e) Fachgutachten oder Lektorenprüfungen über durch Auslandsaufenthalte, Universitätssprachkurse oder Selbststudium erworbene Sprachkenntnisse oder

f) einen anderen vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannten Nachweis zu belegen.

Studienbewerber und Studienbewerberinnen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen einen Sprachnachweis entsprechend der Ordnung der Johann Wolfgang Goethe-Universität über die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit mindestens dem Ergebnis DSH-1 nachweisen.

Der Bewerbung ist ein Studienexposee, das Auskunft über die Studienmotivation und die angestrebte berufliche Perspektive gibt, von mindestens 500 und maximal 700 Wörtern beizufügen. Bewerber und Bewerberin müssen an einem Eingangskolloquium teilnehmen (Aufnahmegespräch in Gruppen von jeweils 5 Bewerbern und Bewerberinnen von jeweils 25 Minuten pro Gruppe).

Die Zulassung kann bei Bewerbern oder Bewerberinnen auf der Grundlage eines vorläufigen Notenauszuges (Transcript of Records) vorläufig erfolgen, wenn:

1. mindestens 150 CP im Bachelor-Studiengang erreicht wurden;

2. die Methodenkenntnisse und englischen Sprachkenntnisse nachgewiesen sind;

3. die Bachelorarbeit bereits abgeschlossen ist oder kurz vor dem Abschluss steht und ein Gutachten oder eine Empfehlung des Betreuers vorliegt und

4. das Eingangskolloquium erfolgreich absolviert wurde.

Über die Zulassung zum Masterstudiengang entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag des Studienbewerbers oder der Studienbewerberin. Die vorläufige Zulassung gilt für 12 Monate.

 

(3) Das Studium im Masterstudiengang KAEE ist modular aufgebaut. Ein Modul ist eine in sich abgeschlossene Lehreinheit mit definierten Zielen, Inhalten sowie Lehr- und Lernformen, die nach Maßgabe des Anhangs mit einer Prüfung abgeschlossen wird. Im Masterstudiengang KAEE sind für das Fachstudium fünf Pflichtmodule zu absolvieren. Diese umfassen das Einführungsmodul „Epistemologie und kulturanthropologische Forschung“ sowie vier thematische Pflichtmodule, eines davon mit einer Vertiefungsphase nach § 6. Eine Liste Module enthält § 17 Abs. 2. Die Lerninhalte und -ziele des Pflichtmoduls und der thematischen Pflichtmodule sowie ihre Dauer ergeben sich aus den Modulbeschreibungen im Anhang 2. Zusätzlich ist ein freies Studium („Studium Generale“) in Master- oder Diplomstudiengängen oder Hauptstudiumsveranstaltung in Magisterstudiengängen vorgesehen.

 

(4) Jedem Modul sind in der Modulbeschreibung (Anhang 2) CP zugeordnet. CP kennzeichnen den studentischen Arbeitsaufwand für ein Modul, der in der Regel tatsächlich notwendig ist, um die jeweiligen Anforderungen zu erfüllen und das Lernziel zu erreichen. Der Arbeitsaufwand in Zeitstunden umfasst neben der Teilnahme an den verpflichtenden Lehrveranstaltungen des Moduls (Kontaktzeit), die Vor- und Nachbereitung des Lehrstoffes (Selbststudium) sowie die Vorbereitung auf und die Teilnahme an Leistungskontrollen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen des Moduls und – soweit im Modul vorgesehen – die Modulabschlussprüfung. Ein CP entspricht einem studentischen Arbeitsaufwand von 30 Stunden.

Für ein Vollzeitstudium sind pro Semester 30 CP vorgesehen. Voraussetzung für die Vergabe der CP für ein Modul ist die regelmäßige Teilnahme oder die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des Moduls sowie der – soweit im Modul vorgesehen – erfolgreiche Abschluss der Modulabschlussprüfung. Näheres regeln die §§ 6, 8, 14 in Verbindung mit den Modulbeschreibungen im Anhang 2. Das Modul ist abgeschlossen, wenn alle notwendigen Leistungen erfolgreich absolviert wurden.

 

(5) Für den Masterstudiengang sind insgesamt 120 CP zu erbringen. Dabei entfallen 15 CP auf das freie Studium in anderen Masterstudiengängen. Die Masterprüfung ist bestanden, wenn die Modulabschlussprüfungen im Fach KAEE und die Masterarbeit erfolgreich abgeschlossen und die für das freie Studium notwendigen CP durch Studien- und/oder Prüfungsleistungen nachgewiesen sind.

 

 

geändert am 18. Januar 2012  E-Mail: Webmasterka-hiwis@em.uni-frankfurt.de

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Druckversion: 18. Januar 2012, 12:55
http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb09/kulturanthro/stud/ma.html