|
|
SeiteninhaltPROMOS 2012DAAD-Programm zur Mobilität von deutschen StudierendenHinweise zur Bewerbung (Studienreisen)Fördermaßnahmen:Das PROMOS-Stipendienprogramm des DAAD, das aus Mitteln des BMBF finanziert wird, fördert die Auslandsmobilität von deutschen und Deutschen gleichgestellten Studierenden mit Stipendien für kurzfristige studienrelevante Aufenthalte (bis zu sechs Monaten). DoktorandInnen sind nur teilweise bewerbungsberechtigt. Für folgende Auslandsaufenthalte kann eine Förderung (Teilstipendien und/oder Reisekostenzuschuss) beantragt werden:
** Bewerbungsberechtigt sind Studierende und DoktorandInnen *** Antragsberechtigt sind HochschullehrerInnen und wissenschaftliche MitarbeiterInnen.
Grundsätzlich können PROMOS-Stipendien miteinander kombiniert werden, allerdings darf der Gesamtförderzeitraum innerhalb eines Ausbildungsabschnitts (der jeweils mit dem Ablegen der Abschlüsse Bachelor, Master, Diplom, Magister, Staatsexamen etc. endet) sechs Monate nicht überschreiten. Innerhalb eines neuen Ausbildungsabschnitts können Studierende auch an derselben deutschen Hochschule nochmals eine Förderung über PROMOS erhalten. Studierende können mit den Maßnahmen „Sprachkurse“, „Summer Schools“ und „Studienreisen“ trotz einer bereits insgesamt sechsmonatigen Förderung innerhalb eines Ausbildungsabschnitts gefördert werden (möglich wäre z.B.: sechsmonatiger Studienaufenthalt + Sprachkurs + Studienreisenförderung innerhalb des Bachelorstudiums; nicht möglich ist demnach ein viermonatiger Studienaufenthalt und ein dreimonatiger Praktikumsaufenthalt im gleichen Ausbildungsabschnitt). Zielgruppe:Antragsberechtigt sind regulär eingeschriebene deutsche und Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellte Studierende bzw. DoktorandInnen (nähere Infos dazu unter www.das-neue-bafoeg.de; der Bewerbung ist ein Nachweis beizufügen).Antragstermine für 2012:Donnerstag, 15. Dezember 2011 (für Förderbeginn Januar bis Juni 2012)Dienstag, 24. April 2012 (für Förderbeginn Juli bis Dezember 2012) Förderzeitraum:Beantragt werden kann eine Förderung für einen Auslandsaufenthalt im Jahr 2012. Eine Förderung über Dezember 2012 hinaus ist nur dann möglich, sofern der entsprechende Studienaufenthalt bzw. die entsprechende Fördermaßnahme bereits im Jahr 2012 begonnen hat.Wichtige Hinweise:
StudienreisenAntragsberechtigt sind HochschullehrerInnen und wissenschaftliche MitarbeiterInnen. Antragsunterlagen: (s. rechts)
Kontakt und Bewerbungsort:Für Studienreisen:
geändert am 28. November 2011 E-Mail: Almuth RhodeA.Rhode@em.uni-frankfurt.de | | Zur Navigationshilfe |
Druckversion: 28. November 2011, 17:55
http://www.uni-frankfurt.de/international/out/coop/cooperation/promos.html