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Studiengang Biochemie


Allgemeines zum Studium
 
Studienplan
 
Weitere Informationen und Adressen

Allgemeine Fachbeschreibung

Allgemeines Studienziel ist der Erwerb von fundierten Kenntnissen der Biochemie.

Das Studium soll den Studierenden die dafür erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und die Methodenbeherrschung vermitteln sowie sie zu selbständigem Denken anleiten und zu verantwortlichem Handeln führen. Die Studierenden sollen in der Lage sein, die Probleme mit den Methoden ihres Faches und unter Berücksichtigung der daraus resultierenden Folgewirkungen zu bearbeiten und zu lösen.

Da die Methoden und Verfahren, aber auch die Tätigkeitsbereiche in Industrie und Wissenschaft sich laufend wandeln, zielt das Studiums der Biochemie darauf ab, Grundlagen und Prinzipien der Biochemie, der Biologie und der Chemie sowie der wichtigsten experimentellen Methoden zu vermitteln, so dass sich die Studierenden nach Beendigung des Studiums rasch mit neuen Entwicklungen vertraut machen, in neue Gebiete einarbeiten und selbst zu weiteren Entwicklungen in ihrem Tätigkeitsbereich beitragen können. Eine frühe Spezialisierung in einem Teilgebiet ist daher nicht anzustreben.

Von wesentlicher Bedeutung sind die Beherrschung der allgemein gültigen Methoden und Verfahrensweisen sowie fundierte Kenntnisse von Grundlagen, Prinzipien und Zusammenhängen der Biochemie und besonders der molekularen Vorgänge in der belebten Natur und ihre Anwendung auf medizinische, biologische und biotechnologische Probleme.

Arbeitsmarkt: Repräsentative Erhebungen auf dem Arbeitsmarkt für Biochemiker/innen machen deutlich, dass der Bedarf an Biochemikern/Biochemikerinnen auch in den folgenden Jahren noch weiter zunehmen wird, zumal erwartet werden kann, dass auch naturwissenschaftliche und medizinische Nachbardisziplinen in stärkerem Maße Fachleute mit biochemischer Ausbildung anziehen werden. Aufgrund der hohen Flexibilität und der breiten, grundlagenorientierten Ausbildung fällt es Biochemikern/Biochemikerinnen relativ leicht, sich in andere Arbeitsfelder einzuarbeiten, so dass eine längerfristige Arbeislosigkeit der Absolventen/Absolventinnen nicht zu erwarten ist.

Biochemiker/innen finden in der Regel Beschäftigungen in der chemischen und pharmazeutischen Industrie (in Forschung, Produktion, Produktions- bzw. Qualitätsüberwachung, Vertrieb, usw.), an staatlichen Untersuchungs- und Aufsichtsbehörden sowie an Forschungs- und Lehranstalten (Universitäten, Max-Planck-Instituten u.a.).

Eine Promotion bringt in Industrie und Wirtschaft im allgemeinen gute Vorteile, die Promotionsrate beträgt mehr als 90%; für die Hochschullaufbahn ist sie unerlässlich.

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Bewerbung

An der Universität Frankfurt gehört der Studiengang Biochemie zu denjenigen, die uniintern zulassungsbeschränkt sind. Dabei werden 80% der Studienplätze nach dem Ergebnis eines Auswahlgesprächs  vergeben.

Zur Bewerbung gelangen Sie über die Seiten des Studienservicenters

Die Einladung zu den Auswahlgesprächen, die zumeist im August stattfinden, erfolgt aufgrund der Abiturdurchschnittsnote, wobei mindestens dreimal so viele Studienbewerber eingeladen werden, wie Studienplätze zu vergeben sind. Im Rahmen Ihres Besuches auf dem naturwissenschaftlichen Campus der Universität Frankfurt während der Auswahlgespräche werden Sie auch Gelegenheit erhalten, das Biozentrum mit seinen Mikroskopie- und NMR-Zentren, sowie die weiteren auf dem Campus angesiedelten Institute wie das Max-Planck-Institut für Biophysik während spezieller Führungen kennenzulernen und so einen Überblick über die Forschungsaktivitäten zu erhalten.

Für weitere Informationen für die Berwerbung möchten wir Sie auch auf die Homepage des Studienservicecenters verweisen. Informationen über das Studieren in Frankfurt finden Sie ebenfalls auf der Web-Seite der Fachschaft Biochemie unter http://cgi.server.uni-frankfurt.de/fb14/fsbc/.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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Studienvoraussetzungen

Neben der Hochschulzugangsberechtigung, in der Regel das Abitur oder eine vom Hessischen Kultusministerium als gleichwertig anerkannte Vorbildung (§ 68 HHG), werden keine Eingangsvoraussetzungen verlangt.

Der Einstieg ins Studium wird erleichtert, wenn die naturwissenschaftlichen Fächer (Chemie, Biologie und Physik) als Leistungs- oder Grundkurse bis zum Abitur belegt wurden, darüber hinaus ist experimentelles Geschick erforderlich.

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Studienbeginn, Studiendauer

Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden. Der Studienordnung liegt eine Regelstudienzeit von 9 Semestern zugrunde (8 + Diplomarbeit).

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Fremdsprachenkenntnisse

Es sind keine speziellen Sprachleistungen nachzuweisen, jedoch sind zum Studium wissenschaftlicher Literatur Kenntnisse der englischen Sprache unerlässlich.

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Praktika

Die Prüfungsordnung schreibt keine Praktika vor Beginn des Studiums vor.

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Grundstudium

1. Semester
Lehrveranstaltungen:

  • Struktur und Funktion der Organismen (Biologie I) (V/S/PR)

  • Allgemeine und Anorganischen Chemie (V/Ü)

  • Einführung in die Physik I (V/Ü)

  • Stoffwechsel-Seminar

  • Mathematik für Naturwissenschaftler  I (V/Ü)



2. Semester
Lehrveranstaltungen:

  • Biochemie I (V)

  • Biochemisches Praktikum I (PR)

  • Physikalisches Praktikum I (PR)

  • Einführung in die Physik II (V/Ü)

  • Tier- oder Pflanzenphysiologisches Praktikum(PR)

  • Organische Chemie I (V/Ü)

  • Mathematik für  Naturwissenschaftler  II (V/Ü)

  • Praktikum Allgemeine und Anorganischen Chemie  (PR/S)


3. Semester
Lehrveranstaltungen:

  • Physiologie: Pflanzenphysiologie bzw. vergleichende Tierphysiologie (V)

  • Biophysikalische Chemie I (V/Ü)

  • Physikalisches Praktikum II

  • Genetik, Biochemie, Mikrobiologie; Teil: Mikrobiologie (V)

  • Biochemie II/ 1.Teil (V)


4. Semester
Lehrveranstaltungen:

  • Organisch-Chemisches-Praktikum I (PR/S)

  • Biophysikalische Chemie II (V/Ü)

  • Praktikum Biophysikalische Chemie I (PR)

  • Biochemie II/ 2.Teil (V)

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Diplomvorprüfung

Das Vordiplom besteht aus vier mündlichen Prüfungen zu je einer halben Stunde in den Fächern:

  • Biochemie
    (Chemie des intermediären Stoffwechsels, Struktur und Funktion biologischer Makromoleküle)

  • Biophysikalische Chemie
    (Statistische Thermodynamik, Spektroskopie, Kinetik)

  • Pflanzen- oder Tierphysiologie
    (Regelmechanismen, Kreislauf, Temperaturregulation, Niere, Wasserhaushalt, Muskelphysiologie, Arbeitsphysiologie, Nervensystem, Sinnesphysiologie, somatoviscerale Sensibilität, Physiologie der Pflanzen, Photosynthese)

  • Organische Chemie
    (Grundlagen der Stereochemie, Reaktionen organischer Moleküle und deren Mechanismen)

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung (Formular im Prüfungsamt erhältlich) ist spätestens 14 Tage vor dem ersten Prüfungstermin im Prüfungsamt einzureichen.

Wird die Diplom-Vorprüfung in zwei Abschnitten durchgeführt, erfolgt bis zum Ende des 3. Fachsemesters die Fachprüfung Physiologie (Tier- oder Pflanzenphysiologie), am Ende des 4. Fachsemesters die Fachprüfung in Biochemie, Biophysikalische Chemie und Organische Chemie. Sämtliche Fachprüfungen des 2. Abschnittes müssen innerhalb von 4 Wochen nach dem Tag der ersten Fachprüfung abgelegt werden.
Werden alle Fachprüfungen in einem Abschnitt absolviert, so sind sie bis zu Beginn der Vorlesungszeit des 5. Semesters innerhalb von 4 Wochen nach dem Tag der ersten Fachprüfung abzulegen.
Die Wiederholung einer Fachprüfung kann frühestens nach einem Monat und muss innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der nicht bestandenen Prüfung erfolgen. Insgesamt muss das Vordiplom nach höchstens 6 Semestern abgeschlossen sein.
Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung vom 17.02.2003 (gültig ab 15. Juli 2003) oder fragen Sie im Prüfungsamt nach.

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Hauptstudium

Das gewünschte Wahlpflichtfach ist spätestens 6 Monate nach Abschluss des Vordiploms schriftlich zu beantragen.

Neben den hier angegebenen Veranstaltungen müssen im Hauptstudium ggf. noch Veranstaltungen des gewählten Nebenfaches besucht werden.

5. Semester
Lehrveranstaltungen:

  • Praktikum der Molekulargenetik (PR)

  • Biochemisches Praktikum II (PR/S)

  • Seminar und Praktikum der Zellbiologie (S/PR)

  • Bioanalytik (V)


6. Semester
Lehrveranstaltungen:

  • Biochemisches Praktikum III (PR/S)

  • Einführung in die Pharmakologie (S)

  • Biophysikalische Chemie III (S)

  • Pathobiochemie (V)


7. Semester
Lehrveranstaltungen:

  • Neurobiochemie (V)

  • Biophysikalische Chemie IV (S)

  • Biologie der Mikroorganismen und Viren (V)

  • Biochemie III (V)

  • Seminar für Diplomanden (S)


8. Semester
Lehrveranstaltungen:

  • Praktikum Biophysikalische Chemie II (PR)

  • Mikrobiologisches Praktikum (PR)

  • Wahlpflichtfach (V/S/PR)

  • Bioinformatik (V)

  • Zwei Forschungspraktika (PR)

  • Für die im Hauptstudium zu absolvierenden Forschungspraktika gelten die folgenden Regel:

    • Als intern gelten alle Praktika, die im Kernbereich des Studiengangs Biochemie, d.h. in den Arbeitskreisen von Prof. Bamberg, Jun. Prof. Chen, Prof. Dötsch, Prof. Glaubitz, Jun. Prof. Gottschalk, Prof. Güntert, Prof. Ludwig, Prof. Piehler und Prof. Tampé abgehalten werden.
    • Ein Forschungspraktikum in anderen Arbeitskreisen des FB 14 und des FB 15 gilt ebenfalls als intern, wenn ein Kernbereich Biochemie bzw. Biophysikalische Chemie abgedeckt wird (die Entscheidung liegt beim Prüfungsausschuss Biochemie, ein entsprechender Antrag ist zu stellen).
    • Als intern gelten auch die Praktika in den Arbeitskreisen von Prof. Michel und Prof. Kühlbrandt und Apl. Prof. Fendler am MPI für Biophysik.
    • Als extern gelten alle anderen AK Praktika, wobei auch hier ein dem Studiengang Biochemie gemäßes Thema (z.B. Zellbiologie, Virologie) bearbeitet werden muß.
    • Zur Feststellung des Themas für externe AK Praktika ist Rücksprache mit den Professoren des Bereichs Biochemie /Biophysikalische Chemie zu nehmen (Bamberg, Dötsch, Glaubitz, Güntert, Ludwig, Piehler, Tampé), damit die oben genannten Kriterien eingehalten werden. Einer dieser Professoren muss die Leistungsnachweise externer Forschungspraktika gegenzeichnen.
    • Es ist festzuhalten, dass nur eine Problemstellung innerhalb des 6wöchigen Praktikums behandelt werden soll.
    • Die beiden Forschungspraktika sollen in unterschiedlichen Arbeitskreisen absolviert werden. Nur eines der beiden Praktika kann extern absolviert werden.
    • Ein Forschungspraktikum kann nicht gleichzeitig für das Wahlpflichtfach angerechnet werden.

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Diplomprüfung

Die Diplomhauptprüfung besteht aus mündlichen Prüfungen und der Diplomarbeit.
Geprüft wird in zwei Hauptfächern und im Wahlpflichtfach, so wie ggf. im Zusatzfach:
  • Biochemie
  • Biophysikalische Chemie
  • Wahlpflichtfach
    (Mikrobiologie, Pharmakologie und Toxikologie, Physiologie, Zellbiologie, Organische Chemie).
    Andere Fächer können auf Antrag genehmigt werden.
  • Zusatzfach
    Die Studierenden können ein weiteres Fach, das an der Universität Frankfurt gelehrt wird und in einem sinnvollen Zusammenhang mit einem der Hauptfächer steht, als zusätzliches mündliches Prüfungsfach in der Diplomhauptprüfung wählen. Hierzu bedarf es der Zustimmung des Prüfungsausschusses. Die Anforderungen werden vom Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit dem Prüfer/der Prüferin festgelegt.
    Die Beantragung des Zusatzfaches muss spätestens zwei Monate vor der Durchführung der mündlichen Diplomprüfung erfolgen. Das Zusatzfach wird damit Bestandteil der mündlichen Diplomprüfung und unterliegt somit der vierwöchigen Frist.

Der Antrag auf Zulassung zur mündlichen Diplomprüfung (Formular im Prüfungsamt erhältlich) ist spätestens 14 Tage vor dem ersten Prüfungstermin zu stellen. Alle Fachprüfungen müssen innerhalb von 4 Wochen nach dem Tag der ersten Fachprüfung abgelegt werden. Beachten Sie, dass die Beisitzer eine abgeschlossene akademische Ausbildung in dem jeweiligen Prüfungsfach haben müssen!
Die Wiederholung einer nicht bestandenen Fachprüfung kann frühestens nach einem Monat und muss innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der nicht bestandenen Prüfung erfolgen.
Die Anmeldung des Themas und des Beginns der Diplomarbeit (Formular im Prüfungsamt erhältlich) soll spätestens 4 Wochen nach der bestandenen mündlichen Hauptprüfung (Datum der letzten Fachprüfung) erfolgen.
Ab dem Sommersemester 2004 gilt für externe Diplomarbeiten nach Beschluss der Prüfungskommission vom 18.05.2004 folgenden Regelung:

  • 1-3 Monate vor Beginn der Diplomarbeit soll bei externen Diplomarbeiten den Hochschullehrern ein Research Proposal vorgelegt werden (kurze Darstellung der Fragestellung und der Methodik/ muss nicht vom Kandidaten selbst geschrieben werden).
  • Die Hochschullehrer legen bei externen Diplomarbeiten nach Beratung über den Inhalt der Diplomarbeit den Zweitgutachter aus ihrem Kreis fest (der Diplomand kann dazu Vorschläge machen)
  • 3 Monate nach Beginn der Arbeit hält der Kandidat sowohl bei externen als auch bei internen Diplomarbeiten einen Vortrag vor dem Erst- und Zweitgutachter und eventuell dem Arbeitskreis über den Fortgang seiner Diplomarbeit. Den Termin koordiniert er mit dem Erst- und Zweitgutachter.

Die Anmeldung zur Diplomarbeit kann auf begründeten Antrag bis zu 6 Monate verschoben werden.
Die Abgabefrist der Diplomarbeit beträgt 6 Monate. Eine Verlängerung der Abgabefrist ist auf begründeten Antrag (mit Zustimmung des Betreuers - bei externer Betreuung müssen beide Betreuer zustimmen) um 3 Monate möglich. Dieser Antrag muss vier Wochen vor dem Abgabetermin beim Prüfungsamt eingereicht werden. Ein Themenwechsel (nur mit triftigem Grund) ist innerhalb der ersten 2 Monate zu beantragen. Bei Krankheit ist dem Prüfungsausschuss gemäß §6 (2) unverzüglich eine entsprechende Krankmeldung vorzulegen.
Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung vom 17.02.2003 (gültig ab 15. Juli 2003) oder fragen Sie im Prüfungsamt nach.

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Wichtige Adressen

 

geändert am 06. Oktober 2009  E-Mail: WebmasterwebmasterFB14@uni-frankfurt.de

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Druckversion: 06. Oktober 2009, 06:34
http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb14/Studium/Biochemie2/index.html