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Erfindungen:Gemäß Arbeitnehmererfindungsgesetz sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen verpflichtet, Forschungsergebnisse, die für eine kommerzielle Verwertung geeignet erscheinen („Erfindungen“), unverzüglich ihrem Arbeitgeber zu melden. Die Universität hat ihr Tochterunternehmen INNOVECTIS, damit beauftragt, diese Meldungen entgegen zu nehmen. Die INNOVECTIS ist Ansprechpartnerin für Erfinder aus der Universität und dem Universitätsklinikum. Sie prüft Erfindungen auf ihre Verwertbarkeit und bietet darüber hinaus Leistungen von der Erfinderberatung bis zur Schutzrechtsvermarktung (Patentierung und Lizensierung) an. Die Goethe-Universität betrachtet ihre gewerblichen Schutzrechte als Ausweis innovativer marktbezogener Forschung an ihren Instituten. Unternehmen zeigen in vielen Fällen großes Interesse an einer Nutzung der von der Goethe-Universität gehaltenen Schutzrechte. Verträge unter Beteiligung von Unternehmen, Verbänden oder PolitikBei der Erarbeitung, Prüfung und Zeichnung von F&E-Verträgen, Dienstleistungsverträgen oder Verbundverträgen unterstützt Sie das Referat für Forschungsangelegenheiten. Beim Abschluss von europäischen Verträgen unterstützt Sie das EU-Referat. Fördermöglichkeiten des Bundes
geändert am 04. Februar 2009 E-Mail: Webmasterlanzendorf@pvw.uni-frankfurt.de | | Zur Navigationshilfe |
Druckversion: 04. Februar 2009, 09:03
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