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SeiteninhaltPROMOS 2012DAAD-Programm zur Mobilität von deutschen StudierendenHinweise zur Bewerbung (Studien-/Forschungsaufenthalte/Sprachkurse/ Summer Schools)Fördermaßnahmen:Das PROMOS-Stipendienprogramm des DAAD, das aus Mitteln des BMBF finanziert wird, fördert die Auslandsmobilität von deutschen und Deutschen gleichgestellten Studierenden mit Stipendien für kurzfristige studienrelevante Aufenthalte (bis zu sechs Monaten). DoktorandInnen sind nur teilweise bewerbungsberechtigt. Für folgende Auslandsaufenthalte kann eine Förderung (Teilstipendien und/oder Reisekostenzuschuss) beantragt werden:
** Bewerbungsberechtigt sind Studierende und DoktorandInnen. *** Antragsberechtigt sind HochschullehrerInnen und wissenschaftliche MitarbeiterInnen. Grundsätzlich können PROMOS-Stipendien miteinander kombiniert werden, allerdings darf der Gesamtförderzeitraum innerhalb eines Ausbildungsabschnitts (der jeweils mit dem Ablegen der Abschlüsse Bachelor, Master, Diplom, Magister, Staatsexamen etc. endet) sechs Monate nicht überschreiten. Innerhalb eines neuen Ausbildungsabschnitts können Studierende auch an derselben deutschen Hochschule nochmals eine Förderung über PROMOS erhalten. Studierende können mit den Maßnahmen „Sprachkurse“, „Summer Schools“ und „Studienreisen“ trotz einer bereits insgesamt sechsmonatigen Förderung innerhalb eines Ausbildungsabschnitts gefördert werden (möglich wäre z.B.: sechsmonatiger Studienaufenthalt + Sprachkurs + Studienreisenförderung innerhalb des Bachelorstudiums; nicht möglich ist demnach ein viermonatiger Studienaufenthalt und ein dreimonatiger Praktikumsaufenthalt im gleichen Ausbildungsabschnitt). Zielgruppe:Antragsberechtigt sind regulär eingeschriebene deutsche und Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellte Studierende bzw. DoktorandInnen (nähere Infos dazu unter www.das-neue-bafoeg.de; der Bewerbung ist ein Nachweis beizufügen).Antragstermine für 2012:Donnerstag, 15. Dezember 2011 (für Förderbeginn Januar bis Juni 2012 - Dieser Termin ist bereits abgelaufen, keine Bewerbung für erste Jahreshälfte mehr möglich!)Dienstag, 24. April 2012 (für Förderbeginn Juli bis Dezember 2012) Förderzeitraum:Beantragt werden kann eine Förderung für einen Auslandsaufenthalt im Jahr 2012. Eine Förderung über Dezember 2012 hinaus (bis 28. Februar 2013) ist nur dann möglich, sofern der entsprechende Studienaufenthalt bzw. die entsprechende Fördermaßnahme bereits im Jahr 2012 begonnen hat. Eine Stipendienverlängerung über 6 Monate hinaus ist ausgeschlossen. Wichtige Hinweise:
Kontakt und Bewerbungsort:Für Studien-/Forschungsaufenthalte, Praktika, Sprachkurse, Summer Schools:Study Abroad Team International Office Goethe- Universität Frankfurt (069) 798 -23941 / -22307 auslandsstudium@uni-frankfurt.de Studien- und Forschungsstipendien (1 bis 6 Monate)Gefördert werden können sowohl Forschungsaufenthalte für Abschlussarbeiten als auch Studienaufenthalte an ausländischen Hochschulen mit Teilstipendien (€300/Monat) und/oder Reisekostenzuschuss, dessen Höhe abhängig vom jeweiligen Zielland (siehe Anlage PROMOS-Raten) ist. Studierende müssen sich zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens im 2. Fachsemester befinden und bei Antritt des Auslandsaufenthaltes mindestens zwei Fachsemester erfolgreich abgeschlossen haben. Studiengebühren können nicht übernommen werden. Semesterstipendien im Erasmusraum sind nur dort möglich, wo keine Erasmuskooperation besteht. Ausnahme sind Studierende, die bereits im Rahmen des ERASMUS-Programms im Ausland studiert haben. Auch Masterstudierende sind bewerbungsberechtigt, DoktorandInnen sind nicht bewerbungsberechtigt. Sprachkurse (3 bis 8 Wochen) und Summer Schools (2 bis 6 Wochen)Sprachkurse an staatlichen Hochschulen im Ausland (Ausnahme: Englischkurse und Kurse einer Sprache, die nicht Sprache des Gastlandes ist) sowie Summer Schools können weltweit mit Stipendienraten (€300/Monat) und/oder Fahrtkostenzuschuss, dessen Höhe abhängig vom jeweiligen Zielland (siehe Anlage PROMOS-Raten) ist, gefördert werden. Sprachkurs- oder Summer School-Gebühren können nicht übernommen werden. ERASMUS-Studierende können sich für die Förderung von (Vorbereitungs-) Sprachkursen nicht bewerben, da für sie i.d.R. die Möglichkeit besteht, an EILC-Sprachkursen oder ggf. Vorbereitungssprachkursen der Gasthochschule teilzunehmen. Studierende müssen zum Zeitpunkt des Antritts des Auslandsaufenthaltes mindestens zwei Fachsemester erfolgreich abgeschlossen haben. Sprachkurse können ausnahmsweise auch in der Zeit zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudiums gefördert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Vorabzulassung für den Master oder eine ähnliche Bindung zur Goethe-Universität vorliegt. Für diese Fördermaßnahme können sich auch DoktorandInnen bewerben. Anfängerkurse können nicht gefördert werden.Antragsunterlagen:Die kompletten Bewerbungsunterlagen sind am Computer ausgefüllt in 6-facher Ausfertigung (1 Originalsatz + 5 Kopien) jeweils sortiert in der beschriebenen Reihenfolge in deutscher Sprache (außer wenn anders vermerkt) einzureichen. Bitte verwenden Sie NUR Büroklammern (keine Heftklammern oder Plastikordner/-folien). !! Handschriftlich ausgefüllte, unvollständige und nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen werden NICHT angenommen !!
geändert am 07. Mai 2012 E-Mail: Study Abroad TeamAuslandsstudium@uni-frankfurt.de | | Zur Navigationshilfe |
Druckversion: 07. Mai 2012, 12:58
http://www.uni-frankfurt.de/international/out/abroad/daadfulbright/promos.html