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Einwohnermeldeamt (für EU-Bürger)

In Deutschland besteht für alle Personen, die einen Wohnsitz länger als drei Monate beziehen, Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt bzw. Bürgeramt der jeweiligen Stadt. Dies gilt auch bei einem Umzug. EU-Bürger melden Sie sich binnen einer Woche nach Ihrer Ankunft beim Bürgeramt in Frankfurt an.

Adresse:

Bürgeramt (Zentrale)
Zeil 3
60313 Frankfurt am Main
Tel.: 069/212 30600
Fax: 069/212 30898
E-mail: Internet-Seite des Bürgeramtes

Öffnungszeiten:
Montag, Donnerstag: 09:00 - 18:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch: 07:30 - 13:30 Uhr
Freitag: 07:30 – 13:00 Uhr

Ausländerbehörde (für Nicht-EU-Bürger)

Nicht-EU-Bürger mit Visumspflicht melden Ihren Wohnsitz bitte bei der Ausländerbehörde an.

Nachdem Sie sich beim Bürgeramt angemeldet haben, muss die Aufenthaltserlaubnis bzw. der Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragt werden.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Passbild mit biometrischen Merkmalen
  • gültiger Reisepass
  • Einladungsbrief des betreuenden Professors
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Finanzierungsnachweis (Stipendienzusage, Eigenmittel, etc.)



Adresse:

Ausländerbehörde
Ordnungsamt
Service-Center Ausländerangelegenheiten (SCA) Rebstöcker Str. 4
60326 Frankfurt am Main
E-mail: sca.amt32@stadt-frankfurt.de
Internet-Seite der Ausländerbehörde

Öffnungszeiten:

Montag 8-13 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 7.30-15 Uhr
Donnerstag 13-18 Uhr
Freitag 7.30-14 Uhr

außerdem Mo. 13-18 Uhr und Do. 8-13 Uhr nach vorheriger Vereinbarung

 

geändert am 13. Oktober 2010  E-Mail: Incomingincoming@uni-frankfurt.de

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Druckversion: 13. Oktober 2010, 14:51
http://www.uni-frankfurt.de/international/exchprog/dieerstentage/index.html