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Für die Feststellungsprüfung sind Gebühren zu entrichten.

1. Prüfungsgebühr für die Studienkollegiaten (interne Prüfung)

Die Gebühr beträgt € 100. Sie ist in § 13 Abs. 2 der Verwaltungsvorschrift des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 30.11.2011, veröffentlicht am 23. Mai 2011 (siehe VV Seite 3) geregelt: VV Seite1, VV Seite2, VV Seite3

2. Prüfungsgebühr für die externe Prüfung

Die Gebühr beträgt € 200 für die gesamte externe Prüfung und € 100 für die Ergänzungsprüfung. Diese Gebühren sind in § 19 Abs. 1 und Abs. 2 der  Ordnung der FSP geregelt.

 

geändert am 10. Januar 2012  E-Mail: International Officeinternational@uni-frankfurt.de

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Druckversion: 10. Januar 2012, 09:44
http://www.uni-frankfurt.de/international/stk/FSP/FSP-Gebuehren.html