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SeiteninhaltEinwohnermeldeamt (für EU-Bürger)In Deutschland besteht für alle Personen, die einen Wohnsitz länger als drei Monate beziehen, Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt bzw. Bürgeramt der jeweiligen Stadt. Dies gilt auch bei einem Umzug. EU-Bürger melden Sie sich binnen einer Woche nach Ihrer Ankunft beim Bürgeramt in Frankfurt an.Adresse: Bürgeramt (Zentrale) Zeil 3 60313 Frankfurt am Main Tel.: 069/212 30600 Fax: 069/212 30898 E-mail: Internet-Seite des Bürgeramtes Öffnungszeiten: Montag, Donnerstag: 09:00 - 18:00 Uhr Dienstag, Mittwoch: 07:30 - 13:30 Uhr Freitag: 07:30 – 13:00 Uhr Ausländerbehörde (für Nicht-EU-Bürger)Nicht-EU-Bürger mit Visumspflicht melden Ihren Wohnsitz bitte bei der Ausländerbehörde an.Nachdem Sie sich beim Bürgeramt angemeldet haben, muss die Aufenthaltserlaubnis bzw. der Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Folgende Unterlagen werden benötigt:
Adresse: Ausländerbehörde Ordnungsamt Service-Center Ausländerangelegenheiten (SCA) Rebstöcker Str. 4 60326 Frankfurt am Main E-mail: sca.amt32@stadt-frankfurt.de Internet-Seite der Ausländerbehörde Öffnungszeiten: Montag 8-13 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch 7.30-15 Uhr Donnerstag 13-18 Uhr Freitag 7.30-14 Uhr außerdem Mo. 13-18 Uhr und Do. 8-13 Uhr nach vorheriger Vereinbarung
geändert am 13. Oktober 2010 E-Mail: Incomingincoming@uni-frankfurt.de | | Zur Navigationshilfe |
Druckversion: 13. Oktober 2010, 14:51
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