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Elternfonds für wissenschaftliche Beschäftigte am Fachbereich Biochemie, Chemie und Pharmazie

Ruth-Moufang-Fonds

 

Im Fachbereich 14 werden zwei Maßnahmen gefördert:

 

1.  Elternfonds für wiss. Beschäftigte

Um Doktoranden/Innen und Wissenschaftler/Innen mit Kindern zu unterstützen und ihnen die Teilnahme an Vorträgen, Konferenzen, Weiterbildungen etc. zu ermöglichen hat der FB14 mit Unterstützung des Ruth-Moufang-Fonds einen „Elternfonds“ eingerichtet.

Für die wissenschaftliche Karriere ist die Teilnahme an Symposien und Konferenzen unverzichtbar, um Kontakte zu knüpfen und sich mit der eigenen Forschung bei anderen bekannt zu machen. Für die Karriere sind außerdem Workshops und Qualifizierungs-maßnahmen wichtig, die häufig ganztags oder abends stattfinden. Junge Eltern sollten auf diese Aspekte ihrer wissenschaftlichen Laufbahn nicht verzichten müssen. Daher kann der Fachbereich 14 jungen Eltern auf Antrag eine finanzielle Unterstützung gewähren. Die Förderung umfasst notwendige Betreuungsmaßnahmen oder in besonderen Fällen Reiskosten für Kind und Betreuer.

Unterstützung kann beantragt werden für die Kinderbetreuung während

  • wissenschaftlicher Abendveranstaltungen,
  • Tagungsbesuchen,
  • Gremiensitzungen außerhalb der Kernbetreuungszeiten.
  • Eine anteilige Kostenübernahme kann gewährt werden für
  • Kosten eines „Babysitters“ während Abendveranstaltungen, außerhalb der Kernbetreuungszeit,
  • Entgelt für Kinderbetreuung vor Ort, z.B. bei großen Konferenzen,
  • Entgelt für Kinderbetreuung zuhause, wenn Kinder ihre Eltern nicht begleiten und die Betreuung von dem anderen Elternteil nicht komplett übernommen werden kann,
  • die Reise zum und die Unterbringung der Kinder und evtl. des Betreuungspersonals bzw. anderer Angehöriger am Konferenzort.

Gefördert werden Doktoranden/Innen, Post-Doktoranden/Innen aber auch andere wissen-schaftliche Mitarbeiter/Innen. Sowohl Mütter als auch Väter können diese Fördergelder beantragen, sofern sie mindestens 50 % der Kinderbetreuung übernehmen.

Antragstellung muss im Vorfeld der Veranstaltung beim Dekan des FB14 erfolgen. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich. Die Notwendigkeit der Teilnahme an der Veranstaltung ist zu begründen. Pro Antragsteller/in können jährlich Gelder bis zu maximal 800 € gewährt werden. Im Falle der Bewilligung sind die Betreuungsnachweise sowie Belege und Quittungen im Original einzureichen. Die Kosten werden zurückerstattet.

2. Mittel zur Einstellung von studentischen bzw. wissenschaftlichen Hilfskräften

Die Unterstützung wird Postdoktorandinnen, Wissenschaftlerinnen in der Habilitationsphase und Juniorprofessorinnen angeboten um sie während ihrer Qualifikationsphase zu unterstützen und Karriere und Familie zeitlich machbar zu verbinden. Die Hilfskräfte sollen Aufgaben im administrativen Bereich (Recherche, Zusammenstellen von Arbeiten usw.) übernehmen, um die Wissenschaftlerin zeitlich zu entlasten. Den entsprechenden Antrag finden Sie hier.

 

Alle Anträge sind dem Dekan des FB14, Max-von Laue-Str. 9, 60438 Frankfurt, zur Bewilligung vorzulegen. Die abschließende Bearbeitung erfolgt im Gleichstellungsbüro der Goethe-Universität.

 

 

 

geändert am 13. Januar 2012  E-Mail: WebmasterwebmasterFB14@uni-frankfurt.de

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Druckversion: 13. Januar 2012, 12:03
http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb14/Gleichstellungsbeauftragte/Ruth-Moufang-Fonds/index.html