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Wichtiges zu den Bachelor-Prüfungen

Sie haben mit der Einschreibung einen Email-Account erhalten. Sollten Sie diesen nicht regelmäßig nutzen, so leiten Sie ihn doch bitte auf Ihren aktuellen Email-Account um, da wir teilweise Informationen über diesen Email-Account versenden.

Die Anleitung dazu finden Sie unter QUIS/LSF unter dem Menüpunkt „Meine Funktionen“ und da unter „Allgemeine Verwaltung" „Adresse ändern“.

Zulassung zur Bachelor-Prüfung:

Im 1. Semester erfolgt die Beantragung der Zulassung zur Bachelor-Prüfung (beinhaltet Modulabschluss- bzw. Modulteilprüfungen einschließlich der Bachelor-Arbeit.) beim Prüfungsamt.

Der Antrag liegt im Prüfungsamt aus oder ist auf unserer Homepage zum Download vorhanden.

Nur wenn Sie zugelassen sind, können Sie sich für die Modulabschluss- und Modulteilprüfungen bei der Prüferin oder dem Prüfer anmelden.

Für die Anmeldung zur mündlichen Prüfungmüssen Sie sich spätestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin im Sekretariat der Prüferin / des Prüfers mit dem Anmeldeformular für die jeweilige Prüfung anmelden. Nur wenn dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben vorliegt, dürfen Sie an der Prüfung teilnehmen. Dies gilt auch für die Wiederholung einer Prüfung! Die Anmeldeformulare finden Sie auf unserer Homepage zum Download

Die Meldung gilt als endgültig, wenn sie nicht spätestens drei Werktag vor dem Prüfungstermin zurückgezogen wird. Wird die Anmeldung nicht bis dahin zurückgenommen, wird die versäumte Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.

Rücktritt:

Gründe für einen Rücktritt oder ein Versäumnis (z. B. Krankheit) müssen unverzüglich schriftlich (ärztliches Attest) beim Prüfungsamt angezeigt werden.

Wiederholung:

Nicht bestandene Modulabschluss- bzw. Modulteilprüfungen können dreimal wiederholt werden. Die letztmögliche Wiederholung von Modulprüfungen muss bis zum Ende des dritten auf den ersten Versuch folgende Semester erfolgt sein..

Freischussregelung:

Bestandene Modulabschluss- bzw. Modulteilprüfungen können zum Zwecke der Notenverbesserung einmal wiederholt werden, wobei die bessere Leistung angerechnet wird. Die Wiederholung muss bis zum Ende des darauf folgenden Semesters erfolgen. Die Freischussregelung darf höchstens dreimal in Anspruch genommen werden.

Befristung der Prüfung:

Die Bachelorprüfung muss innerhalb von 9 Fachsemestern, zzgl. Auslands- und Urlaubssemestern abgeschlossen sein.

Wahlpflichtfach:

Es können zwei Module (im Umfang von insgesamt 7 CP) aus dem Wahlpflichtangebot und aus dem Lehrangebot anderer Fachbereiche gewählt werden, wenn sie im Umfang und in den Anforderungen den nach der gültigen Prüfungsordnung zugelassenen Wahlpflichtmodulen vergleichbar sind.

 

 

 

geändert am 01. November 2010  E-Mail: WebmasterwebmasterFB14@uni-frankfurt.de

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Druckversion: 01. November 2010, 06:45
http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb14/Studium/Biochemie2/Biochemie_Bachelor/Pruefungen/index.html