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Informationen Zur Promotion am Fachbereich 14

Für die Promotion am Fachbereich Biochemie, Chemie und Pharmazie sind folgende Hinweise zu beachten:
Promoviert werden kann auf der Grundlage der Promotionsordnung der mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fachbereiche .
Zu beachten sind außerdem die Beschlüsse der Promotionskommission des Fachbereichs.

  • Zunächst müssen Sie in Eigeninitiative einen Betreuer für Ihre Doktorarbeit finden. Dazu möchten wir Sie auf unsere Homepage verweisen, auf der alle Professoren mit Ihren Forschungsgebieten dargestellt sind. Haben Sie einen Betreuer/eine Betreuerin gefunden, müssen Sie am Fachbereich die Annahme als Doktorand beantragen.
  • Benötigt wird der Antrag auf Annahme als Doktorand in zweifacher Ausführung. Dieser muss bei Frau Schemenau
    im Dekanat des FB 14/ Campus Riedberg/ N101/ Zimmer 1.11 eingereicht werden.
    Beide Anträge müssen original unterschrieben sein (Betreuer/in intern, Betreuer/in extern, Antragsteller/in).
    Wurden mehr als die Regelstudienzeit + 4 Semester für den Abschluss benötigt, muss der Antrag im Promotionsausschuss behandelt werden.
  • Das Promotionsfach (Biochemie, Chemie oder Pharmazie) wird in der Regel durch den Betreuer am Fachbereich bestimmt.
  • Die Betreuerin / der Betreuer muss habilitiert sein. Auf Antrag ist eine Betreuung und Begutachtung von Dissertationen durch Juniorprofessoren/innen möglich. Der Promotionsausschuss muss dem zustimmen.
  • Zusätzlich muss das Original bzw. eine beglaubigte Kopie des  Abschlusszeugnisses vorgelegt werden
    (Diplomprüfung, Masterabschluss, die erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien, der zweite Prüfungsabschnitt nach der Approbationsordnung für Apotheker oder die Hauptprüfung, Teil A für Lebensmittelchemiker).
  •  Bei Bewerbern/ Bewerberinnen mit ausländischem Studienabschluss entscheidet der Promotionsausschuss über eine Anerkennung.In vielen Fällen müssen die Unterlagen vom International Office oder von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen geprüft werden. Dies ist teilweise zeitaufwendig. Die Unterlagen sollte in diesen Fällen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Ausländische Studierende müssen ihre Studienunterlagen (Diplom oder Master- und  Bachelorurkunde sowie ein Transkript) im Original oder als beglaubigte Kopie vorlegen, sowie in amtlich beglaubigter englischer oder deutscher  Übersetzung. Wichtig ist, dass auf den Studienunterlagen eine Gesamtnote verzeichnet ist. Bei Masterabschlüssen muss außerdem nachgewiesen werden, dass eine schriftliche Abschlussarbeit angefertigt wurde.
    Bitte beachten Sie auch unsere Seite für International Students.
  • Für die Zulassung besonders qualifizierter FH-Absolventen/innen zur Promotion müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
    1. abgeschlossene Diplomprüfung an einer Fachhochschule mit mindestens „gut“ in Biochemie/Chemie oder einem     benachbarten Fach (beglaubigte Kopie!),
    2.  befürwortendes Gutachten über die Fähigkeit zur Anfertigung einer Dissertation, ausgestellt von dem/der Fachhochschulprofessor/in, der/die die Diplomarbeit betreut hat,
    3. Bereitschaft eines Hochschullehrers des Fachbereichs (nach §4 Abs. 2 der Promotionsordnung) zur Betreuung,
    4. positives Gutachten von einem/er hauptamtlichen Professor/in des Fachbereichs über die grundsätzliche wissenschaftliche Befähigung.

Der Promotionsausschuss entscheidet über die Annahme als Doktorand/in und die zu erbringenden Zusatzleistungen auf der Basis der Studienleistungen, der Gutachten und einer Kollegialprüfung.

Ausländische FH-Abschlüsse werden wie deutsche FH-Abschlüsse behandelt.

Einschreibung als Promotionsstudent/Promotionsstudentin

Mit dem vom Dekan unterschriebenen Antrag auf Annahme als Doktorand/Doktorandin  oder dem Schreiben über die vorläufige Zulassung und dem  Antrag auf Aufnahme zum Studium (erhalten sie per email-Anfrage beim SSC) bzw.(falls sie bereits in Frankfurt als Student/Studentin eingeschrieben sind) dem Antrag auf Fachwechsel können Sie sich im Studierendensekretariat in Bockenheim einschreiben.
Weitere Informationen zum Prozedere und zu den benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte den Seiten des Studien-Service-Centers

Als Promotionsstudent/studentin müssen Sie keine Studienbeiträge zahlen, sondern nur die Semestergebühren (liegen ca. bei 250 € pro Semester, den genauen Betrag erfragen Sie bitte im Studien-Service-Center). Darin enthalten ist auch das Semesterticket für den RMV.

Wichtige Links:

blankblanktopPromotionsbüro der Naturwissenschaftlichen Fachbereiche
blankblanktopPromotionsordnung
blankblanktopAbgabemöglichkeiten für Dissertationen
blankblanktopStipendienausschreibung des Frankfurt Institute for Advanced Studies
blankblanktopAusschreibung der Christiane Nüsslein-Volhard-Stiftung für Doktorandinnen mit Kind/ern  

 

 

geändert am 17. November 2009  E-Mail: WebmasterwebmasterFB14@uni-frankfurt.de

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Druckversion: 17. November 2009, 08:40
http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb14/Promotion/index.html