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PROMOS 2012

DAAD-Programm zur Mobilität von deutschen Studierenden

Hinweise zur Bewerbung (Praktika)

Fördermaßnahmen:

Das PROMOS-Stipendienprogramm des DAAD, das aus Mitteln des BMBF finanziert wird, fördert die Auslandsmobilität von deutschen und Deutschen gleichgestellten Studierenden mit Stipendien für kurzfristige studienrelevante Aufenthalte (bis zu sechs Monaten). DoktorandInnen sind nur teilweise bewerbungsberechtigt. Für folgende Auslandsaufenthalte kann eine Förderung (Teilstipendien und/oder Reisekostenzuschuss) beantragt werden:
  • Studien- und Forschungsaufenthalte (1 bis 6 Monate)*
  • Praktika (6 Wochen bis 6 Monate)*
  • Sprachkurse (3 bis 8 Wochen) und Summer Schools (2 bis 6 Wochen)**
  • Studienreisen (7 bis 12 Tage)** und ***
* Bewerbungsberechtigt sind ausschließlich Studierende
** Bewerbungsberechtigt sind Studierende und DoktorandInnen
*** Antragsberechtigt sind HochschullehrerInnen und wissenschaftliche MitarbeiterInnen.

Grundsätzlich können PROMOS-Stipendien miteinander kombiniert werden, allerdings darf der Gesamtförderzeitraum innerhalb eines Ausbildungsabschnitts (der jeweils mit dem Ablegen der Abschlüsse Bachelor, Master, Diplom, Magister, Staatsexamen etc. endet) sechs Monate nicht überschreiten. Innerhalb eines neuen Ausbildungsabschnitts können Studierende auch an derselben deutschen Hochschule nochmals eine Förderung über PROMOS erhalten. Studierende können mit den Maßnahmen „Sprachkurse“, „Summer Schools“ und „Studienreisen“ trotz einer bereits insgesamt sechsmonatigen Förderung innerhalb eines Ausbildungsabschnitts gefördert werden (möglich wäre z.B.: sechsmonatiger Studienaufenthalt + Sprachkurs + Studienreisenförderung innerhalb des Bachelorstudiums; nicht möglich ist demnach ein viermonatiger Studienaufenthalt und ein dreimonatiger Praktikumsaufenthalt im gleichen Ausbildungsabschnitt).

Zielgruppe:

Antragsberechtigt sind regulär eingeschriebene deutsche und Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellte Studierende bzw. DoktorandInnen (nähere Infos dazu unter www.das-neue-bafoeg.de; der Bewerbung ist ein Nachweis beizufügen).

Antragstermine für 2012:

Donnerstag, 15. Dezember 2011 (für Förderbeginn Januar bis Juni 2012 - Dieser Termin ist bereits abgelaufen, keine Bewerbung für erste Jahreshälfte mehr möglich!)
Dienstag, 24. April 2012 (für Förderbeginn Juli 2011 bis Dezember 2012)

Förderzeitraum:

Beantragt werden kann eine Förderung für einen Auslandsaufenthalt im Jahr 2012. Eine Förderung über Dezember 2012 hinaus (bis 28. Februar 2013) ist nur dann möglich, sofern der entsprechende Studienaufenthalt bzw. die entsprechende Fördermaßnahme bereits im Jahr 2012 begonnen hat. Eine Stipendienverlängerung über 6 Monate hinaus ist ausgeschlossen.

Wichtige Hinweise:

  • Gefördert werden können Auslandspraktika weltweit, außer im ERASMUS-Raum (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschech. Rep., Türkei, Ungarn und Zypern).
  • Im Rahmen von PROMOS-Stipendien für Praktika werden keine Reisekostenzuschüsse ausgezahlt.
  • Stipendien von anderen Stellen werden voll angerechnet.
  • PROMOS-Stipendien werden voll auf Auslands-BAföG angerechnet, der Erhalt des Stipendiums muss der zuständigen BAföG-Stelle unaufgefordert gemeldet werden.
  • Ein Anspruch auf ein Stipendium besteht nicht.
  • Diese Ausschreibung findet vorbehaltlich der Mittelzuweisung des DAAD statt.

Fahrtkostenzuschüsse können weiterhin für Praktika, die im Rahmen der Organisationen IAESTE, AIESEC, bvmd, ZAD und DCGM durchgeführt werden, durch den DAAD gefördert werden. Bewerbungen sind aller­dings direkt über diese Organisationen einzureichen.

Für Praktika bei EU-Institutionen, Einrichtungen und Organisationen, die EU-Programme verwalten, den Auslandsvertretungen Deutschlands und an den Deutschen Geisteswissenschaftlichen Instituten sowie den Deutschen Schulen im Ausland ist eine Individualbewerbung weiterhin nur direkt beim DAAD möglich.

Praktika (6 Wochen bis 6 Monate)

Praktika können mit Stipendienraten (€300/Monat) gefördert werden. Praktika in EU-Ländern, Island, Lichtenstein, Norwegen, Kroatien, der Schweiz und der Türkei können wegen Überschneidungen mit dem Praktikantenprogramm von ERASMUS nicht gefördert werden. Für alle Praktika gilt, dass eine Zusage des Arbeitgebers vorliegen muss. Studierende müssen zum Zeitpunkt des Antritts des Auslandsaufenthaltes mindestens zwei Fachsemester erfolgreich abgeschlossen haben. Praktika können ausnahmsweise auch in der Zeit zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudiums gefördert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Vorabzulassung für den Master oder eine ähnliche Bindung zur Goethe-Universität vor­liegt. DoktorandInnen sind nicht bewerbungsberechtigt.

Antragsunterlagen:

Die kompletten Bewerbungsunterlagen sind am Computer ausgefüllt in 6-facher Ausfertigung (1 Originalsatz + 5 Kopien) jeweils sortiert in der beschriebenen Reihenfolge in deutscher Sprache (außer wenn anders vermerkt) einzureichen. Bitte verwenden Sie NUR Büroklammern (keine Heftklammern oder Plastikordner/-folien)
  • Antragsformular
  • Tabellarischer Lebenslauf (in deutscher oder englischer Sprache)
  • Nachweis über dt. Staatsbürgerschaft (Kopie des Personalausweises/Reisepasses) bzw. Gleichstellung gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG
  • Nachweis über Zugehörigkeit zur Goethe-Universität (Immatrikulationsbescheinigung)
  • Motivationsschreiben (ca. 1 DIN A4-Seite, max. ca. 3000 Zeichen): Begründung für Ihr Vorhaben; Arbeitsfeld in der Praktikumsstelle; Bezug von Praktikum zum Studium und gewünschtes zukünftiges Arbeitsgebiet, evtl. persönliche Interessen am Gastland (in deutscher oder englischer Sprache)
  • Generell: Aufstellung der bisher besuchten Lehrveranstaltungen mit Leistungsbewertungen (in deutscher oder englischer Sprache). Masterstudierende im 1. Semester: kein Transcript, sondern Abschlusszeugnis mit Noten (z.B. BA- oder Diplom-Zeugnis).
  • Nachweis über Kenntnisse der Arbeitssprache in der Praktikumsstelle: I.d.R.Bei einem/r LektorIn der entsprechenden Sprache das Language Proficiency Certificate ausfüllen lassen. Ein Sprachnachweis ist fester Bestandteil der Bewerbung. Wenn die Arbeits-/Unterrichtssprache Deutsch ist, dann ist der Nachweis von Kenntnissen der Landessprache, bei selten gesprochenen Landessprachen ersatzweise der Nachweis englischer Sprachkenntnisse zu erbringen. Lediglich bei Arbeits-/Unterrichts- und Landessprache Deutsch entfällt der Sprachnachweis! Für Englisch kann der TOEFL oder IELTS ersatzweise akzeptiert werden, wenn nicht älter als 2 Jahre. AKTUELLER HINWEIS für englische Sprachzeugnisse: Studierende aller Fachbereiche mit Ausnahme Fb02 wenden sich an Frau Frank (Sekretariat Fb10, IEAS), um einen LektorInnentermin zu erhalten. Falls Sie dort keinen fristgerechten Termin mehr erhalten können und keinen TOEFL oder IELTS  haben, gibt es noch die Möglichkeit, sich gegen eine Gebühr von 60€ in der Sprachschule Eloquia für die Ausstellung eines DAAD-LektorInnensprachzeugnisses anzumelden. Laut Auskunft dort sind auch kurzfristige Einzeltesttermine frei: www.eloquia.com Tel.: 069 23 00 20. Studierende des Fb 02 beachten bitte die internen Hinweise im Fachbereich bezüglich der Ausstellung von Sprachzeugnissen und wenden sich direkt an die Sprachschule Eloquia.
  • Bestätigung der ausländischen Ausbildungsstätte über genauen Zeitraum und Inhalt des Praktikums
  • Online-Registrierung (muss nicht ausgedruckt und eingereicht werden)

 

Kontakt und Bewerbungsort:

Für Praktika: Study Abroad Team
International Office
Goethe-Universität Frankfurt
(069) 798 22307
auslandspraktikum@uni-frankfurt.de

 

 

geändert am 15. März 2012  E-Mail: AuslandspraktikumAuslandspraktikum@uni-frankfurt.de

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Druckversion: 15. März 2012, 12:58
http://www.uni-frankfurt.de/international/out/internships/daad/promos.html