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Zuwendungen privater Dritter

 

Nach dem einstimmigen Votum des Senats am 22. Oktober 2008 regelt die Goethe-Universität den Umgang mit privaten Spenden, Stiftungen und Sponsoring in einem Kodex verbindlich. Die Richtlinie legt für Zuwendungen von privaten Dritten Standards fest. So müssen Zuwendungen an die Goethe-Universität gemeinnützigen Zwecken dienen und dürfen nur unter folgenden Voraussetzungen angenommen werden:

  • Die Freiheit von Forschung und Lehre und die Unabhängigkeit der Goethe-Universität von wirtschaftlichen und partikularen Interessen sind zu gewährleisten;
  • das Ansehen der Goethe-Universität muss gewahrt bleiben;
  • Zuwendungen müssen unabhängig von Umsatzgeschäften mit der Goethe-Universität sein und dürfen nicht zur Voraussetzung von Umsatzgeschäften mit der Goethe-Universität gemacht werden;
  • Zuwendungen müssen der Goethe-Universität als Institution zugute kommen - direkte Zuwendungen an Mitglieder der Goethe-Universität als Person sind unzulässig;
  • die Transparenz ist zu gewährleisten.
Auch Ablehnungsgründe gehen aus der neuen Richtlinie hervor: »Eine Zuwendung ist insbesondere abzulehnen, wenn der Geldgeber einen Einfluss auf die konkreten Belange und Inhalte von Forschung und Lehre nehmen will oder die Entscheidungskompetenz hinsichtlich der Besetzung von Stellen oder der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen für sich beansprucht.«
Eine unabhängige Kommission wacht kontinuierlich darüber, dass die Kriterien eingehalten werden. Diese kann von jedem Mitglied der Hochschule in begründeten Zweifelsfällen angerufen werden und vom Präsidium beratend hinzugezogen werden. Sie kann gegenüber dem Präsidium Empfehlungen aussprechen. Einmal im Jahr muss das Präsidium gegenüber dem Senat Rechenschaft ablegen über erfolgte Zuwendungen.

 

 

geändert am 02. März 2009  E-Mail: e.solonar@vdv.uni-frankfurt.dee.solonar@vdv.uni-frankfurt.de

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Druckversion: 02. März 2009, 09:56
http://www.uni-frankfurt.de/forschung/zuwendungen/index.html