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Master-Studiengang Chemie

Hier finden Sie u.a. Klausurtermine, die dem Prüfungsamt gemeldet wurden. Sollten Sie Termine für eine Veranstaltung hier nicht finden, erfragen Sie diese bitte bei den jeweiligen Veranstaltern.

  • Nachklausur Photochemie Neuer Termin: Mittwoch 23 mai 2012, 15-17 Uhr - H2 (OSZ)
  • Vorlesung  SS 2012
    Biochemie  I:
    DNA und Genexpression
    (2. Teil, auf WS aufbauend)
    Beginn:    Do, 12. April,  8.30 - 10 h
    Ort:           OSZ, H 5

 

Neu (gilt sowohl für die alte als auch für die neue Ordnung):

Wahlpflichtmodule, die nicht im Curriculum des Studiengangs aufgeführt sind und von einer anderen Lehreinheit bzw. einem anderen Fachbereich angeboten werden, können im Einzelfall auf Antrag als Wahlpflichtfach zugelassen werden. Dadurch dürfen laut Beschluss des Prüfungsausschusses vom 13. 01.2011 höchstens 15 CP erworben werden.

 

Ergänzungen und Änderungen des Wahlpflichangebotes - Alte Ordnung:

  • Modul Struktur und Funktion  [Schwalbe / Egert] Erhöhung von 3 auf 4 SWS und von 5 auf 7 CP

  • Modul Chemische und Biologische Synthese (6 SWS / 10 CP)  [Engels / Göbel]

  • Aufteilung in zwei Module:       Chemische Naturstoffsynthese (3 SWS / 5 CP)  [Göbel]
                                                   Biologische Synthese (3 SWS / 5 CP)  [Engels]

  • Modul Chemie der Hauptgruppenelemente (5 SWS / 8,5 CP)  [Auner] entfällt

  • Modul Anorganische Materialien und Werkstoffe (3 SWS / 5,5 CP)  [Schmidt / Terfort] Verringerung auf 2 SWS / 3,5 CP (nur noch Vorlesung, Seminar entfällt)

  • Modul Chemie und Technologie des Siliciums (2 SWS / 3,5 CP)  [Auner] entfällt

  • Modul Moderne Oberflächenchemie (2 SWS / 3,5 CP)  [Terfort] neu, umfasst Vorlesung Moderne Oberflächenchemie

  • Modul Struktur und Bindung in der Anorganischen Molekülchemie (2 SWS / 3,5 CP)  wird umbenannt in: Die Chemische Bindung (2 SWS / 3,5 CP)  [Holthausen]  umfasst Vorlesung Die Chemische Bindung

  • Modul Einführung in die Dichtefunktionaltheorie (2 SWS / 3,5 CP)  [Holthausen] neu, umfasst Vorlesung Einführung in die Dichtefunktionaltheorie

  • Modul Pharmakologie (8 SWS / 7,5 CP)  [Müller / Klein] Dieses Modul (bestehend aus Vorlesung im Sommersemester, Kurs im Wintersemester) ist Bestandteil des Wahlpflichtangebots im Bachelor-Studiengang Chemie. Da die erforderlichen Vorkenntnisse erst im 5. Semester vorhanden sind, wird dieses Modul jetzt auch im Master-Studiengang angeboten. Es kann jedoch nur einmal angerechnet werden.

  • Modul Chemische Biologie (3 SWS / 4 CP)  [Engels / Heckel] neu, umfasst Seminar Advanced Chemical Biology (1 SWS / 2 CP) und Praktikum Chemische Biologie (2 SWS / 2 CP) und findet als Blockveranstaltung in der vorlesungsfreien Zeit statt

  • Modul Informations- und Unterrichtsmaterialien in den Naturwissenschaften (2 SWS / 4 CP)  [Bader] neu, umfasst Seminar Didaktische und methodische Konzeptionen moderner Informations- und Unterrichtsmaterialien in den Naturwissenschaften

  • Modul Methoden und Anwendungen des Drug Designs (2 SWS / 3,5 CP)  [Schubert] umfasst Vorlesung Methoden und Anwendungen des Drug Designs

  • Modul Polymerchemie (2 SWS / 3,5 CP)  [Rehahn / TU Darmstadt] umfasst Vorlesung Polymerchemie

  • Modul Selbständiges wissenschaftliches Arbeiten (30 SWS / 30 CP/ geht mit 10 CP im die Endnote ein)
    Dieses Modul (Dauer: 1 Semester) soll besonders motivierten und leistungsstarken Studierenden einen verkürzten Zugang zur Forschung ermöglichen. Die Zulassung dazu ist an folgende Bedingungen geknüpft:
    1)  Bachelor-Gesamtnote: besser als 1,5
    2)  Note der Bachelor-Arbeit: besser als 1,5
    3)  Bachelor-Abschluss in maximal 7 Semestern
    4)  Bis zum Ende des insgesamt 9. Semesters müssen im Master-Studiengang mindestens 60 CP erbracht worden sein. Darin müssen enthalten sein:
    a) Wahlpflichtmodule im Umfang von jeweils mindestens 7,5 CP aus den vier Schwerpunkten
                Biomolekulare Chemie, Synthese und Katalyse, Struktur, Dynamik und Funktion und
                Analytik (Zuordnung der Module zu den Schwerpunkten: siehe Master-Studienordnung)
     b) Zwei Forschungspraktika in zwei verschiedenen Instituten der Lehreinheit Chemie. Diese
                beiden Praktika müssen in anderen Arbeitsgruppen durchgeführt werden als das Modul
                Selbständiges wissenschaftliches Arbeiten.
    5)  Master-Durchschnittsnote auf der Basis dieser 60 CP: besser als 1,5
    6)  Bestätigung eines Hochschullehrers über die Betreuung der/des Studierenden
    Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss.
    _______________________________________________________________________________

 

Beschlüsse des Prüfungsausschusses Chemie:

  1. Ein neues Forschungspraktikum darf erst begonnen werden, wenn das Protokoll zum vorherigen Praktikum abgegeben wurde. Die Anmeldung erfolgt über das Prüfungsamt.

  2. Wenn innerhalb der Regelstudienzeit mehr Module erfolgreich absolviert wurden als zur Erbringung von insgesamt 120 CP erforderlich sind, können die zusätzlichen Module im Zeugnis als unbenotete Studienleistungen aufgenommen werden.

  3. Prüfungsleistungen aus anderen Hochschulen werden nur anerkannt, wenn der Studiengang akkreditiert ist und Leistungsnachweise (in Deutsch oder Englisch) mit Angaben über die   absolvierten Stunden und die genauen Lehrinhalte vorliegen.

  4. Forschungspraktika dürfen nicht vor dem Abschluss des Bachelor-Studienganges begonnen  werden.

  5. Wahlpflichtmodule, die nicht im Curriculum des Studiengangs aufgeführt sind und von einer anderen Lehreinheit bzw. einem anderen Fachbereich angeboten werden, können im Einzelfall auf Antrag als Wahlpflichtfach zugelassen werden. Dadurch dürfen laut Beschluss des Prüfungsausschusses vom 13. 01.2011 höchstens 15 CP erworben werden.

 

 

 

geändert am 04. Mai 2012  E-Mail: WebmasterwebmasterFB14@uni-frankfurt.de

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Druckversion: 04. Mai 2012, 09:05
http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb14/Studium/chemie/ChemieMSc/Wichtige_Hinweise/index.html