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Liebe Studierende,

im Rahmen des Masterstudiums ist es möglich, einzelne Module oder die Masterarbeit extern zu absolvieren. Es gibt jedoch unterschiedliche Situationen, die ein unterschiedliches Vorgehen verlangen.

Falls Sie z. B. in den Semesterferien ein Praktikum absolviert haben, dann können Sie eine nachträgliche Anerkennung der Leistungen beantragen. Bitte beschreiben Sie ausführlich, was Sie gemacht haben, fügen Sie ggf. eine Bescheinigung o.ä. bei und nennen Sie das Modul, für das Sie diese Leistungen anerkannt haben möchten (bitte am Besten sowohl die Modul-Nummer als auch den Titel nennen). Falls Sie auch eine Prüfung anerkannt haben möchten, formulieren Sie dies bitte explizit; hier können Sie sich einen Entwurf für ein solches Schreiben anschauen.

Falls Sie ein Modul geplant extern absolvieren möchten, beantragen Sie es bitte rechtzeitig.
Zur Vereinfachung haben wir einen beispielhaften Brief entworfen. Bitte machen Sie nicht nur copy and paste, sondern passen Sie das Schreiben auf Ihren individuellen Fall an.

Im Rahmen eines Erasmus-Austausches muss ein anderer Weg beschritten werden, weil bereits im Vorfeld ein learning agreement abgeschlossen wird; bitte lassen Sie sich von Frau Hankov beraten. (http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb15/international/Erasmus.html; Tel. 069/798-42239, hankov[at]bio.uni-frankfurt.de)

Falls Sie eine externe Masterarbeit absolvieren möchten, müssen Sie dies ebenfalls vorher schriftlich beantragen. Da an eine Masterarbeit höhere Anforderungen gestellt werden, sollten Sie den Antrag ausreichend früh stellen. Auch hierfür haben wir Ihnen ein Musterschreiben vorbereitet, das Sie individuell anpassen müssen.
WICHTIG: Die Beantragung, die Masterarbeit extern durchführen zu dürfen, ist nur der erste Schritt. Nach der Genehmigung müssen Sie noch das offizielle Formular zur Anmeldung der Masterarbeit einreichen. http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb15/StudiumLehre/master/Master_MBT/Formulare/index.html

Sämtliche Anträge schicken Sie bitte an das Prüfungsamt, damit wir die Genehmigung des Prüfungsausschusses oder seines Beauftragten einholen und Sie schriftlich informieren können. (Alle anderen Wege, wie beispielsweise die persönliche Ansprache des Vorsitzenden, entfalten keine rechtliche Wirkung. Im Zweifelsfall ist die Antragstellung und/oder die Genehmigung juristisch nicht zu beweisen.)

Diese Seite und auch die Musterschreiben werden wir wiederkehrend überarbeiten und an die neuesten Erfahrungen anpassen, daher empfehlen wir Ihnen, immer nur die aktuellsten Vorlagen zu verwenden.

 

geändert am 26. April 2012  E-Mail: WebmasterThomas.Gbenro@bio.uni-frankfurt.de

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Druckversion: 26. April 2012, 07:48
http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb15/StudiumLehre/master/Master_MBT/Externe-Module/index.html