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Seit dem 18.4.2007 ist das neue Wissenschaftszeitvertragsgesetz (http://www.bmbf.de/pub/WissZeitVG_endg.pdf) in Kraft, das durch eine 'familienpolitische Komponente' längere Befristungszeiten ermöglicht:  „Die nach den Sätzen 1 und 2 insgesamt zulässige Befristungsdauer verlängert sich bei Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren um zwei Jahre je Kind.“ (§ 2 Abs. 1)

 

Dr. Anja Wolde ist Frauenbeauftrage der Johann Wolfgang Goethe Universität.

 

       

 

 

geändert am 03. Dezember 2009  E-Mail: WebmasterwebmasterFB10@lingua.uni-frankfurt.de

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Druckversion: 03. Dezember 2009, 09:32
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