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Bewerbung für den Master-Studiengang Chemie

Der Master-Studiengang Chemie ist an der Universität Frankfurt nicht zulassungsbeschränkt. Allerdings sind die in der  Prüfungsordnung (u.a. §9) sowie der Studienordnung (§3) für den Masterstudiengang verankerten Voraussetzungen zu erfüllen. Demnach müssen die Bewerberinnen und Bewerber einen Bachelor-Abschluss in Chemie mit einem Notendruchschnitt von 2,5 oder besser vorlegen. (Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den genannten Ordnungen oder kontaktieren Sie das zuständige Prüfungsamt).

Die Bewerbung muss bis zum 15. August (für das Wintersemester) bzw. den 15. Februar (für das Sommersemester) über das Online-Formular der Universität erfolgen.

Für Studierende, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Bachelor-Zeugnis vorlegen können, hat der Fachbereichsrat am 24.6.2008 folgende Regelung beschlossen:

Die Online-Bewerbung muss spätestens bis zum 15.8. für das nachfolgende Wintersemester bzw. bis zum 15.2. für das folgende Sommersemester erfolgen.

Die Entscheidung über die Zulassung der berechtigten Personen trifft der (stellvertretende) Vorsitzende des Prüfungsausschusses unter Anwendung folgender Zulassungskriterien:

  • Der Beginn der Bachelor-Arbeit muss bis spätestens 1.8. für das Wintersemester bzw. 1.2. für das Sommersemester erfolgen.
  • Bis 15.8. (bzw. 15.2.) müssen 150 Creditpunkte (CP) aus einem Bachelor-Studiengang Chemie nachgewiesen werden.
  • Der Notenschnitt lässt erkennen, dass die Zulassungsvoraussetzung (Gesamtnote 2,5) erfüllt werden kann.

Die Zulassung zum Master-Studiengang wird durch Vorlage des Bachelor-Zeugnisses endgültig. Dies muss spätestens zur Rückmeldung zum Folgesemester beim Studierendensekretariat erfolgen. Bei Nichterfüllung erfolgt Umschreibung in den Bachelor-Studiengang oder Exmatrikulation.

In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss.

Zur Bewerbung reichen Bewerberinnen und Bewerber aus dem Bachelor-Studiengang Chemie der Goethe-Universität Frankfurt bitte das ausgefüllte und unterschriebene Online-Bewerbungsformular, die dort angegebenen weiteren Unterlagen  und (sofern vorhanden) eine Kopie Ihres Bachelor-Zeugnisses ein. Sofern das Zeugnis noch nicht vorliegt, wird eine Leistungsübersicht vom Prüfungsamt erstellt, weitere studiengangsbezogenen Unterlagen sind also von Ihrer Seite nicht einzureichen.

Bewerberinnen und Bewerber anderer Hochschulen oder Absolventen anderer Studiengänge reichen bitte zusätzlich eine beglaubigte Kopie des Bachelor-Zeugnisses und das Diploma Supplement / Transcript of Records ein. Sollten diese Unterlagen noch nicht vorliegen, reichen Sie bitte eine aktuelle Leistungsübersicht ein. Hinweise auf das weitere Prozedere und evtl. notwendige Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Online-Bewerbungsformular.

Bewerberinnen und Bewerber, die Ihren Bachelor-Abschluss im Ausland erworben haben, können sich ebenfalls direkt über das Online-Bewerbungsformular um einen Studienplatz im Master-Studiengang Chemie bewerben.

Bewerbungsschluss ist der 15. Februar bzw. der 15. August.

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden Sie zeitnah über die Entscheidung informiert und können sich im Falle einer Zusage ab Mitte September (bzw. Mitte März) einschreiben.

Weitere Auskünfte erteilt das zuständige Prüfungsamt Chemie (Email: PruefungsamtFB14@uni-frankfurt.de, Tel. 069/798-29212)

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

 

 

geändert am 06. Mai 2009  E-Mail: WebmasterwebmasterFB14@uni-frankfurt.de

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Druckversion: 06. Mai 2009, 10:05
http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb14/Studium/chemie/ChemieMSc/Bewerbung/index.html