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PROMOS 2012

DAAD-Programm zur Mobilität von deutschen Studierenden

Hinweise zur Bewerbung (Studien-/Forschungsaufenthalte/Sprachkurse/ Summer Schools)

Fördermaßnahmen:

Das PROMOS-Stipendienprogramm des DAAD, das aus Mitteln des BMBF finanziert wird, fördert die Auslandsmobilität von deutschen und Deutschen gleichgestellten Studierenden mit Stipendien für kurzfristige studienrelevante Aufenthalte (bis zu sechs Monaten). DoktorandInnen sind nur teilweise bewerbungsberechtigt. Für folgende Auslandsaufenthalte kann eine Förderung (Teilstipendien und/oder Reisekostenzuschuss) beantragt werden: * bewerbungsberechtigt sind ausschließlich Studierende.
** Bewerbungsberechtigt sind Studierende und DoktorandInnen.
*** Antragsberechtigt sind HochschullehrerInnen und wissenschaftliche MitarbeiterInnen.

Grundsätzlich können PROMOS-Stipendien miteinander kombiniert werden, allerdings darf der Gesamtförderzeitraum innerhalb eines Ausbildungsabschnitts (der jeweils mit dem Ablegen der Abschlüsse Bachelor, Master, Diplom, Magister, Staatsexamen etc. endet) sechs Monate nicht überschreiten. Innerhalb eines neuen Ausbildungsabschnitts können Studierende auch an derselben deutschen Hochschule nochmals eine Förderung über PROMOS erhalten. Studierende können mit den Maßnahmen „Sprachkurse“, „Summer Schools“ und „Studienreisen“ trotz einer bereits insgesamt sechsmonatigen Förderung innerhalb eines Ausbildungsabschnitts gefördert werden (möglich wäre z.B.: sechsmonatiger Studienaufenthalt + Sprachkurs + Studienreisenförderung innerhalb des Bachelorstudiums; nicht möglich ist demnach ein viermonatiger Studienaufenthalt und ein dreimonatiger Praktikumsaufenthalt im gleichen Ausbildungsabschnitt).

Zielgruppe:

Antragsberechtigt sind regulär eingeschriebene deutsche und Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellte Studierende bzw. DoktorandInnen (nähere Infos dazu unter www.das-neue-bafoeg.de; der Bewerbung ist ein Nachweis beizufügen).

Antragstermine für 2012:

Donnerstag, 15. Dezember 2011  (für Förderbeginn Januar bis Juni 2012 - Dieser Termin ist bereits abgelaufen, keine Bewerbung für erste Jahreshälfte mehr möglich!)
Dienstag, 24. April 2012 (für Förderbeginn Juli bis Dezember 2012)

Förderzeitraum:

Beantragt werden kann eine Förderung für einen Auslandsaufenthalt im Jahr 2012. Eine Förderung über Dezember 2012 hinaus (bis 28. Februar 2013) ist nur dann möglich, sofern der entsprechende Studien­aufenthalt bzw. die entsprechende Fördermaßnahme bereits im Jahr 2012 begonnen hat. Eine Stipendienverlängerung über 6 Monate hinaus ist ausgeschlossen.

Wichtige Hinweise:

  • Bei zu großer Anzahl eingehender Bewerbungen für PROMOS-Stipendien behält sich das International Office vor, ausgewählte StipendiatInnen entweder nur mit einem Teilstipendium ODER einem Reisekostenzuschuss zu fördern, um einer möglichst großen Zahl von BewerberInnen eine Förderung zu­kommen zu lassen.
  • Stipendien von anderen Stellen werden voll angerechnet, eine Reisekostenpauschale können EmpfängerInnen anderer Stipendien nur erhalten, wenn in dem anderen Stipendium kein spezieller Reisekostenzuschuss enthalten ist.
  • BAföG-Leistungen für den monatlichen Lebensbedarf (inkl. Auslandszuschlag) werden nicht auf die Stipendienrate angerechnet. BAföG-EmpfängerInnen erhalten also die reguläre DAAD-Stipendienrate. Begabungs- und leistungsabhängige Stipendien, zu denen u.a. die DAAD-Stipendien zählen, gelten als Einkommen, bleiben jedoch bis 300 € pro Monat anrechnungsfrei. Darüber hinausgehende Beträge werden bei der Berechnung des BAföG-Anspruches berücksichtigt.
    Bei Erhalt der Reisekostenpauschale durch BAföG gibt es keine weitere Reisekostenpauschale durch PROMOS.
    Der Erhalt des Stipendiums muss der zuständigen BAföG-Stelle unaufgefordert gemeldet werden.
  • Ein Anspruch auf ein Stipendium besteht nicht.
  • Diese Ausschreibung findet vorbehaltlich der Mittelzuweisung des DAAD statt.

Kontakt und Bewerbungsort:

Für Studien-/Forschungsaufenthalte, Praktika, Sprachkurse, Summer Schools:
Study Abroad Team
International Office
Goethe- Universität Frankfurt
(069) 798 -23941 / -22307
auslandsstudium@uni-frankfurt.de

Studien- und Forschungsstipendien (1 bis 6 Monate)

Gefördert werden können sowohl Forschungsaufenthalte für Abschlussarbeiten als auch Studienaufenthalte an ausländischen Hochschulen mit Teilstipendien (€300/Monat) und/oder Reisekostenzuschuss, dessen Höhe abhängig vom jeweiligen Zielland (siehe Anlage PROMOS-Raten) ist. Studierende müssen sich zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens im 2. Fachsemester befinden und bei Antritt des Auslandsaufenthaltes mindestens zwei Fachsemester erfolgreich abgeschlossen haben. Stu­diengebühren können nicht übernommen werden. Semesterstipendien im Erasmusraum sind nur dort möglich, wo keine Erasmuskooperation besteht. Ausnahme sind Studierende, die bereits im Rahmen des ERASMUS-Programms im Ausland studiert haben. Auch Masterstudierende sind bewerbungsberechtigt, DoktorandInnen sind nicht bewerbungsberechtigt.

Sprachkurse (3 bis 8 Wochen) und Summer Schools (2 bis 6 Wochen)

Sprachkurse an staatlichen Hochschulen im Ausland (Ausnahme: Englischkurse und Kurse einer Sprache, die nicht Sprache des Gastlandes ist) sowie Summer Schools können weltweit mit Stipendienraten (€300/Monat) und/oder Fahrtkostenzuschuss, dessen Höhe abhängig vom jeweiligen Zielland (siehe Anlage PROMOS-Raten) ist, gefördert werden. Sprachkurs- oder Summer School-Gebühren können nicht übernommen werden. ERASMUS-Studierende können sich für die Förderung von (Vorbereitungs-) Sprachkursen nicht bewerben, da für sie i.d.R. die Möglichkeit besteht, an EILC-Sprachkursen oder ggf. Vorbereitungssprachkursen der Gasthochschule teilzunehmen. Studierende müssen zum Zeitpunkt des Antritts des Auslandsaufenthaltes mindestens zwei Fachsemester erfolgreich abgeschlossen haben. Sprachkurse können ausnahmsweise auch in der Zeit zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudiums gefördert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Vorabzulassung für den Master oder eine ähnliche Bindung zur Goethe-Universität vorliegt. Für diese Fördermaßnahme können sich auch DoktorandInnen bewerben. Anfängerkurse können nicht gefördert werden.

Antragsunterlagen:

Die kompletten Bewerbungsunterlagen sind am Computer ausgefüllt in 6-facher Ausfertigung (1 Originalsatz + 5 Kopien) jeweils sortiert in der beschriebenen Reihenfolge in deutscher Sprache (außer wenn anders vermerkt) einzureichen. Bitte verwenden Sie NUR Büroklammern (keine Heftklammern oder Plastikordner/-folien). !! Handschriftlich ausgefüllte, unvollständige und nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen werden NICHT angenommen !!

  • Antragsformular

  • Tabellarischer Lebenslauf (in deutscher oder englischer Sprache)

  • Nachweis über dt. Staatsbürgerschaft (Kopie des Personalausweises/Reisepasses) bzw. Gleichstellung gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG

  • Nachweis über Zugehörigkeit zur Goethe-Universität (Immatrikulationsbescheinigung)

  • Für Bewerbungen für Studienaufenthalte:

    • Aufstellung der geplanten Lehrveranstaltungen an der Gasteinrichtung (List of Proposed Courses in englischer oder deutscher Sprache)

    • Motivationsschreiben (max. 1 DIN A4-Seite, max. ca. 3000 Zeichen): Begründung für Ihr Vorhaben und Auswahl der Gastinstitution (z.B. bzgl. angebotene Kurse, Lehrkräfte), Bezug zum Studium und gewünschtes zukünftiges Arbeitsgebiet, evtl. persönliche Interessen am Gastland (in deutscher oder englischer Sprache)

  • Für Bewerbungen für Forschungsstipendien: Kurze Darstellung über das geplante Forschungsvor­haben und Erläuterung, warum dieses Vorhaben nur an der Wunscheinrichtung durchgeführt werden kann (max. 1 DIN A4-Seite, max. ca. 3000 Zeichen). Bei Feldforschungsprojekten: Kurze Darstellung über das geplante Forschungs­vorhaben (max. 1 DIN A4-Seite, max. ca. 3000 Zeichen). (in deutscher oder englischer Sprache)

  • Für Bewerbungen für einen Sprachkurs / eine Summer School: Motivationsschreiben (max. 1 DIN A4-Seite, max. ca. 3000 Zeichen): Begründung für die Teilnahme am Sprachkurs/Summer School insbesondere in Bezug auf das Studium (in deutscher oder englischer Sprache)

  • Generell: Aufstellung der bisher besuchten Lehrveranstaltungen mit Leistungsbewertungen (in deutscher oder englischer Sprache). Masterstudierende im 1. Semester: kein Transcript, sondern Abschlusszeugnis mit Noten (z.B. BA- oder Diplom- Zeugnis).

  • Nachweis über Kenntnisse der Arbeits-/Unterrichtssprache: I.d.R. bei einem/r LektorIn der entsprechenden Sprache das Sprachzeugnis/ Language Proficiency Certificate ausfüllen lassen. Ein Sprachnachweis ist fester Bestandteil der Bewerbung.Wenn die Arbeits-/Unterrichtssprache Deutsch ist, dann ist der Nachweis von Kenntnissen der Landessprache, bei selten gesprochenen Landessprachen ersatzweise der Nachweis englischer Sprachkenntnisse zu erbringen. Lediglich bei Arbeits-/Unterrichts- und Landessprache Deutsch entfällt der Sprachnachweis! Für Englisch kann ggf. der TOEFL oder IELTS ersatzweise eingereicht werden, wenn der Test nicht mehr als 2 Jahre zurückliegt. AKTUELLER HINWEIS für englische Sprachzeugnisse: Studierende aller Fachbereiche mit Ausnahme Fb02 wenden sich an Frau Frank (Sekretariat Fb10, IEAS), um einen LektorInnentermin zu erhalten. Falls Sie dort keinen fristgerechten Termin mehr erhalten können und keinen TOEFL oder IELTS  haben, gibt es noch die Möglichkeit, sich gegen eine Gebühr von 60€ in der Sprachschule Eloquia für die Ausstellung eines DAAD-LektorInnensprachzeugnisses anzumelden. Laut Auskunft dort sind auch kurzfristige Einzeltesttermine frei: www.eloquia.com Tel.: 069 23 00 20. Studierende des Fb 02 beachten bitte die internen Hinweise im Fachbereich bezüglich der Ausstellung von Sprachzeugnissen und wenden sich direkt an die Sprachschule Eloquia.

  • Gutachten eines/r Hochschullehrenden (in deutscher oder englischer Sprache) - Masterstudierende im oder nach dem 1. Semester und noch ohne Noten reichen bitte ein Gutachten vom Betreuer ihrer Abschlussarbeit des Erststudiums (z.B. der Bachelorarbeit) ein.

  • Zusage der Gasteinrichtung für Studien-/Forschungsaufenthalt/Sprachkurs/Summer School. Ausnahmen: Bei Teilnahme an einem Austauschprogramm der Goethe-Universität ersatzweise die Teilnahmebestätigung und bei Feldforschung Bestätigung des betreuenden Dozenten am Heimatfachbereich der Goethe-Universität.

  • Für Bewerbungen für einen Sprachkurs / eine Summer School: Nähere Angaben zu Art, Dauer, Inhalt, Gebühren und Teilnahmebedingungen

 

geändert am 07. Mai 2012  E-Mail: Study Abroad TeamAuslandsstudium@uni-frankfurt.de

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Druckversion: 07. Mai 2012, 12:58
http://www.uni-frankfurt.de/international/out/abroad/daadfulbright/promos.html