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Verwendung der Nachfolgemittel aus den Studienbeiträgen
(sog. QSL-Mittel, Qualitätssicherung Lehre) am Fachbereich 10

Im Wintersemester 2007/2008 und im Sommersemester 2008 haben die Studierenden an den hessischen Universitäten Studienbeiträge gezahlt. Gesetzliche Grundlage dafür war das Hessische Studienbeitragsgesetz (HStuBeiG), das in §1 Abs. 3 auch die strikte Zweckbindung der Studienbeiträge festgelegt hat:

"(3) Die Hochschule ist verpflichtet, die Einnahmen zweckgebunden zur Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre zu verwenden. Sie ist insbesondere verpflichtet, die Voraussetzungen für die Studierenden zu schaffen, in angemessener Zeit zum Studienerfolg zu kommen, indem sie sicherstellt, dass das in den Prüfungs- und Studienordnungen vorgesehene Lehrangebot tatsächlich in ausreichendem Maße ohne zeitliche Verzögerung wahrgenommen werden kann. Sie intensiviert die Beratung und Betreuung der Studierenden. Die Hochschule legt für die einzelnen Fächergruppen Qualitätsstandards fest. Eine von der Hochschule zu vertretende Verzögerung des Studienabschlusses führt zu einer Beitragsbefreiung in gleichem zeitlichem Umfang. Die Studentenschaft und die Fachschaften sind vor der Entscheidung über die Verwendung der Einnahmen unter Darlegung der bebsichtigten Wirkung anzuhören."

Seit dem Wintersemester 2008/2009 werden an hessischen Universitäten keine Erststudien-, Zweitstuden- oder Langzeitstudienbeiträge mehr erhoben, stattdessen stellt das Land den Hochschulen Sonderbeiträge zur Verfügung nach dem "Gesetz zur Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen an Hessischen Hochschulen" vom 17.06.2008. Die Zweckbindung ist in diesem neuen Gesetz entspricht der alten, o.a., Regelung.

Die der Hochschule zur Verfügung stehenden Mittel werden nach der Satzung der Universität Frankfurt über Studienbeiträge und der dazugehörigen Richtlinie  zu 30% von der Zentralverwaltung vergeben und von dieser vorrangig zur Verbesserung der allgemeinen Infrastruktur und der Lernbedingungen verwendet (z.B.Medien- und Geräteausstattung, Grundlagenvermittlung und Vermittlung von Soft Skills wie wissenschaftliches Schreiben, verlängerte Öffnungszeiten der Bibliotheken, zentrale Studienberatung, fachbezogene studentische Projekte, Qualitätssicherung und Evaluierung von Studium und Lehre; Informationen über die zentrale Verwendung der Mittel, die Erhebung der Studienbeiträge allgemein und den Ablauf der Befreiung nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung und nach den Leistungen im Studium finden Sie unter diesem Link ).

70% der Studienbeiträge gehen nach den Studentenzahlen an die einzelnen Fachbereiche. Wie hoch dieser Beitrag für den Fachbereich 10 für das jeweilige Semester endgültig ist, steht erst im Laufe des Semesters fest; unseren Planungen liegen, vorsichtig wirtschaftend, derzeit Zahlen von ca. 600.000 Euro pro Semester zu Grunde. Um die Studienbeiträge optimal im Sinne des Gesetzes und der Studierenden zu verwenden, stützt sich das Konzept des Fachbereichs 10 strikt auf den Bedarf, wie er aus den Fächern und Fachabteilungen für die Lehre gemeldet wurde; außerdem ist das Konzept selbstverständlich mit den Studierendenvertretern auf Fachbereichsebene abgestimmt. Folgende Maßnahmen wurden im Fachbereich 10 ergriffen, die Zahlen stehen beispielshaft für das Wintersemester 2007/2008 (das Konzept wird weitgehend unverändert fortgeschrieben):

  • Einstellung von mehr als 15 "Lehrkräften für besondere Aufgaben mit erhöhtem Lehrdeputat", davon ist die Mehrzahl ganztagsbeschäftigt. Diese neuen Mitarbeiter bieten insgesamt etwas unter 100 zusätzliche Lehranverstaltungsstunden an, das sind etwas weniger als 50 zusätzliche Seminare. Um sicherzustellen, dass diese neuen Mitarbeiter arbeitsfähig sind, wurde aus den Studienbeiträgen auch eine grundlegende Büro- und EDV-Ausstattung für die neuen Stellen finanziert.

  • Vergabe von zusätzlichen Lehraufträgen. Im Wintersemester 2007/2008 wurden beispielsweise 20 Lehraufträge vergeben, das waren 40 zusätzliche Lehrveranstaltungsstunden oder 20 zusätzliche Seminare.

  • Einstellung von Tutoren. Im Wintersemester 2007/2008 wurden 40 Tutorinnen und Tutoren zusätzlich zum bisherigen Angebot eingestellt  mit über 1.800 Hilfskraftstunden - das waren über 80 zusätzliche Tutorien zu den Seminaren

  • Einrichtung einer Studierenden-Service-Stelle, die mit Beginn des Wintersemesters 2007/2008 ihre Arbeit aufnahm. Mit diesem Angebot wurde die vom Gesetz geforderte Intensivierung der Beratung und Betreuung der Studierenden zu verwirklicht; zudem prüfte die Stelle das Lehrangebot darauf, ob die Studierenden in angemessener Zeit zum Studienerfolg kommen können, überwachte und optimierte die Verwendung der Studienbeiträge und war die zentrale Anlaufstelle für alles, was mit der Verbesserung des Studiums und der Lehre zusammenhängt.
    Da der bisherige Stelleninhaber, Dr. Martin Schuhmann, mit Beginn des Wintersemesters 2009/2010 die Leitung des Dekanats übernahm, überprüfen wir gerade die Wiederbesetzung der Stelle. Bei Fragen können Sie sich an Martin Schuhmann wenden.

  • Weitere Mittel fließen in Sonderprojekte, wie den Ausbau  der Bibliotheken des Fachbereichs und in ihre digitale Erschließung - im Wintersemester waren das ca. 100.000 Euro.

Sollten Sie weitere Fragen oder Anregungen zur Verwendung der Studienbeiträge haben, wenden Sie sich bitte an service@lingua.uni-frankfurt.de . Wir geben Ihnen auf Anfrage gerne die aktuellen Zahlen und weitere Auskünfte.

 

geändert am 08. Oktober 2009  E-Mail: WebmasterwebmasterFB10@lingua.uni-frankfurt.de

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Druckversion: 08. Oktober 2009, 17:42
http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb10/Infos_Studierende/studienbeitraege/index.html