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SeiteninhaltExterne FeststellungsprüfungDie Ablegung der Feststellungsprüfung für externe Studienbewerber ohne vorherigen Besuch des Studienkollegs ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Die Externenprüfung kann am Studienkolleg Frankfurt im Sommersemester (Juni/ Juli) und im Wintersemester (November/ Dezember) abgelegt werden. Hinweis: Bitte unterschätzen Sie nicht die Schwierigkeit, sich extern auf eine Prüfung vorzubereiten, auf die sich andere Studienbewerber ein ganzes Jahr lang mit über 30 Unterrichtsstunden pro Woche vorbereiten. Die Bestehensquote ist äußerst gering! Wenn Sie nicht berufstätig sind, bewerben Sie sich lieber regulär für den Besuch des Studienkollegs. Sollten Ihre Leistungen tatsächlich überdurchschnittlich sein, können Sie bereits nach dem ersten Semester an einer vorgezogenen Feststellungsprüfung teilnehmen. Gegenüber der externen Feststellungsprüfung verlieren Sie dabei keine Zeit, aber Sie steigern Ihre Chancen auf Bestehen der Prüfung erheblich! Hier erfahren Sie, wie Sie sich für die externe Feststellungsprüfung bewerben können.
geändert am 17. Februar 2009 E-Mail: International Officeinternational@uni-frankfurt.de | | Zur Navigationshilfe |
Druckversion: 17. Februar 2009, 10:17
http://www.uni-frankfurt.de/international/stk/FSP/Externe-FSP.html