Sie möchten gerne promovieren?
Hier finden Sie Informationen zum Vorgehen!
Die Fristen für Anträge an den
Promotionsausschuss finden Sie
hier.
Der Fachbereich 10 "Neuere Philologien" betreut Promotionsfächer aus dem Bereich der
- Allgemeinen Sprachwissenschaft
- Amerikanistik
- Anglistik
- Germanistik
- Romanistik
- Skandinavistik und
- Theater-, Film-, und Medienwissenschaften
- Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft
Ob Sie die formalen Voraussetzungen für eine Promotion erfüllen, erfahren Sie in der Promotionsordnung der Universität Frankfurt. Wenn Sie Ihren Hochschulabschluss nicht an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen Ihre Zugangsvoraussetzungen zur Promotion vom International Office der Universität vorgeprüft werden (nähere Informationen im Dekanat).
Bitte kontaktieren Sie das Dekanat möglichst erst dann, wenn Sie sich im Klaren sind, in welchem Fach Sie promovieren möchten! Falls Sie inhaltliche Fragen haben, suchen Sie das Gespräch mit den jeweiligen Fachvertretern / potentiellen BetreuerInnen.
In einem ersten Schritt suchen Sie sich einen Betreuer oder eine Betreuerin für Ihre Dissertation und sprechen mit diesem/dieser Ihr Dissertationsthema, Schwerpunkt des Promotionsfaches und den Arbeitsplan ab. Dann stellen Sie am Dekanat des Fachbereichs 10 (Zi 2.355, beachten Sie die Öffnungszeiten in der rechten Spalte) einen Antrag auf Annahme als Doktorand/in. Zu diesem Antrag gehören 3 Dinge:
- Formblatt des Antrages (Formblatt; auch erhältlich im Dekanat des FB 10) - dieser Antrag muss vom Betreuer/von der Betreuerin unterschrieben sein.
- Exposé (in deutscher Sprache): Beschreibung des Arbeitsvorhabens (10 - 15 Seiten) - Die Beschreibung sollte der Gliederung "Begründung, Forschungsgegenstand, (eigene Vorarbeiten,) Methoden, Ziele, Arbeitsplan, Zeitplan und Bibliographie (Primär- und Sekundärliteratur) folgen und ist dem Betreuer/der Betreuerin bekannt, was die Betreuerin/der Betreuer durch Unterzeichnung auf dem Exposé bestätigt.
- Beglaubigte Kopie der Prüfungsurkunde (Magister/Diplom)
- Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die keinen deutschen Hochschulabschluss haben: Bescheinigung des International Offices über die Prüfung ausländischer Studienabschlüsse (nähere Informationen im Dekanat).
Über diesen Antrag wird dann in einer Sitzung des Prüfungsausschusses beraten. Der Prüfungsausschuss tagt in der Regel zweimal während der Vorlesungszeit. Aus der Beschreibung des Arbeitsvorhabens sollte es dem/der BetreuerIn und/oder dem Ausschuss möglich sein, sich eine Meinung darüber zu bilden, ob es sich um ein erfolgversprechendes Projekt handelt.
Mit der Bestätigung, dass Ihr Antrag angenommen ist, können Sie sich im Studierenden-Sekretariat als Promotionsstudent/in einschreiben. Bewerber/innen sollen in der Regel vor Abschluss des Promotionsverfahrens zwei Semester an der Goethe-Universität immatrikuliert gewesen sein. Das Dekanat empfiehlt eine Immatrikulation nachdrücklich.
Mit der fertiggestellten Dissertation stellen Sie einen Antrag auf Eröffnung des Prüfungsverfahrens. Zu diesem Antrag gehören zehn Dinge:
- Antrag auf Eröffnung (2-fach), diesem Antrag ist das Promotionsfach zu entnehmen, das Thema der Dissertation, der Name des Betreuers/der Betreuerin, Gutachtervorschläge für 2 Gutachter und auf einem gesonderten Blatt die Zusammensetzung der Kommission (3 weitere Mitglieder und ein Ersatzmitglied), die die Prüfung ausrichtet
- Lebenslauf/Darstellung des Bildungsweges (2-fach)
- Studienabschlusszeugnis (2-fach, die Beglaubigung kann bei Vorlage von Original und Kopien hier im Dekanat vorgenommen werden)
- Abiturzeugnis (2-fach) ggf. Sprachnachweise (die Beglaubigung kann bei Vorlage von Original und Kopien hier im Dekanat vorgenommen werden)
- Erklärung, dass die Arbeit selbstständig verfasst wurde und alle Hilfsmittel angegeben sind (2-fach)
- Erklärung, ob die Arbeit schon einmal bei einem Prüfungsverfahren vorgelegen hat oder bereits veröffentlicht wurde (2-fach)
- Erklärung, dass die Promotionsordnung bekannt ist (2-fach)
- Erklärung (NEU!), dass Sie nicht die Hilfe einer professionellen Promotionsvermittlung in Anspruch genommen haben
- ggf. Publikationsverzeichnis (2-fach)
- Dissertation (6-fach) mit Titelblatt (vorne eingebunden), Lebenslauf (im Original unterschrieben, hinten eingebunden) und Erklärung selbstständig verfasst (im Original unterschrieben, hinten eingebunden)
Die Gutachter haben 3 Monate Zeit, die Gutachten zu verfassen. Die Dissertation und die Gutachten müssen mindestens 2 Wochen (während der Vorlesungszeit!) im Dekanat ausliegen. Erst dann kann der Prüfungstermin angesetzt werden.
Weitere Informationen (auch Fördermöglichkeiten der Universität Frankfurt):
geändert am 08. Mai 2012 E-Mail: WebmasterwebmasterFB10@lingua.uni-frankfurt.de
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