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Fachbereich 15

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Aufgaben und Pflichten des Fachbereichsrat regelt § 44 des HHG (s.u.).

Für die Amtsperiode 01.04.2011-31.03.2013 wurden folgende Mitglieder gewählt; die Kontaktdaten der Personen sind im elektronischen Telefonbuch (QIS/LSF) der Universität zu finden.

Mitglied

Vertreter/-innen

Professoren/Professorinnen:

Prof. Dr. P. W. Dierkes
Abteilung Didaktik der Biowissenschaften

Herr Prof. Dr. H. P. Klein
Abteilung Didaktik der Biowissenschaften

Herr Prof. Dr. J. Soppa
Institut für Molekulare Biowissenschaften

Herr Prof. Dr. E. Boles
Institut für Molekulare Biowissenschaften

Frau Prof. Dr. C. Büchel
Institut für Molekulare Biowissenschaften

Frau Prof. Dr. B. Süß
Institut für Molekulare Biowissenschaften

Frau Prof. Dr. A. Klussmann-Kolb
Institut für Ökologie, Evolution u. Diversität

Herr Prof. Dr. B. Streit
Institut für Ökologie, Evolution u. Diversität

Herr Prof. Dr. R. Wittig
Institut für Ökologie, Evolution u. Diversität

Herr Prof. Dr. G. Zizka
Institut für Ökologie, Evolution u. Diversität

Herr Prof. Dr. M. Kössl
Institut für Zellbiologie und Neurowissenschaft

Herr Prof. Dr. B. Grünewald
Institut für Zellbiologie und Neurowissenschaft

Frau Prof. Dr. I. Schmitt
Institut für Ökologie, Evolution u. Diversität

Herr Prof. Dr. S. Klimpel
Institut für Ökologie, Evolution u. Diversität

wissenschaftliche Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen:

Herr Dr. M. Fauth
Institut für Molekulare Biowissenschaften

Herr Dr. M. Schmidt
Institut für Molekulare Biowissenschaften

Frau Dr. Manuela Nowotny
Institut für Zellbiologie und Neurowissenschaft

Frau Dr. M. Weil
Institut für Molekulare Biowissenschaften

Studierende:

Herr A. Rölke

Herr R. Hesse

Frau I. Smyrek

Frau V. Schützmann

Herr M. Petridu

Herr B. Werner

Die Kontaktdaten der Studierenden sind im Dekanat hinterlegt. Die web-page der Fachschaft finden Sie hier.

administrativ-technische Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

Herr H. Golle
Zentrale Tierhaltung

Frau B. Nagel
Institut für Ökologie, Evolution u. Diversität

 

 

§44 HHG

(1) Der Fachbereichsrat berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung des Fachbereichs. Er ist zuständig für:

1. Erlass der Prüfungsordnungen und der Studienordnungen,

2. Vorschläge für die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen,

3. Abstimmung der Forschungsvorhaben,

4. Vorschläge für die Entwicklungsplanung,

5. Stellungnahme zu den Zielvereinbarungen nach § 7 Abs. 3,

6. Entscheidung über den Berufungsvorschlag der Berufungskommission,

7. Entscheidungen nach § 25, Vorschläge nach § 26 sowie Beauftragungen nach § 32 Abs. 4,

8. Vorschläge für die Einrichtung und Aufhebung von wissenschaftlichen und technischen Einrichtungen,

9. Entscheidung über die Einrichtung und Aufhebung von Arbeitsgruppen,

10. Regelung der Benutzung der Fachbereichseinrichtungen im Rahmen der Benutzungsordnung

 

(2) Dem Fachbereichsrat gehören sieben Mitglieder der Professorengruppe, drei Studierende, zwei wissenschaftliche Mitglieder und ein administrativ-technisches Mitglied an, an einer Fachhochschule sechs Mitglieder der Professorengruppe, vier Studierende und ein wissenschaftliches oder ein administrativ-technisches Mitglied. Die Mitglieder des Dekanats gehören dem Fachbereichsrat mit beratender Stimme an.

 

(3) Die Dekanin oder der Dekan hat den Vorsitz im Fachbereichsrat.

 

(4) Nach der Bildung und Zusammenlegung von Fachbereichen setzt der Senat bis zur Wahl der Mitglieder nach Abs. 2 einen Fachbereichsrat ein.

 

geändert am 01. April 2011  E-Mail: WebmasterThomas.Gbenro@bio.uni-frankfurt.de

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Druckversion: 01. April 2011, 09:28
http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb15/Dekanat-PA/dekanat/Fachbereichsrat/index.html