|
|
Seiteninhalt
Für die Feststellungsprüfung sind Gebühren zu entrichten.
1. Prüfungsgebühr für die Studienkollegiaten (interne Prüfung) Die Gebühr beträgt € 100. Sie ist in § 13 Abs. 2 der Verwaltungsvorschrift des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 30.11.2011, veröffentlicht am 23. Mai 2011 (siehe VV Seite 3) geregelt: VV Seite1, VV Seite2, VV Seite3 2. Prüfungsgebühr für die externe Prüfung Die Gebühr beträgt € 200 für die gesamte externe Prüfung und € 100 für die Ergänzungsprüfung. Diese Gebühren sind in § 19 Abs. 1 und Abs. 2 der Ordnung der FSP geregelt.
geändert am 10. Januar 2012 E-Mail: International Officeinternational@uni-frankfurt.de | | Zur Navigationshilfe |
Druckversion: 10. Januar 2012, 09:44
http://www.uni-frankfurt.de/international/stk/FSP/FSP-Gebuehren.html